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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig? [Re: Nico] #30968 04.06.2021 15:49
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Michael Offline
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Sorry wenn ich mich zum Berichtigen berufen empfinde:

UN 1903 mit VG II hat eine max-Menge von 1 Liter je Innenverpackung.

Wenn dies nicht wäre, benötigte man als Außenverpackung auch keinen zugelassenen Karton (4.1.1.3 ist nicht bei den zu beachtenden Abschnitten aufgeführt), sondern nur ein den Grundanforderungen genügender Karton (nach 4.1.1.1).

Michael

Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig? [Re: Michael] #30969 04.06.2021 16:17
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Gerald Offline
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Hallo Michael,
Antwort auf
UN 1903 mit VG II hat eine max-Menge von 1 Liter je Innenverpackung.


Da hast Du zwar nicht unrecht, aber in Deinem Fall willst Du Kapitel 3.4 (LQ) nutzen. Das war aber nicht die Ausgangslage, da ging es um

Antwort auf
in einem für diese Verpackungsgruppe bauartgeprüften 5-Liter-Kanister versenden.


also nicht um die Nutzung Kapitel 3.4. Sorry


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig? [Re: Michael] #30970 04.06.2021 16:26
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Sorry wenn ich mich zum Berichtigen berufen empfinde:

UN 1903 mit VG II hat eine max-Menge von 1 Liter je Innenverpackung.

Wenn dies nicht wäre, benötigte man als Außenverpackung auch keinen zugelassenen Karton (4.1.1.3 ist nicht bei den zu beachtenden Abschnitten aufgeführt), sondern nur ein den Grundanforderungen genügender Karton (nach 4.1.1.1).

Michael


Hallo Michael,

da wärst du in Spalte 7a für begrenzte Menge.
Ich meine wenn man es als voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut verschickt. Da es hier bisher um einen bauartgeprüften Kanister und volle Kennzeichnung handelt gehe ich davon aus, dass es von der Menge über LQ liegt.
Daher halte ich mich an die P001und habe je Innenverpackung, abhängig vom Material bis zu 40 L möglich, bei Einzelverpackungen wären es bis zu 60 L

Grüße Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig? [Re: Nico] #30972 07.06.2021 08:20
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Ich mache wohl zu viel LQ....

Den Gedanken habe ich wirklich falsch verstanden. Ich gebe Dir recht, so könnte man es machen.

Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig? [Re: DuncanMacLeod77] #30975 07.06.2021 09:43
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Hallo Duncan,

es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nachdem ob Du den Kanister als "Einzelverpackung" verwendest (dann wäre der Karton eine "Umverpackung"), oder ob Du beides zusammen als "zusammengesetzte Verpackung" verwendest (dann wäre der Kanister die "Innenverpackung" und der Karton die "Außenverpackung"):

1. Bei Einzelverpackung + Umverpackung müssen beide Verpackungen alle gefahrgutrechtlichen Kennzeichen und Gefahrzettel tragen.

2. Bei einer zusammengesetzten Verpackung muss nur die Außenverpackung die gefahrgutrechtlichen Kennzeichen und Gefahrzettel tragen.

Im ersten Fall wäre die Einzelverpackung das Versandstück, im zweiten Fall die zusammengesetzte Verpackung. (Kennzeichnung nach 5.2.1.1 ADR, Ausrichtungspfeile nach 5.2.1.10 ADR, Bezettelung nach 5.2.2.1 ADR)

Im ersten Fall wäre die Umverpackung nach 5.1.2 ADR zu Kennzeichnen.

Umgekehrt gibt es im Fall der Umverpackung die Möglichkeit, dass man die Umverpackung nicht nach Gefahrstoffrecht (CLP-Etikett) kennzeichnen muss. Dies trifft dann zu, wenn eine Verpackung ausschließlich für den Transportvorgang verwendet wird. (Vgl. 5.4 der Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung der ECHA https://echa.europa.eu/documents/10...pdf/89628d94-573a-4024-86cc-0b4052a74d65 )

Viele Grüße
Phil

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