Liebe Gefahrgutgemeinde,
bis vor ca. 4 Jahren war es möglich, dass eine "sachkundige Person" in der Firma diese 2,5-jährige Zwischenprüfung durchführt. Diese Person benötigte keine Schulung, mußte aber mit IBC´s
durch regelmässigen Umgang vertraut sein.
Das hat sich 2016 geändert. Seit Mai 2016 gilt die
"BAM-GGR-002 - Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) sowie zur Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC), BAM Gefahrgutregeln (BAM-GGR)"
Die BAM läßt zwei Arten von Inspektionsstellen zu.
Für die 2,5 jährige Zwischenprüfung der IBC genügt die Zulassung als Inspektionsstelle II - das ist die "kleine Variante" der Zulassung.
Die Zulassung muss bei der BAM beantragt und genehmigt werden.
Der/die benannte(n) Inspektor(en) müssen einen Sachkundekurs bei der BAM belegen.
Das Prüfverfahren muss beschrieben werden. Ich habe einen "Prüfaufkleber" entworfen, der auf jeden geprüften IBC geklebt wird.
Der trägt eine fortlaufende Nummer, die sich auf einem zugehörigen "Prüfbericht" wiederfindet.
Da kann jeder sein System entwerfen und zur Genehmigung Einreichen.
Ich wünsche eine "gefahrlosen Abend"