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Re: EDI Daten Liter / Kilogramm [Re: Achdorfer] #30287 26.01.2021 12:26
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Gerald Offline
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Hallo,
die Einschräkungen in ADR Unterabschnitt 5.4.0.2 zweiter Halbsatz und Unterabschnitt 5.4.0.3 zweiter Halbsatz hast Du schon richtig erkannt.

In der RSEB 2019 Ziffer 5-13 steht: „Zwischen BMVI, den Ländern und der beteiligten Wirtschaft wurde ein nationales Verfahren zur Anwendung eines elektronischen Beförderungspapiers abgesprochen. Dieses Verfahren wurde bekannt gegeben im VkBl. 2015 Heft 14 S. 450: …“

Weitere Informationen findest Du in,

- Guidelines for the use of RID/ADR/ADN 5.4.0.2 (leider nur in englisch)
- Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN
- Bei der Sitzung in Tegernsee (6. un... des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN
- Umsetzung des Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN.

Antwort auf
z.B. Abholung von Gefahrgut auf einer Baustelle


Wieso ein Beförderungspapier, hier kannst Du doch Abschnitt 1.1.3 c) bzw. Unterabschnitt 1.1.3.6 (hier musst Du ja kein elektronisches Beförderungspapier verwenden) nutzen.

Bis das elektronische Beförderungspapier in allen Bereichen genutzt werden kann ist noch ein weiter Weg und viele offene Fragen zu klären. Denken wir nur mal, wenn es zum Unfall kommt und die Daten sind nicht mehr verfügbar. In dem Leitfaden steht was von externen Stellen, welche die elektronichen Beförderungspapiere verwalten. Wer gibt seine Daten einer exteren Stelle?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: EDI Daten Liter / Kilogramm [Re: Achdorfer] #30441 22.02.2021 10:08
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Kodyjack Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe zur Sicherheit der Auslegeung der Überwachungsbehörden noch einmal angefragt, wie die Eintragung beiFlüssigen Stoffen im Beförderungsdokument stehen müssen, wenn die 1.1.3.6 bewusst nicht angewendet werden soll.

Frage !
Es ist in Europa erlaubt oder haben wir in einem anderen Bundesland oder im internationalen Bereich auf Grund dessen mit einem Bußgeld zu rechnen?
Sie haben geschrieben, dass es in Hamburg geduldet wird.

Zitierte Antwort
Wie bereits erwähnt, bemängelt Hamburg die Eintragung im Beförderungspapier nicht, wenn für den Transport von flüssigen Stoffen im Beförderungspapier die Maßangabe „kg“ aufgeführt ist.
Selbst im IMDG-Code 5.4.1.5.1 ist die Angabe „…als Volumen oder Masse…“ hinreichend und wird von HH akzeptiert (z.B. -siehe Angaben im Beförderungsdokument bei Tankcontainers mit flüssigen Stoffen in Kilogramm/Tonnen).
Wir gehen davon aus, dass die anderen Bundesländer und ADR-Staaten unsere Auslegung der Anwendung von 5.4.1.1.1 f) ADR teilen, da es auf internationale Ebene diesbezüglich keinen Erörterungsbedarf gab.

Zitierte Antwort !
Die Angabe von Volumen bzw. Brutto oder Nettomasse im Beförderungspapier wurde in der Vergangenheit schon mehrmals diskutiert. Zu einer einheitlichen nationalen bzw. internationalen Auslegung der Vorschriften bezüglich 5.4.1.1.1 f) ADR kam es bisher nicht. in HH werden beide Angaben (kg und l) im Beförderungsdokument für Flüssigkeiten akzeptiert.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.

Re: EDI Daten Liter / Kilogramm [Re: Kodyjack] #30448 22.02.2021 14:12
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Kodyjack,
Antwort auf
ich habe zur Sicherheit der Auslegeung der Überwachungsbehörden noch einmal angefragt,


Das mag ja z.b. für HAMBURG gelten, muss aber nicht in den anderen Bundesländern so sein. Denn die RSEB, in welcher in Anlage 7 der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog steht, ist Ländersache. Und ich kenne Bundesländer, die legen diesen sehr unterschiedlich, vor allen im Bezug der Höhe, aus!

Antwort auf
wie die Eintragung bei Flüssigen Stoffen im Beförderungsdokument stehen müssen, wenn die 1.1.3.6 bewusst nicht angewendet werden soll.


Wenn der Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht genutzt wird, dann gebe ich Dir bedingt Recht, denn bei der Beförderung von Gasen z.b. in Tankfahrzeugen steht auf der Tanktafel das Gewicht in Kg, aber es müssen bei der Menge -LITER- eingehalten werden, denn hier kommt es auf die Dichte an. Auf der Tanktafel geht es in erster Linie um das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Zum Beispiel steht bei UN 1978 Propan 10 552 kg, was in Liter 20.690 l sind, bei UN 1011 Butan 11260 kg, was in Liter 19.414 l sind, und das Zählwerk arbeitet nun mal in Liter, nach der sogenannten „Liter-15°“ - Basis !!!

Aber wenn Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt werden soll, dann ist bei Flüssigkeiten die Mengenangabe in Liter, steht in Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1 bzw. in Absatz 1.1.3.6.3 am Ende der Tabelle.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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