Trockeneis Versand
#30442
22.02.2021 11:11
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Promega
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Hallo Zusammen,
wir verschicken Reagenzien auf Trockeneis. Bei den Reagenzien handelt es sich nicht um gefährliche Güter. Muß der Karton - laut ADR 5.5.3.4.1 - mit Trockeneis oder mit Trockeneis als Kühlmittel gekennzeichnet sein?
Vielen Dank schon einmal für euere Hilfe.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Promega]
#30444
22.02.2021 13:35
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Gerald
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Hallo, Muß der Karton - laut ADR 5.5.3.4.1 - mit Trockeneis oder mit Trockeneis als Kühlmittel gekennzeichnet sein? Du musst nicht nur den Absatz 5.5.3.4.1 einhalten, sondern den Abschnitt 5.5.3, natürlich nur dass was für Dich zutrifft. Auf das Versandstück selbst kannst Du schreiben "KOHLENDIOXID, FEST" oder "TROCKENEIS", da es bei Dir um keinen gefährlichen Stoff geht, trifft der Satz "Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung enthalten,....." nicht zu.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30446
22.02.2021 13:44
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M.A.T.
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Hallo, Gerald: UN 1845 und "mit Ausnahme von".. Oder sehe ich da was falsch? Gruß M.A.T.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: M.A.T.]
#30449
22.02.2021 14:21
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Gerald
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Hallo M.A.T., UN 1845 und "mit Ausnahme von".. Entweder ich stehe auf dem Schlauch oder ich weis nicht , was ich mit Deinem Hinweis anfangen soll.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30450
22.02.2021 14:49
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M.A.T.
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Müßte nicht die Beschriftung "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Versandstück sein, auch wenn 1845 ansonsten freigestellt ist? Gruß M.A.T.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: M.A.T.]
#30451
22.02.2021 14:55
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Nico
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Müßte nicht die Beschriftung "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Versandstück sein, auch wenn 1845 ansonsten freigestellt ist? Gruß M.A.T. Hallo MAT, im ADR 2021 hat sich was geändert. "Als Kühlmittel" wird nur noch angeführt, wenn das Trockeneis zur Kühlung von Stoffe genutzt wird. Gruss aus dem Nachbarland Nico
Zuletzt bearbeitet von Nico; 23.02.2021 16:09. Bearbeitungsgrund: Richtigstellung
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30452
22.02.2021 15:12
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Promega
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Hallo Gerald,
vielen herzlichen Dank für die Info sowie Deine schnelle Hilfe hierbei.
Viele Grüße aus Walldorf
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Nico]
#30453
22.02.2021 15:31
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M.A.T.
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Danke, Gerald und Nico. Da war ich doch glatt im geltenden und nicht im freiwilligen ADR unterwegs. Ok, 2021 braucht der Zusatz nicht mehr drauf. Was für ein Sicherheitsgewinn.  Aber: nach meiner Lesart muß der Zusatz drauf, wenn nicht Trockeneis sondern ein anderes Gefahrgut zur Konditionierung etc. benutzt wird. Gruß M.A.T.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: M.A.T.]
#30454
22.02.2021 16:05
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Gerald
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Hallo M.A.T., Was für ein Sicherheitsgewinn. Ich würde das nicht unterschätzen, denn im ADR 2019 stand "Sondervorschriften für Versandstücke, Fahrzeuge und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), ......" Im ADR 2021 steht jetzt; "Sondervorschriften für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Fahrzeuge ...". Jetzt ist es besser erklärt, wie dieser Abschnitt 5.5.3 gemeint ist, da beim ADR 2019 es nicht so eindeutig im Abschnitt 5.5.3 stand, zumal in Absatz 5.5.3.1.1 im letzten Satz stand: "Für die Beförderung von UN 1845 finden die übrigen Vorschriften des ADR/RID keine Anwendung."Und es hatte in der Zwischenzeit sehr viele Unfälle bzw. Zwischenfälle bei der reinen Beförderung von Trockeneis UN 1845 gegeben. So manchen Anwender, war die Gefahr welche von Trockeneis ausgeht, gar nicht bewusst. Im meinen Schulungen ist so mancher Lehrgangsteilnehmer etwas blass geworden, als ich das Thema "Trockeneis" behandelt habe. Leider musste ich aber auch feststellen, dass so mancher Händler kein Merkblatt im Bezug des Verhalten bei der Beförderung von Trockeneis dem Kunden mitgegeben hat. Ich denke mal, im ADR 2021 ist der Abschnitt eindeutiger gefasst, was bei der Beförderung von Trockeneis bzw. Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen ... zu beachten ist!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Nico]
#30455
23.02.2021 09:26
