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Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung #27789 19.11.2019 11:19
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Kann man Gebinde LQ Material statt in eine Aussenverpackung auf eine Palette stellen, diese Palette mit einer Schrumpfhaube versehen und sie anschließend als LQ bezetteln (LQ Zeichen, Umverpackungzeichen und Pfeile) ? Nach meiner Auffassung ist das nicht korrekt, weil hier die Aussenverpackung für die Innenverpackung (LQ Gebinde) fehlt. Normal wäre doch das man die LQ Gebinde in eine Aussenverpackung einsetzt. Die Aussenverpackung darf nicht mehr als 30 Kg wiegen.
Darf man eine Umverpackung als Aussenverpackung verwenden. ??

Viele Grüße WBOA2

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: WBOA2] #27790 19.11.2019 11:35
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aw_ Offline
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Moin,
schau mal ADR 3.4.3 an - das geht schon wenn man das alles einhält inkl. max. 20 kg.
Solche Trays sieht man oft in Geschäften stehen mit Aerosolen etc.
gruss..aw

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: aw_] #27791 19.11.2019 11:46
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Vielen Dank für Deinen Kommentar. Es geht aber nicht um einen reinen Tray, sondern wirklich um Gebinde die gemäß Gefahrgutrecht bezettelt sind auf einer Palette mit Schrumpfhaube. Die Schrumpfhaube bezettel ich dann mit dem LQ Zeichen, weil es sich nach der Mengenbegrenzung um LQ Gebinde handelt. Die Palette darf dann nicht mehr als 20 Kg wiegen, wenn man sie als großen Tray ansieht....! Aber so ganz bin ich doch nicht davon überzeugt.

Gruß WBOA 2.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: WBOA2] #27792 19.11.2019 11:53
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aw_ Offline
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Du meinst solche Kanister mit z.B. Frostschutz. Wenn die erlaubte Menge eingehalten wird und man verpackt diese z.B. in Kartonage wäre LQ auch ok.
Warum sollte das mit den Trays nicht gehen, obwohl ich zugeben muss, dass ich mich damit auch schwer tun würde.
Vielleicht hat ja ein erfahrener Praktiker hierzu noch eine Meinung.
gruss..aw

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: aw_] #27794 19.11.2019 13:30
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gg-freak Offline
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Das ADR gibt mit seinen Begriffsbestimmungen keine Definition für Trays her. Auch in der RSEB ist hier nichts zu finden. Wenn man aber das Internet befragt handelt sich immer um eine Unterlage mit Verpackungen, die mit einer Folie umgeben sind. Also könnte die Palette theoretisch als Unterlage und das ganze als Tray bezeichnet werden. Aber in aller Regel haben die Paletten ein hohes Eigengewicht und die maximale Bruttomasse von 20 kg nach Abschnitt 3.4.3 ADR wäre überschritten.
Von daher meine ich, ist eine LQ-Beförderung mit einer Palette als Tray nahezu unmöglich.
Eine Schrumpfhaube kann aus meiner Sicht keiner Außenverpackung sein. Denn dann müsste sie ja gemäß Abschnitt 3.4.1 d) ADR den dort genannten allgemeinen Verpackungsanforderungen entsprechen.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: aw_] #27795 19.11.2019 13:32
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Gerald Offline
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Hallo,
also mit der Antwort zu
Antwort auf
Kann man Gebinde LQ Material statt in eine Aussenverpackung auf eine Palette stellen, diese Palette mit einer Schrumpfhaube versehen
bin ich doch nicht ganz einverstanden.

Gemäß Abschnitt 3.4.2 "Gefährliche Güter dürfen nur in Innenverpackungen verpackt sein, die in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sind. ..." Das ist für mich klassisch eine Zusammengesetzte Verpackung.

Antwort auf
eine Umverpackung
ist im Abschnitt 5.1.2 geregelt.

Antwort auf
Trays


In Abschnitt 3.4.3 steht: "...Mit Ausnahme von Gegenständen der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S sind Trays in Dehn- oder Schrumpffolie, die den Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen,... Sieht man jetzt in den Unterabschnitte 4.1.1.1, wo steht: ..."Verpa­ckungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen müssen gemäß den vom Hersteller gelieferten Informationen verschlossen sein...."

Und eine Umverpackung ist nun mal keine Verpackung!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: gg-freak] #27797 20.11.2019 07:46
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Vielen Dank an Alle für die guten Kommentare. Das hat mir weitergeholfen.

Viele Grüße WBOA2 cool

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: gg-freak] #27804 21.11.2019 12:25
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: gg-freak
Das ADR gibt mit seinen Begriffsbestimmungen keine Definition für Trays her.

Hallo, die Begriffsbestimmung unter der deutschen Bezeichnung "Horde" finden Sie in 1.2.1
Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich für mich, daß eine Palette keine Horde sein kann.
Gruß
M.A.T.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: M.A.T.] #27805 21.11.2019 12:53
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Stefan82 Offline
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Hallo M.A.T.,
mMn kann die Definition für Horde eben nicht übertragen werden.

Gemäß Definition unter 1.2.1 ist eine Horde immer in eine Verpackung einzusetzen (Innen, Zwischen- oder Außenverpackung). Es ist offensichtlich nur ein Sicherungsmittel innerhalb einre Verpackung. Dies ist kein Merkmal eines Trays.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 21.11.2019 12:53.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: M.A.T.] #27809 21.11.2019 16:21
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
Antwort auf
die Begriffsbestimmung unter der deutschen Bezeichnung "Horde" finden Sie in 1.2.1


Ist leider nicht so, denn in Abschnitt 1.2.1 steht hinter dem Begriff Horde in Klammer Klasse 1, da es diesen Begriff nur in der Klasse 1 gibt. Er stellt damit keine Beziehung zu Trays her! Leider gibt es im ADR, wie es gg-freak in seinem Beitrag sagte, keine Begriffsbestimmung.

Ich füge mal eine Datei an, welche das besser erklärt.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Horde nach 1.2.1 ADR.pdf (121.54 KB, 145 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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