Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ich fände die wie gesagt die Einstufung als Feuerlöscher UN 1044 nicht verkehrt.


UN1044 geht nur für einsatzbereite Geräte mit manueller Auslösung. Für eine Kleinlöschanlage mit elektrischer Auslösung aufgrund technischer Branderkennung trifft das nicht zu.
gruss..aw