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Müßte nicht die Beschriftung "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Versandstück sein, auch wenn 1845 ansonsten freigestellt ist? Gruß M.A.T. Hallo MAT, im ADR 2021 hat sich was geändert. "Als Kühlmittel" wird nur noch angeführt, wenn das Trockeneis zur Kühlung gefährlicher Stoffe genutzt wird. Gruss aus dem Nachbarland Nico Den Kommentar habe ich nicht verstanden... "5.5.3.4.1 Versandstücke, die Trockeneis (UN 1845) als Sendung enthalten, müssen mit der Angabe <<KOHLENDIOXID, FEST>> oder <<TROCKENEIS>> gekennzeichnet sein; Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung enthalten, müssen mit der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung dieser gefährlichen Güter, gefolgt von dem Ausdruck <<ALS KÜHLMITTEL>> bzw. <<ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL>> gekennzeichnet sein" Wenn nur Trockeneis ohne alles verschickt wird, bekommt das Versandstück die Kennzeichnung "TROCKENEIS" (früher hätte man interpretieren können, dass der Zusatz "ALS KÜHLMITTEL" hinzu müsste). Warum man hier die UN-Nummer nicht angeben muss, müsste man die wichtigen unwissenden Damen und Herren bei der WP.15 fragen... Wenn Nicht-Gefahrgut mit Trockeneis gekühlt wird, bekommt das Versandstück nach meiner Auffassung aber weiterhin die Kennzeichnung "TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL". Für mich wurde nur der Passus, wenn Trockeneis (allein) als Sendung befördert wird, klar gestellt und dort bleibt logischerweise der Zusatz "ALS KÜHLMITTEL" weg, weil das Trockeneis dann ja nichts kühlt (maximal sich selbst ;-) ) sondern allein befördert wird. Die fehlende Forderung nach der UN-Nummer in diesem Fall wäre aber diskutabel.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 25.02.2021 11:59. Bearbeitungsgrund: Korrektur
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Re: Trockeneis Versand
[Re: DJSMP]
#30458
23.02.2021 12:21
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Nico
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Schande über mein Haupt, du hast recht. Ich hab irgendwie den ursprünglichen Post falsch gelesen, dass es hier um ungefährliche Reagenzien ging. Ich schieb es mal auf akuten Sauerstoffmangel durch fast durchgeghendes FFP2 Masken tragen 
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30463
23.02.2021 14:20
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Wenn du Trockeneis als Kühlmittel (auch für Nicht-Gefahrgut) einsetzt, dann enthält das Versandstück ja "gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung". Du darfst das Wort "für" nicht überlesen. Und damit ist das Versandstück auch zu kennzeichnen. Neben Trockeneis UN 1845 könnte das "Gefährliche Gut für die Kühlung" auch z.B. Stickstoff oder Argon sein. Dort steht ja nicht "Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung von gefährlichen Gütern" enthalten! In 5.5.3.4.1 hat sich nach dem Satz nach dem Semikoleon nichts geändert. Das sind die gleichen Vorschriften wie nach dem ADR 2019! Davor wurde nur ein neuer Satz eingeschoben, der sich mit Trockeneis als Sendung beschäftigt, also wenn du Trockeneis ohne alles beförderst!
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Re: Trockeneis Versand
[Re: DJSMP]
#30464
23.02.2021 15:02
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Gerald
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Hallo DJSMP, ich habe mir mal das Dokument mit den Antrag der Schweiz im Zusammenhang mit der Änderung Abschnitt 5.5.3 noch mal durchgelesen, und da muss ich Dir Recht geben. Das heist, wenn nur z.b. Trockeneis als Sendung, dann Kennzeichnung mit "KOHLENDIOXID, FEST" oder "TROCKENEIS", aber wenn es z.b. Trockeneis zur Kühlung oder Konditionierung, dann Kennzeichnung mit "UN 1845 TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL". Nachtrag:Ich werde meinen letzten Beitrag löschen, es ist besser so, denn sonst kommt eine falsche Interpretation auf. Ja, manchmal liest man etwas, was aber anders gemeint ist. Danke nochmals für Deinen Hinweis.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.02.2021 15:07. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30468
23.02.2021 17:22
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Alles gut. Mein Kollege kam heute auch kurz auf das Ergebnis von Nicole. Wir sind das in der Mittagspause nochmal Schritt für Schritt durchgegangen. Zuletzt lag er beim Lesen der P801 richtig und ich falsch. Die Vorschriften sind mittlerweile einfach unlesbar geworden. 
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30484
25.02.2021 11:00
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Phi_l
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Hallo Gerald, ich möchte mich mal kurz einklinken, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Weder wenn es als Sendung, noch wenn es als Kühlmittel befördert wird... Stehe ich da gerade auf dem Schlauch? Und für alle Interessierten und mit dem Thema "Trockeneis" konfrontierten würde ich gerne den Verweis auf eine dreiteilige Veröffentlichung der DGUV zum Thema Trockeneis geben "Fachbereich AKTUELL Gefährdungen beim Einsatz von Trockeneis als Kühlmittel": https://www.dguv.de/fbhl/fb-informationen/index.jspUnd speziell zum Thema "Trockeneis gekühlter Impfstofftransport" wurde dann noch dies hier veröffentlicht: https://publikationen.dguv.de/regel...kuehlte-impfstoffe-sicher-transportierenLG Phil
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Phi_l]
#30485
25.02.2021 11:58
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Hallo Gerald,
ich möchte mich mal kurz einklinken, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Weder wenn es als Sendung, noch wenn es als Kühlmittel befördert wird... Stehe ich da gerade auf dem Schlauch?
