Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: Baxter]
#30721
09.04.2021 09:38
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Claudi
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: Claudi]
#31534
22.09.2021 17:05
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DJSMP
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Hallo zusammen,
wie seht ihr die Beförderung von Blutproben (wenige ml), die zur Untersuchung auf Antikörper gegen das Corona-Virus zu einem Labor befördert werden sollen? Hier fehlt mir etwas der medizinische Hintergrund. Aber die Blutproben sind ja bei einer (vor Wochen oder Monaten) durchgemachten Infektion nicht infektiös.
Kein Gefahrgut oder doch lieber UN 3373?
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: DJSMP]
#31535
22.09.2021 17:31
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M.A.T.
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Hallo, DJSMP ich sehe hier, daß man auf Basis 2.2.62.1.5.8 Bem.1 hier die kpl. Freistellung (also gar kein GG) einfach erreichen kann. Gruß M.A.T.
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: M.A.T.]
#31536
23.09.2021 07:18
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Bergmannsheil
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Guten Morgen,
in diesem Fall ist bei der Beurteilung, ob eine Freistellung erfolgen kann, wichtig, ob der interessierende Mikroorganismus im Blut vorhanden sein kann. Bei z.B. Hepatitis B-Titeruntersuchungen (siehe Seite 11 des gelben Impfpasses) dürfte bei gleichzeitigen Krankheitsanzeigen hier keine Freistellung (also UN 3373) staffinden ("kein Infektionsverdacht"), weil das HepB dann mit hoher Wahrscheinlichkeit im Blut vorhanden ist. Bei nicht-Blut-gängigen MO wie hier dem lungengängigen SARS-CoV-2 hätte ich keine Bedenken, bei uns diese Proben auf Antikörper gegen den Virus ferigestellt laufen zu lassen. Die Beispiele in Bem. 2 Nr. 1 letzter Spiegelstrich sind sehr restriktiv. Im vom DJSMP genannten Beispiel stimme ich M.A.T. zu.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 23.09.2021 07:20.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: Bergmannsheil]
#31537
23.09.2021 08:13
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DJSMP
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Vielen Dank für euren schnellen Input!
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: DJSMP]
#31818
29.11.2021 16:01
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M.A.T.
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Hallo zusammen, da das SARS-Covid-Virus soeben offiziell von Kategorie 2 in Kategorie 3 hochgestuft wurde (TRBA 462) vermute ich, daß es damit in die UN 2814 fällt. Was meinen die 6.2-Fachleute hier dazu? Grundlage für meine Vermutung ist, daß früher die Kategorien 3 und 4 nach Arbeitsschutzrecht der Kategorie A nach GG-Recht entsprachen. Gruß und Gesundheit M.A.T.
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: M.A.T.]
#31819
30.11.2021 09:13
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Bergmannsheil
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Guten Morgen,
um Gottes Willen nicht! Das wäre die Vollkatastrophe im Gesundheitswesen (naja, zumindest, was Probentransport und Entsorgung anginge).
In UN 2814 (und als Abfall dann UN 3549) sind nur Stoffe zu klassifizieren, die unter die Kategie A fallen. Beispiele sind in der Tabelle 2.2.62.1.4.1 ADR genannt. Schaut man sich diese an, so sieht man dort Viren (auch bei Probenversand) und einige Viren und Bakterien nur als Kulturen, also angezüchtet. Schaut man sich die in der Tabelle A genannten Mikroorganismen an, so sieht man, dass es die ganz gefährlichen Erreger sind: Ebola, andere Viren, die hämorrhagisches Fieber auslösen, Lassa, Marburg, Pocken etc. Selbst Proben mit Verdacht auf Pesterreger oder Gelbfieber müssen nicht als UN 2814 klassifiziert werden, sondern nur deren Kulturen! Den COVID-19-Erreger klassifiziert keiner in kategorie A ein, sondern in Kategorie B.
Als Beispiel für einen Erreger der RG 3, den viele auch kennen: Mycobacterium tuberculosis (TBC) ist auch in der Tabelle genannt, aber auch nur als Kultur. Das heißt, alle Proben mit Verdacht auf TBC werden als UN 3373 klassifiziert und fallen, wenn sie nach P 650 verpackt sind, aus dem ADR.
