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Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: DJSMP] #31023 14.06.2021 08:40
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Ja, das ist bestimmt sehr interessant. Alternativ kann man auch das Ministerium des Bundeslandes anfragen. Für NRW wäre das Düsseldorf.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Marco66] #31091 22.06.2021 10:41
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Claudi Offline OP
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Die BAM hat sich ein wenig Gedanken gemacht (find ich super!) und dort ist man der Meinung, dass UN3542 zutreffend ist.
Die Tabelle der überwiegenden Gefahr ist nicht automatisch zwingend, was durch das Wörtchen gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird.
Und mit einer Analogie zu z. B. Fahrzeugen, die auch noch Reste an Brennstoffen enthalten dürfen, ohne inertisiert zu sein, kann man vertreten, dass die Reste an Erdgas hier nicht zusätzlich betrachtet werden.

Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Claudi] #31092 22.06.2021 10:58
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Vielen dank für die Rückmeldung, hoffentlich kann man sowas auch für zukünftige Überlegungen verwenden.
Manchmal kommt es ja auch auf den Sachbearbeiter, bzw. auf den Kontrolleur an, wie sowas ausgelegt wird.
Beim nächsten mal könnte das ja auch wieder anders aussehen.

Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Faltschachtel] #31106 23.06.2021 10:23
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Claudi Offline OP
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Ich habe nochmal über die Vorschriften meditiert und da ist mir etwas aufgefallen:

UN3529... warum nicht UN3529?

Ich hatte die UN-Nummer erst nicht auf dem Schirm, weil der deutsche PSN nicht passt: "MASCHINE MIT BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS" - einen Motor habe ich nicht, es ist ein Kleinstkraftwerk zur individuellen Strom- und Wärmeerzeugung mittels Brennstoffzellen. Wie ein Dieselgenerator (UN3528) nur mittels Brennstoffzellentechnologie.

UN3478 kommt nicht in Frage, kein verflüssigtes Gas vorhanden.

Aber als ich mir den englischen PSN von UN3529 anschaute, passte es plötzlich: MACHINERY, FUEL CELL, FLAMMABLE GAS POWERED

Ja, ich habe eine Maschine mit Brennstoffzellen, durch entzündbares Gas angetrieben. Die deutsche Übersetzung des PSN ist falsch. Wo kommt bei einer "MACHINERY, FUEL CELL, FLAMMABLE GAS POWERED" der Motor her? Die korrekte Übersetzung wäre "Brennstoffzellenmaschine mit Antrieb durch entzündbares Gas" oder so ähnl.
Und meinen Katalysator Klasse 4.2 bekomme ich über SV363 f) untergebracht:

"sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Motoren oder Maschinen neben Brennstoffen auch andere gefährliche Güter enthalten (z.B. Batterien, Feuerlöscher, Druckgasspeicher oder Sicherheitseinrichtungen), die für ihre Funktion oder ihren sicheren Betrieb erforderlich sind, ohne dass sie in Bezug auf diese anderen gefährlichen Güter zusätzlichen Vorschriften unterliegen."

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 23.06.2021 11:45.
Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Claudi] #31107 23.06.2021 10:59
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Der Motor kommt sicher aus den anderen Begriffen die über diese UN Nummer auch abgedeckt werden, denn da ist ja auch von "Motoren" die Rede.
Hier wurde offensichtlich nicht genau hingesehen und einfach weiter Motor geschrieben, obwohl weder im englischen, noch im französischen der Motor
für die weiteren Eintragungen Erwähnung findet.

Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Claudi] #31119 24.06.2021 14:02
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Phi_l Offline
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Langsam wird ein Schuh draus, es handelt sich also um eine mit Erdgas betriebene Brennstoffzelle!

Da diese eine eigene Benennung in Form der UN 3529 hat, kommen die neuen UN Nummern natürlich nichtmehr zum Zug. Der Zusatz "-Motor" ist hier höchstwahrscheinlich ein Übersetzungsfehler, "Maschine mit Brennstoffzelle, Antrieb [Komentar: obwohl ich persönlich für "Betrieb" wäre] durch entzündbares Gas" wäre näher dran, und dann hat man auch nicht unbedingt eine Assoziation zu sich bewegenden Teilen...

Im ADR ist man ja demokratisch was die drei Sprachfassungen DE/FR/EN angeht, das was die Mehrheit sagt zählt: "MACHINERY, FUEL CELL, FLAMMABLE GAS POWERED" und "machine pile à combustible contenant du gaz inflammable " sind da nach meinem Verständnis eindeutig.

LG Phil

Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Phi_l] #31126 25.06.2021 10:09
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Claudi Offline OP
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Jupp, so ein "Kleinkraftwerk", was man sich zu Hause hinstellen kann und aus Erdgas Strom gewinnt.

Bzgl. des vermutlichen Übersetzungsfehlers (der mich erst von der UN3529 weg geleitet hat) hab ich das Referant GG beim BMVI angeschrieben, vielleicht nimmt man das Thema dort auf und korrigiert die deutschen Übersetzungen.

Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Claudi] #31532 20.09.2021 10:58
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
in einem meiner Beiträge hatte ich geschrieben:
Antwort auf
"Wenn Du UN 3537 mit 2.1 + 4.2 nehmen würdest, dann könnte ich mir vorstellen, das es hier vielleicht Probleme geben könnte!"


Das muss ich zurücknehmen. Denn in der Gela Heft 09/2021 auf Seite 27 bis 29 steht genau zu diesem Thema von Herrn Prof.Dr. Müller ein Beitrag, wobei er zum Ergebnis UN 3537 GEGENSTÄNDE, DIE ENTZÜNDBARES GAS ENTHALTEN, N.A.G. kommt. Genau so wie Du es schon erwähnt hattes bzw. Marco66 und Phil in Ihren Beiträgen.

Warum hole ich das Thema noch mal vor, weil in der besagten Gela auf Seite 28/29 eine Tabelle von Herrn Prof. Dr. Müller steht, wo er den Unterabschnitt 2.1.3.10 in Verbindung mit Absatz 2.1.3.5.3 in dieser Tabelle zusammen gefasst hat. Und mit Hilfe dieser Tabelle komme ich jetzt recht leicht auf UN 3537.

Ja, es ist immer schön, wenn ich noch was dazu lernen kann. Aber, wenn ich ehrlich bin, lernt man eigentlich das ganze Leben immer wieder mal was dazu.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anlage mit 2 Gefahrgütern im Inneren [Re: Gerald] #31540 23.09.2021 14:57
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Claudi Offline OP
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Danke für die Info (leider hab ich die Zeitschrift nicht). In meinem konkreten Fall hat sich das ganze ja dann über UN3529 "aufgelöst".

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