Da hat er vollkommen Recht! Und da ich das auch geschrieben hatte, antworte ich auch und streue Asche auf mein Haupt. Es wird im ADR nur in der Dokumentation gefordert. Meinen Beitrag habe ich angepasst.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Phi_l]
#30488
25.02.2021 13:00
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Gerald
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Hallo Phil, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Du musst schon in das ADR 2021 unter Absatz 5.5.3.4.1 nachsehen! mit dem Thema "Trockeneis" konfrontierten würde ich gerne den Verweis auf eine dreiteilige Veröffentlichung der DGUV Leider entsprechen diese Informationen nicht dem aktuellen Stand nach ADR 2021, und da hat es im Bezug des Abschnitt 5.5.3 sehr viele Änderungen gegeben. Klar kannst Du noch bis zum 30.06.2021 das ADR 2019 nutzen, steht in Unterabschnitt 1.6.1.1!! Sieh mal in der Information nach, - Teil 1, da steht auf der letzten Seite nach ADR 2019, Stand 04.07.2019 und bei - Teil 2 und 3, steht als Stand 11.05.2020. Das ist immer das Problem, das bestimmte Veröffentlichung manchmal noch nicht dem aktuellen Stand wiedergeben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30490
25.02.2021 14:31
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DJSMP
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Hallo Phil, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Du musst schon in das ADR 2021 unter Absatz 5.5.3.4.1 nachsehen! mit dem Thema "Trockeneis" konfrontierten würde ich gerne den Verweis auf eine dreiteilige Veröffentlichung der DGUV Aber Gerald, er hat Recht! In 5.5.3.4.1 wird keine UN-Nummer auf dem Versandstück gefordert, nur die Aufschrift "TROCKENEIS" oder "KOHLENDIOXID, FEST" bei einer Sendung mit Trockeneis bzw. wenn das Trockeneis was anderes kühlt die Kennzeichnung ""TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL".  Die Angabe der UN-Nummer ist nur im Begleitdokument in 5.5.3.7.1 gefordert. Ich hab aber erst auch nicht richtig gelesen. 
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Re: Trockeneis Versand
[Re: DJSMP]
#30491
25.02.2021 14:56
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Gerald
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Hallo DJSMP, Aber Gerald, er hat Recht! In 5.5.3.4.1 wird keine UN-Nummer auf dem Versandstück gefordert, Ja, jetzt ist der Groschen gefallen, denn da steht "....mit der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung dieser gefährlichen Güter..", da steht eben nicht, Spalte 1 (UN-Nummer) sondern nur Spalte 2!!! Man sollte nicht immer den Eintrag in Spalte 1 und Spalte 2 als Einheit sehen, es gibt eben Ausnahmen, wie bei Absatz 5.5.3.4.1!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30492
25.02.2021 15:52
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Phi_l
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Hallo Gerald, Hallo DJSMP, es beruhigt mich, dass wir in Bezug auf die Angaben nun alle einer Meinung sind, ich dachte schon ich hätte hier einen blinden Fleck... Auf die Veröffentlichungen der DGUV hatte ich nicht speziell wegen der Kennzeichnung hingewiesen, sondern ganz allgemein zum Umgang mit Trockeneis, da kann ich mich dieser Aussage nämlich nur anschließen: So manchen Anwender, war die Gefahr welche von Trockeneis ausgeht, gar nicht bewusst. Im meinen Schulungen ist so mancher Lehrgangsteilnehmer etwas blass geworden, als ich das Thema "Trockeneis" behandelt habe. LG Phil
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Phi_l]
#30496
26.02.2021 10:39
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Guten Morgen,
aus eigener Erfahrung kann ich beitragen, dass die Gefahr von Trockeneis unterschätzt wird: 2017 wurde bei uns für eine längere Zeit pro Tag etwa 150 kg Trockeneis angeliefert zur Kühlung von Speisen. Als ich dann (als Gefahrstoffbeauftragter) in der Gefährdungsbeurteilung belegte, dass in der Lagertruhe und im Aufzug (im Falle des Stillstandes) eine tödlich wirkende Konzentration zusammenkommt, war großes Erschrecken. Sie waren ja nicht durch die Verpackungen auf die Gefahren hingewiesen worden. Daher bin ich mit der Kennzeichnungspflicht bei der Beförderung von Trockeneis als Sendung sehr einverstanden.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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