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Re: Frage zum Gefahrgutbeauftragten [Re: Bergmannsheil] #30559 06.03.2021 12:45
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Faltschachtel Offline
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Moin Bergmannsheil,

Ich denke uns Gefahrgutbeauftragten ist der unterschied bewusst, es wurde auch, zumindest während meines Lehrgangs, gut und eingängig erklärt. Aber Versuch das mal jemandem zu erklären, der nur das Wort sieht „wieso, da steht doch beauftragt drin, also bist du das auch“, da redest du einfach stundenlang gegen eine Wand. Die OWiG§9 war da auch so ein Thema, bei dem niemand zuhören möchte.
Und wenn man die Führungsebenen weiter runter geht heißt es immer wieder „Von einer Beauftragung weiß ich nichts, sowas steht nicht in meinem Arbeitsvertrag“.
Denn wirklich verantwortlich für irgendwas, dass will am Ende niemand sein.

Re: Frage zum Gefahrgutbeauftragten [Re: Faltschachtel] #30631 15.03.2021 15:07
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Chrisss84 Offline OP
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Hallo zusammen,

Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Ich konnte meinen damaligen Seminarleiter fragen und er hat mir das so erklärt:

Beauftragte Person: Mein Chef --> er bestimmt MA die den operativen Teil (verpacken, verladen, versenden, etc..) machen sollen und diese werden von mir unterwiesen. Diese sind aber KEINE beauftragten Personen nach OWIG.
Am einfachsten für den Chef: Ich als Gefahrgutbeauftragter mach auch den operativen Teil. Ist erlaubt und wird oft so gemacht (aber wie auch hier geschrieben, nicht so schön).
Es müssen einfach alle Personen die GG händeln unterwiesen sein. Die Verantwortung träg die Beauftragte Person also mein Vorgesetzter.

Ich konnte das mit meinem Chef besprechen und so wie es aussieht, hat er es verstanden :-)

Danke euch

Re: Frage zum Gefahrgutbeauftragten [Re: Chrisss84] #30632 15.03.2021 15:21
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Auf Englisch heißt der GB halt Dangerous Goods Safety Adviser oder eben auch auf deutsch EU-Sicherheitsberater... da steckt genau drin, was er/sie tut: beraten. Also falls noch jemand ein Argument für den Chef braucht...

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