Hallo zusammen,
in einem aktuellen Fall bin ich mir unsicher, wie ich eine Ammoniaklösung mit 2% kennzeichnen muss/müsste. Alle Einstufungen beziehen sich auf Anteil von > 50% bzw. 35% - 50% oder die kleinste Variante ist > 10% als Gemisch.
Alles was nun darunter fällt, finde ich keine konkreten Informationen.
Fakt ist, dass H 290 (Metallkorrosiv) bestehen bleibt, aber mir fällt der Hinweis - oder ich finde es nicht - ob und wenn ja, wie ich das Gemisch nun kennzeichnen muss.
Wenn ja, dann VG III, aber UN 2672 fällt wg, der Konzentration weg, also dann eher UN 1719 (ätzend alkalisch) und wie sieht es aus mit "Fisch Baum"?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eure Mithilfe.
Achso: das Gemisch besteht in der Summe aus 4 Komponenten, die aber GG-technisch nicht relevant sind, da Wasser, ein Salz, ein Polymer und eben das Ammoniak. Ammoniak und Polymer neutralisieren sich und es bleibt ein Überschuss von 2% Ammoniak als Lösung.
Grüße
Oliver