Gesetzt den Fall, alle Verdachtsproben auf Covid-19 müssten als UN 2814 und die Abfälle als UN 3549 befördert werden: Gefahrgutspedition ohne Anwendungsmöglichkeit der 1000-Punkte-Regel, Sicherungsplanpflicht, aufwändige Verpackungen nach P 620 bzw. P 622,
Bedenkt bitte, dass die allermeisten Virusauscheider draußen rumlaufen und fröhlich Aerosole ausstoßen. Vom Test-Abfall ist da keine zusätzliche Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten. Oder wo entsorgt ihr eure benutzten Taschentücher?
. Weiter oben hatte ich dazu schon einiges gesagt, diese Aussagen haben weiterhin Gültigkeit.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: M.A.T.]
#31820
30.11.2021 09:20
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Eine Ergänzung: Grundlage für meine Vermutung ist, daß früher die Kategorien 3 und 4 nach Arbeitsschutzrecht der Kategorie A nach GG-Recht entsprachen. M.A.T.
In einem "Handbuch Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe", das die Gefahrgutbeuaftragten der Unikliniken NRW mal für den internen Gebrauch entwickelt haben, hatten wir eine solche Querbeziehung tatsächlich eingeführt: Sollten "neue" Erreger auftauchen, die der RG 4 nach Arbeitsschutzrecht zugeordnet werden, sollen diese auch als UN 2814 klassifiziert werden. Aber 4 ist nun mal was anderes von der Gefährlichkeit als 3 oder 3**. Und man muss auch die Sicht der Rechtsnormen auf die Mikroorganismen betrachten: Im Arbeitsschutzrecht kann ein langfristiger Umgang zu anderen Problemen führen als ein kurzfristiger (z.B. bei sensibilisierenden Stoffen oder z.B. Pneumokokken). Von daher ist die TRBA ein guter Anhaltspunkt, aber 1 : 1 kann sie nicht umgesetzt werden.
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: Bergmannsheil]
#31821
30.11.2021 09:31
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M.A.T.
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Hallo und guten Tag, Bergmannsheil. Vielen Dank Ihnen für die ausführliche Erläuterung. Gerade wegen der möglichen Konsequenzen hatte ich die Frage gestellt. Ihre Argumentation anhand der unterschiedlichen Schutzziele erscheint mir nachvollziehbar. Wollen wir hoffen, daß zuständige Behörden, soweit sie mit der Materie befaßt sind, zu den gleichen Schlüssen gelangen. Die Querverbindung zwischen RG 3/4 und Kat. A stand, so habe ich es im Hinterkopf, vor langer Zeit sogar im ADR selbst. Habe aber hier keine entsprechende alte - vor Strukturreform - Ausgabe. Möge der ganze Spuk bald ein Ende finden. Schöner Gruß und Gesundheit, und nochmals Dankeschön. M.A.T.
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Re: Entsorgung von Corona-Tests
[Re: M.A.T.]
#31822
30.11.2021 09:40
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Nico
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Guten Morgen!,
soweit ich weiß gibt es sowohl vom Robert Koch Institut als auch von der WHO eine Aussage, dass Cov19 als Kategorie B einzustufen ist. Bergmannsheil hat es ja sehr schön erläutert. Ich hatte das Thema voriges Jahr in ein paar Krankenhäusern bei der Schulung wo mir dann einige Ärzte gesagt haben, das laut ihrer Ansicht die Definition von Kategorie A nicht erreicht wird, da hier vom sonst gesunden Menschen gesprochen wird. (ja natürlich weiß ich, dass inzwischen auch mehr als genug Personen auf der Intensivstation liegen, die man als vorbildlichst gesund bezeichnen kann). Aber die Ärzte meinten vorigen Herbst, dass bei "sonst gesunden Menschen" nur in absoluten Ausnahmefällen ein schwerer Verlauf zu erwarten ist und daher die Definition von Kategorie A nicht zutrifft. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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