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Grillparty #30971 05.06.2021 12:59
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Nashville Offline OP
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Als GGB erfährt man manches, was man eigentlich gar nicht glauben will. Dies ist sicher ein Spitzenkandidat für den Darwinpreis 2021. Es zeigt sich einmal mehr, dass gutes Personal nicht auf Bäumen wächst. Gesunde Ernährung und regelmässige Pausen sind gerade in der Logistik sehr wichtig bzw. sogar vorgeschrieben. Schliesslich weiss der kleine elektronische Freund ganz genau, wenn der Fahrer müde ist und Pause machen muss, auch wenn es 5 Minuten von zu Hause entfernt ist.
Zu Starkung der Moral muss schon einmal ein saftiges Stück totes Tier auf den Grill, da muss die Umgebung Rücksicht nehmen. Ein bisschen Spass muss sein.
PS: UN1206 ist Heptane. Flammpunkt 23°C.
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Gefahrgutbeauftragter ADR/RID
Re: Grillparty [Re: Nashville] #30974 07.06.2021 08:04
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Nicht zu vergessen, die Schnapsflasche, die noch dabei steht crazy

Re: Grillparty [Re: Nashville] #30976 07.06.2021 10:23
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1. Darf man das Bild verwenden?

2. Ich suche gerade ein klares Verbot während der Beförderung in Kapitel 8 ADR und später als Pflicht des Fahrzeugführers in der GGVSEB. Ich finde irgendwie auf die Schnelle keinen Ansatzpunkt. 7.5.1 und 8.3.5 Rauchverbot, in Deutschland verschärft durch Ziffer 3.1 der Anlage 2 zur GGVSEB bezieht sich immer auf Ladearbeiten. S2 und S20 helfen auch nicht weiter.

Bin ich blind oder wurde dieser Fall in den Vorschriften nicht geregelt? Straftat Brandstiftung wenn der Auflieger in Flammen steht, ist klar. Aber bis dahin?

Re: Grillparty [Re: DJSMP] #30977 07.06.2021 11:35
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Hallo, DJSMP
für mich eindeutig ein Fall für
- sinngemäße Auslegung der Vorgaben für Rauchverbot
- hilfsweise § 4(1) GGVSEB.
Gruß
M.A.T.

Re: Grillparty [Re: M.A.T.] #30978 07.06.2021 11:42
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Michael Offline
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Ohne da jetzt tiefer in die Materie eingestiegen zu sein:

Wieso grillt der an einem Parkplatz mit der Ladung?

- Fahrwegbestimmung?
- Sicherung?
- darf das Gefahrgut über lange Strecken überhaupt im LKW transportiert werden (lange Strecke ergibt sich aus der notwendigen Pause)?

Als BAG-Beamter hätte ich da schon einige Fragen....

Re: Grillparty [Re: Michael] #30981 07.06.2021 14:08
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Ohne da jetzt tiefer in die Materie eingestiegen zu sein:

Wieso grillt der an einem Parkplatz mit der Ladung?

- Fahrwegbestimmung?
- Sicherung?
- darf das Gefahrgut über lange Strecken überhaupt im LKW transportiert werden (lange Strecke ergibt sich aus der notwendigen Pause)?

Als BAG-Beamter hätte ich da schon einige Fragen....


Ist das Bild in Deutschland entstanden?
Kein Hafen/ Bahnanschluss in ausreichender Nähe im Verhältnis zur Strecke?
Oder es ist ein besonders toller Tank nach GGVSEB § 35c (3)
Oder Fahrwegbestimmung außerhalb von Autobahnen... das könnte ein Rastplatz an einer BAB sein
...
Der Fahrer schläft gerade im der Zugmaschine = Überwachung. Oder er hat das Foto gemacht oder macht grad einen Kontrollgang um das Fahrzeug bis die Kohle durchgeglüht ist.

Re: Grillparty [Re: Claudi] #30985 08.06.2021 07:59
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Dieses Foto ist Standard auf den Rastplätzen am Abend. Auf Grund der Lokalität des Themenerstellers könnte es in der Schweiz sein. Aber das kann man auch allabendlich auf deutschen Rastplätzen sehen. Nur habe ich es noch nicht im Zusammenhang mit Gefahrgut erlebt und mir deshalb noch keine Gedanken darüber gemacht.

