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Ladungssicherung Big Bag´s #2994 04.07.2005 12:37
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Guten Tag die Damen und Herren,
hier als "Neuling" gleich meine erste Frage: Wir sind Versender folgenden Stoffes nach ADR: Klasse6.1 Ziffer 65c c) Un-Nr.: 3288. also ein giftiger anorganischer fester Stoff, n.a.g.
Befördert wird dieser in Big Bags. Der LKW hat einen kpl. geschlossenen Alu Aufbau und ist als Walking Floor ausgelegt. Um das zulässige Gewicht zu erreichen werden die Big Bags teilweise übereinander geladen, niedergezurrt und am Ende dann mit einer Sperrstange gesichert. Eben diese Lkw wurden nun kontrolliert und das Übereinanderladen bemängelt.Laut Big Bag Hersteller sind diese aber Stapelbar und laut eines hier erstelltem Gutachtens seitens TüV ist die Sicherung auch ausreichend. Hat nun die Polizei recht, dürfen die Big Bags tatsächlich nicht gestapelt werden und ist unser Gutachten überhaupt relevant?
Wo liegt in diesem Fall die endgültige Entscheidung hinsichtlich der rechtlichen Seite? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Re: Ladungssicherung Big Bag´s #2995 05.07.2005 07:16
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TDamm Offline
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Hallo Frau oder Herr Auge,

ich hoffe Ihr Gutachten des TüV´s zur Ladungssicherung ist nicht so alt, wie die von Ihnen verwendete Stoffbezeichnung. Ziffern und Kleinbuchstaben sind spätestens mit dem ADR 2001 entfallen. Bei der Beurteilung der Ladungssicherung wird immer auf den aktuellen Stand der Technik (VDI - Richtlinien) verwiesen.
Bis dato wurde mir noch keinen Fall, in dem Big - Bags übereinander gestapelt befördert werden, vorgelegt. So aus dem Bauch würde ich es auch für eine wacklige Angelegenheit halten. Für den Fall, dass die zuständige Verwaltungsbehörde ein Bußgeld festsetzt, wird letztendlich wohl das Amtsgericht oder ein höheres Gericht die rechtliche Frage entscheiden müssen. Da Sie über ein Gutachten des TüV´s verfügen, vorausgesetzt Sie haben auch die Bedingungen eingehalten, dürften Sie aber auf einer relativ sicheren Seite sein. Jedoch bei Gericht und auf hoher See .....

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Ladungssicherung Big Bag´s [Re: TDamm] #2996 05.07.2005 08:32
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Sehr geehrter Herr Damm,
erst einmal Danke für Ihre Stellungname. Dummerweise hatte ich bei der Angabe zur Klassifizierung des Stoffes unsere alten Unterlagen erwischt und nicht aufgepasst.
Zur Fragestellung lässt sich dann wohl folgendes sagen: Um auf der garantiert sicheren Seite zu sein sollte der Lkw nur "einlagig" mit Big Bag´s beladen werden. So schaltet man dann ja eventuelle Rechtsstreitigkeiten gleich aus.
Eine Sache noch: Wie würde wohl unser Gutachten, wenn wir die Beladung wie vorgeschrieben ausführen, vor Gericht gegenüber der Meinung der Kontrollorgane abschneiden?
Aber das ist wahrscheinlich müßig darüber zu diskutieren. Wie Sie ja schon sagten. Vor Gericht und auf hoher See..
Bis zum nächsten mal.


Re: Ladungssicherung Big Bag´s #2997 05.07.2005 11:11
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TDamm Offline
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Hallo

wie Sie schon sagten, es ist müßig, insbesondere wenn man den Sachverhalt zu wenig kennt. Aber Rechtsstreitigkeit im Zusammenhang mit der richtigen Ladungssicherung von vorn herein auszuschalten, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Da haben viele, viele verschiedene und auch unsinnige Meinungen. Aber nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Wenn Sie sich beim Beladen an das Gutachten halten, würde ich eine Kopie dem Fahrer zur Vorlage bei der Kontrolle mitgeben. Da müssten die Kollegen der Kontrolle schon etwas tiefer prüfen, was vielleicht dann schwerer fallen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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