Moin Bergmannsheil,
Ich denke uns Gefahrgutbeauftragten ist der unterschied bewusst, es wurde auch, zumindest während meines Lehrgangs, gut und eingängig erklärt. Aber Versuch das mal jemandem zu erklären, der nur das Wort sieht „wieso, da steht doch beauftragt drin, also bist du das auch“, da redest du einfach stundenlang gegen eine Wand. Die OWiG§9 war da auch so ein Thema, bei dem niemand zuhören möchte.
Und wenn man die Führungsebenen weiter runter geht heißt es immer wieder „Von einer Beauftragung weiß ich nichts, sowas steht nicht in meinem Arbeitsvertrag“.
Denn wirklich verantwortlich für irgendwas, dass will am Ende niemand sein.