Es ist mir vollkommen klar, dass da einige Fragen auftauchen und dass man ihn dran kriegt, wenn da was passiert, schon allein aus dem Strafrecht heraus (fahrlässige Brandstiftung). Aber ein Verbot der Verwendung von offenem Licht während des Betriebs suche ich vergeblich. Überall sind nur die Ladearbeiten geregelt (selbst im Teil 8 geht es nur um Ladearbeiten und um ein Rauchverbot bei Klasse 1 in den Fahrzeugen) und es gibt noch Ansatzpunkte, dass ggf. keine Verbrennungsheizgeräte verwendet werden dürfen. Eine "sinngemäße Anwendung" von Vorschriften kanne es ja nun nicht sein! Ich wollte mich in einem anderen Beitrag schon zum § 4 GGVSEB äußern, habe es dann aber verworfen. Sicherlich kann man hier auch den §4 GGVSEB vorwerfen, wenn die Bude brennt. Aber das ist doch alles Wischiwaschi unkonkret!

Es ging mir darum, auszuloten, ob ich was übersehen habe oder ob die Vorschriften hier einen in meinen Augen eklatanten Mangel aufweisen. Und offensichtlich ist das so, weil die Verwendung von Feuer und offenem Licht während des Betriebs erst einmal nicht verboten zu sein scheint.

zu den Ansatzpunkten von Michael:
- Ich kenne eigentlich kein Unternehmen mehr, dass keine Sicherheitstantanks einsetzt, zumindest nicht in Deutschland. Die Fahrwegbestimmung kommt in unserer betrieblichen Praxis praktisch nicht mehr zum Tragen. Verlagerung ja, aber Fahrweg praktisch nie.
- Bezüglich der Überwachung kennen wir die Hintergründe nicht. Vielleicht ist das ja ein überwachter Parkplatz? Ansonsten sehe ich das so, dass eine Überwachung nicht funktioniert, wenn der Fahrer schläft. Aber auch das bedarf der Auslegung. Ist ja aber auch egal, es ging um das Feuerchen und die Regeln der Schweiz zum Thema Überwachung kenne ich nicht.

Jedenfalls scheint klar, dass es wohl mit dem reinen Verbot dieses Tuns nicht so einfach zu sein scheint, wie das Foto zunächst vermuten lässt.

Gerald, wo bist du? Du schulst am meisten Fahrzeugführer von uns allen... wink

Re: Grillparty [Re: DJSMP] #30988 08.06.2021 12:02
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Hallo, DJSMP.
das Unkonkrete ist ja genau der Grund für den § 4 (Gummiparagraph). Für die Sachverhalte, die schon von der denkbaren Vielfalt und Menge her nicht in einzelnen Bestimmungen erfaßt werden können (und auch nicht sollten, weil jede Aufzählung automatisch neue Lücken schafft) und darum generell geregelt werden können.Dafür spricht ja auch, daß es keine spezifische Bußgeldbewehrung des § 4 in der RSEB gibt: weil eben hier die denkbare Vielfalt von Verstößen außerhalb der spezifisch genannten abgedeckt werden soll und ein Bußgeld hier nur im jeweiligen Einzelfall passend bemessen werden kann.
Ich wäre bei Ihrer Interpretation, wenn als Folgerung akzeptiert würde, daß der grillhungrige Fahrer kein Problem hätte, den Grill im Führerhaus zu betreiben - dort darf er ja auch rauchen. Aber so lebensmüde wird wohl kein Fahrer sein.
Schöner Gruß und Gesundheit!
M.A.T.

Re: Grillparty [Re: M.A.T.] #30993 08.06.2021 13:13
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Claudi Offline
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Vielleicht lieber ein Elektrogrill für Ex-Zone 2 eek oder via Batterietrennschalter...

Re: Grillparty [Re: DJSMP] #30997 08.06.2021 14:19
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Gerald Offline
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Hallo DJSMP,
Antwort auf
Gerald, wo bist du? Du schulst am meisten Fahrzeugführer von uns allen...


Ich bin hier.
Eigentlich wollte ich zu dem Beitrag nichts schreiben. Es ist für mich ein Bild aus der Kategorie "kuriose Bilder", lässt sich aber gut in der Ausbildung nutzen. Und es muss ja nicht alles geregelt sein, ab und zu sollte man auch mal sein Gehirn einschalten.
Und wenn Du genau hinsiehst, dann ist der Grill nicht allzu weit von einem Tank.

Klar könnte die GGVSEB Anlage 2 Ziffer 3.1 herangezogen werden, auch wenn es ein wenig hingt. Dann gibt es noch die Gefährdungsbeurteilung, die TRGS 723 Nr. 4 (1) Ziffer 2 Nr. 5.3 und die TRGS 720 bzw. 722, welche auch herangezogen werden könnten. Interessant wird es dann, wenn es zu einem Vorfall kommen würde!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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