Re: Pflichten Empfänger
[Re: DJSMP]
#29452
24.08.2020 11:48
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Gerald
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Hallo DJSMP, "nach dem Entladen und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind" Mit Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1139) wurde der §20 (1) 2 der GGVSEB geändert, davor stand: "an vollständig entladenen, gereinigten und entgasten oder entgifteten Containern, MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Wagen ...a. ..b. c. " in den neuen Text (wie oben beschrieben) geändert. Damit liegst Du mit Deiner Vermutung auf Container, vollkommen richtig.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Pflichten Empfänger
[Re: Gerald]
#29454
25.08.2020 08:13
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DJSMP
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Hallo Gerald,
danke für deine Einschätzung.
Demnach bliebe beim Empfänger, außer bei Containern und radioaktiven Stoffen, nur die Pflicht, die Annahme nicht ohne trifftigen Grund verzögern. Alles andere sind Entladerpflichten.
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Re: Pflichten Empfänger
[Re: DJSMP]
#29465
25.08.2020 12:26
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Gerald
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Hallo DJSMP, .... außer bei Containern ........die Annahme nicht ohne trifftigen Grund verzögern. Nicht nur Container sondern auch MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks! Vorsicht in §20 1 a) steht: "die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern". In Blau ist die Änderung in der GGVSEB 2019, dazu steht in der Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 11.12.2018 Bundesdrucksache 633/18 Begründung:Zu Nummer 14 (§20 Absatz Nummer 1 Buchstabe a) Mit der Ergänzung im Absatz 1 Buchstabe a um die Wörter „oder zu verweigern“ soll sichergestellt werden, dass die Annahme nur bei einer Falschlieferung verweigert werden darf.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Pflichten Empfänger
[Re: Gerald]
#29466
25.08.2020 13:55
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DJSMP
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Hallo Gerald,
das ist mir schon klar. Ich habe es nur jeweils verkürzt geschrieben.
Es geht bei meinem Kunden - um den Empfang von Versandstücken und - den Empfang gefährlicher Güter im Tankfahrzeug, bei welchem aber laut Anlage 2 zur GGVSEB das Beförderungsunternehmen als Entlader tätig wird
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Re: Pflichten Empfänger
[Re: Gerald]
#30915
19.05.2021 15:42
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Gerald
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Hallo, ich möchte bei den Pflichten des Empfängers nach GGVSEB §20 1b "die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern" noch mal einen Beitrag nachschieben.
Die Änderung ist ja mit der GGVSEB 2019 vorgenommen wurden, und die Begründung gemäß Bundesdrucksache 633/18 steht ja in meinem Beitrag.
In der Gela 05/2021 auf Seite 10 bis 13 steht unter dem Beitrag "Es ist doch keine Säure, nur Lauge.", wo es genau um so einen Fall vom 02.11.2020 (da war die Änderung schon in Kraft) geht. Der Autor beschreibt dann, vom Beginn bis zum Ende des Ereignisses, also der Beseitigung der Mängel, was immerhin acht Tage gedauert hat, wie die Beseitigung abgelaufen ist.
Als ich den Beitrag gelesen habe, dachte ich erst, ich lese einen Kriminalfall, ich wollte gar nicht glauben, was da geschrieben steht. Die Verantwortlichen nach der GGVSEB vom Verpacker, Verlader, Empfänger, Fahrzeugführer u.s.w. sind ihren Pflichten in keiner Weise gerecht geworden. Da kann man nur froh sein, dass es zu keiner Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern gekommen ist!!!
Ich werde auf jeden Fall, dieses Ereigniss in meinen Schulungsunterlagen aufnehmen.
Vielleicht kann der Admin (Herr Dr. Heß) diese Seiten als PDF an meinen Beitrag anhängen, da ja nicht jeder die Gela hat.
Denn es ist ein sehr gutes Beispiel aus der Praxis, welches hier wiedergegeben wurde. Vielleicht sollte man es den Ein oder Anderen Verantwortlichen nach ADR/GGVSEB mal unter die Nase reiben!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Pflichten Empfänger
[Re: Gerald]
#30944
02.06.2021 09:20
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M_Hess
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Hallo in die Runde, der Wunsch ist in Erfüllung gegangen: Unter https://www.ecomed-storck.de/registrierung-download-gela-artikel-gefahrgutzwischenfall/ steht der ungekürzte Beitrag aus der gela 5/2021 nun zum kostenlosen Download zur Verfügung, um als lehrreiches Beispiel dienen zu können. Voraussetzung für den Download ist, dem Verlag eine E-Mail-Adresse zu Werbezwecken zu überlassen. Viel Spaß beim Lesen Michael Heß Chefredakteur gefährliche ladung
Zuletzt bearbeitet von M_Hess; 02.06.2021 09:22.
Admin
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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