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Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) #27267 21.08.2019 12:31
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Guten Tag zusammen,

da dies mein erster Post in diesem Forum ist, erst einmal ein herzliches "Hallo" an alle, die auch Spaß und Leid am Thema Gefahrgut haben - ersteres hoffentlich häufiger als letzteres.
Kurz vorneweg - ich besitze eine gültige PK1-Schulung. Also, hoffentlich wird das jetzt nicht peinlich...

Ich habe:

- 2 IPs mit jeweils 0,1 L Turbinenöl (not restricted) eines Flugzeugs.
- 2 IPs mit den zugehörigen Filtern, in denen noch Reste des Turbinenöls vorhanden sind.

Das Turbinenöl ist jedoch durch den Treibstoff (handelsüblich) verunreinigt und dadurch laut Technik als entzündbar im Sinne von Klasse 3 einzustufen.
Laut MSDS des Herstellers UN1863, 3 III. Kann (steht so im MSDS) auch als UN1223 transportiert werden.
Hierzu direkt die erste Frage, auch wenn es nicht die ist, die mich umtreibt:

Meines Erachtens ist UN1863 eine Gattungseintragung nach 4.1.0.2 (b), wohingegen UN1223 eine Einzeleintragung nach 4.1.0.2 (a) ist (und dort ja auch explizit genannt wird).
Wenn ich von 4.1.1 ausgehe, müsste dann doch nur UN1223 zulässig sein, oder?


Meine Hauptfrage ist die, wie die richtige Versandbezeichnung für das mit Treibstoff verunreinigte Turbinenöl wäre?

- UN1223 wäre hinschtlich des Gefahrenauslösers korrekt - aber es ist eben kein "reines" Kerosin, was verschickt wird.
- Das Turbinenöl und der Treibstoff sind beides Erdöldestillate - also UN1268?
- "Mixture" oder "Solution" scheint mir absolut unpassend.

Was meint Ihr?

Dank und Gruß!

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: T-O] #27272 21.08.2019 13:49
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Mahlzeit T-O,

vielleicht hilft Dir der Abschnitt 3.12.1 hierbei weiter.
Danach wäre, meines Erachtens nach, UN 1223 die beste Wahl.

Gruß

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: gefahrgutbaer] #27275 21.08.2019 14:46
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Hallo gefahrgutbaer,

vielen Dank für deine Einschätzung zu UN 1223, was soweit auch meine erste Wahl wäre (daher auch als erstes aufgeführt)!

3.12.1 wäre sicherlich für die Filter anwendbar, wenn nicht in Satz 2 eine recht rigide Definition von "Gegenstand" stünde...

Gruß,
T-O

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: T-O] #27276 21.08.2019 14:56
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo T-O,

ok, zugegeben. Diese Definition ist nur mit ein bisschen Phantasie und erweiteter Auslegung sauber.
Die Definition lautet .... Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung das/die ein oder mehr gefährliche Güter......
-Filter = andere Einrichtung???

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: gefahrgutbaer] #27277 21.08.2019 16:10
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Hallo gefahrgutbaer,

ich stoße mich da eher an dem folgenden Nebensatz "[..], die fester Bestandteil des Gegenstands sind, die für die Funktion des Gegenstands notwendig sind und die für Beförderungszwecke nicht entfernt werden können."

Aber, ja, im Prinzip hilft der Hinweis auf 3.12 hinsichtlich der Filter schon enorm weiter (Danke!):
1) UN 3363 ("Maschinen und Geräte").
2) A107 ("Rückstände").
3) 3.12.0 (a) (Transfer der Begriffe "Maschinen und Geräte" auf das allgemeinere "Gegenstände", Rückstände darin).

Oder biege ich mir hier die DGR (in ihrer deutschen Übersetzung) zurecht?

Schönen Feierabend!

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: T-O] #27279 21.08.2019 19:03
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gefahrgutbaer Offline
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Ursprünglich geschrieben von: T-O

Oder biege ich mir hier die DGR (in ihrer deutschen Übersetzung) zurecht?


Hi, äh jaein. ;-)
Beispiel aus meiner Praxis.
Vor etwa zwei Jahren habe ich eine Firma für Spezialeffekte unterstützt. Es sollten Pumpen und Schläuche für Feuerfontänen verschickt werden. Diese Fontänen werden mittels durch Hochdruck versprühtem Ethanol erzeugt.
Die Pumpen wurden nach dem letzten Einsatz gereinigt und konnten somit als "n.r." auf den Weg gebracht werden.
Mangels ausreichender Zeit konnten die Schläuche mit Einzellängen zwischen 5 und 30 Metern und dichten Rückschlagventilen, wenn ich mich richtig erinnere insgesamt ca. 1.5 km Schlauch, nicht mehr gereinigt werden und enthielten somit Restmengen an Ethanol.
Hierfür gibt es erstmal keine passende UN Nummer. Nach diversen Telefonaten und Brainstorming mit der Gefahrgutabteilung des LBA haben wir folgende Lösung gefunden:
-Schläuche für etwa 24 Stunden aufhängen und auslaufen lassen (ja, in entsprechender Umgebung und für diese Produkt vorgesehene Behältnisse)
-Schläuche in mehreren, Flüssigkeitsdichten, Kunststoffkisten verpacken, wobei die Ventile nochmals mit Kappen versehen wurden.
-das Ganze dann deklariert als UN 3363

Da es, wie gesagt, keine UN Nummer gab welche hier zweifelsfrei zu nutzen war mussten Theorie und Praxis wieder mal mit etwas Phantasie zusammengebracht werden
Aber mit dem Segen des LBA konnte ich danach trotzdem sehr gut schlafen. ;-)))

Dir auch einen schönen Feierabend

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: gefahrgutbaer] #27289 22.08.2019 08:40
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Interessanter Fall, der mal wieder zeigt, dass auch das ausformulierteste und strukturierteste Regelwerk immer noch nach einer fachkundigen Interpretation verlangen kann - entweder durch den Anwender selbst oder, bei besonders kniffligen Fällen wie dem von dir geschilderten, durch eine Behörde.
Löblich, dass das LBA (zu denen ich bisher erst einmal -fast- Kontakt aufnehmen musste) da so zugänglich zu sein scheint.

Was die Filter betrifft - ein Spülen würde leider dem Versandzweck (Analyse) entgegenlaufen.

Ich denke, ich werde mit der UN 3363 für die Filter und der UN 1223 für das verunreinigte Turbinenöl arbeiten.
Diese Identifizierung des letzterem entspricht dem Wesen der potentiellen Gefahr und letztlich führen alle oben angesprochenen Identifizierungen auf die PI 355 als Schutzmaßnahme hin.

Bis dahin - Danke nochmals für deine Hilfe! smile

Re: Richtige Versandbezeichnung (non-DG + DG) [Re: T-O] #27291 22.08.2019 09:02
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Phi_l Offline
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Hallo zusammen,

kurz vorweg, ich beschäftige mich eigentlich nur mit dem Landtransport, habe in der Regel also keine Berührungspunkte mit den IATA-DGR, wenn ich hier also daneben liege, einfach ignorieren.

Mein erster Gedanke bei "Filtern mit verunreinigtem Turbinenöl der Klasse 3" wäre eigentlich die UN 3175 gewesen. Diese wird zum Beispiel auch für Tücher verwendet, welche mit einer entzündbaren Flüssigkeit getränkt wurden.

Ich wünsche einen reibungslosen Versand!

LG Phil


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