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IBC / Inspektion nach 2 1/2 Jahren #29631 30.09.2020 10:42
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Feuerstein Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

im ADR 6.5.4.4.1 b.) wird eine " die zuständige Behörde zufriedenstellende Inspektion" nach 2 1/2 Jaren gefordert. Meine Frage hierzu ist wer kann/darf diese Inspektion an Kombinations-IBC durchführen und wie muss diese dokumentiert werden (Aufkleber auf dem IBC ?). Gibt es eine Rechtsgrundlage die Auskunft darüber gibt wer die Prüfungen durchführen darf, insbesondere die "einfachen" nach 2 1/2 Jahren ?

Vielen Dank im voraus für Eure Hinweise.

Re: IBC / Inspektion nach 2 1/2 Jahren [Re: Feuerstein] #29632 30.09.2020 12:38
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Gerald Offline
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Hallo Feuerstein,
Antwort auf
Meine Frage hierzu ist wer kann/darf diese Inspektion an Kombinations-IBC durchführen


Unter anerkannte Inspektionstellen findest Du die von der BAM anerkannten Stellen mit Anschrift und Prüfungsstempel. Ich hoffe, das Du diese Liste gemeint hast.


Weitere Informationen findest Du unter diesem Link


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: IBC / Inspektion nach 2 1/2 Jahren [Re: Feuerstein] #29678 06.10.2020 15:55
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Es wurde noch nach der "Rechtsgrundlage" gefragt. Das ist in Deutschland die BAM GGR 002.

Ein Etikett bemühe ich noch einzustellen.

Re: IBC / Inspektion nach 2 1/2 Jahren [Re: Feuerstein] #29695 07.10.2020 21:26
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Peter Müller Offline
Spezi
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Spezi
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Liebe Gefahrgutgemeinde,

bis vor ca. 4 Jahren war es möglich, dass eine "sachkundige Person" in der Firma diese 2,5-jährige Zwischenprüfung durchführt. Diese Person benötigte keine Schulung, mußte aber mit IBC´s
durch regelmässigen Umgang vertraut sein.

Das hat sich 2016 geändert. Seit Mai 2016 gilt die
"BAM-GGR-002 - Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) sowie zur Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC), BAM Gefahrgutregeln (BAM-GGR)"

Die BAM läßt zwei Arten von Inspektionsstellen zu.
Für die 2,5 jährige Zwischenprüfung der IBC genügt die Zulassung als Inspektionsstelle II - das ist die "kleine Variante" der Zulassung.
Die Zulassung muss bei der BAM beantragt und genehmigt werden.

Der/die benannte(n) Inspektor(en) müssen einen Sachkundekurs bei der BAM belegen.
Das Prüfverfahren muss beschrieben werden. Ich habe einen "Prüfaufkleber" entworfen, der auf jeden geprüften IBC geklebt wird.
Der trägt eine fortlaufende Nummer, die sich auf einem zugehörigen "Prüfbericht" wiederfindet.
Da kann jeder sein System entwerfen und zur Genehmigung Einreichen.

Ich wünsche eine "gefahrlosen Abend"


Moderator  urainer 

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