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Re: ADR 2023 [Re: Claudi] #34111 13.12.2022 11:56
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Darüber hinaus würde mich intressieren was passiert, wenn keine Seebeförderung erfolgt?


So wie bei allen Landtransporten: Ladung muss gesichert sein, aber darüber ist keine schriftliche Bestätigung notwendig (gesetzlich).


Was der Fahrer, der einen Seecontainer abholt dann natürlich nicht überprüfen kann. Aber wenn es so ist, dass ist es so...

Re: ADR 2023 [Re: Kanonenjupp] #34113 13.12.2022 12:04
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Nach meinem Verständnis ist es nur kein ADR-rechtliches Begleitpapier mehr; das berührt aber nicht Verpflichtungen aus anderen Vorschriften wie CTU-Code oder IMDG-Code.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2023 [Re: Kanonenjupp] #34114 13.12.2022 12:49
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Claudi Offline
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Darüber hinaus würde mich intressieren was passiert, wenn keine Seebeförderung erfolgt?


So wie bei allen Landtransporten: Ladung muss gesichert sein, aber darüber ist keine schriftliche Bestätigung notwendig (gesetzlich).


Was der Fahrer, der einen Seecontainer abholt dann natürlich nicht überprüfen kann. Aber wenn es so ist, dass ist es so...


Das Problem besteht immer bei der Übernahme vorgeladener Einheiten (auch Auflieger, Wechselbrücken) - am besten noch verplombt. Ich hoffe mal, dass die Gesetzeshüter hier auch mit Augenmaß rangehen, wenn sie die Plombe öffnen und dann Ladungssicherungsmängel entdecken - dem Fahrer war es nur theoretisch, aber nicht praktisch möglich, das vorab zu prüfen...

Re: ADR 2023 [Re: Kanonenjupp] #34115 13.12.2022 14:37
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Wir haben schon vor längerer Zeit unseren Kunden empfohlen, vom Spediteur im Vorfeld ein schriftliches Statement zum Ankreuzen abzufordern.

a) Versender belädt als Verantwortlicher für das Packen oder Beladen einer CTU die Einheit, die auch in den Seeverkehr geht --> Placards ran, Packzertifikat ausstellen
b) Es wird nur ein Nahverkehrsfahrzeug beladen, Sendung wird nochmal umgeladen, See-Einheit wird nicht beladen --> keine Placards ran, Packzertifikat bleibt frei

Daran ändert auch der neue Passus des ADR nichts....


Hmm, meiner Meinung nach doch. In deinem Beispiel "a" gibt es einen Seetransport = Packzertifikat notwendig, aber erst ab Seehafen, d.h., er kann das da auch hinfaxen oder elektronisch anmelden und muss das nicht dem Fahrer geben. Bei deinem Beispiel "b" gibt es keinen Seetransport, somit ist kein Packzertifikat notwendig.

Darüber hinaus habe ich nicht ganz verstanden, warum dein Kunde was vom Spediteur zum ankreuzen abfordern soll. Müsste es nicht umgekehrt sein, davon abgesenen, dass der Kunde natürlich König ist?


Das Packzertifikat ist kein ADR-Dokument mehr. Das ist richtig. Aber ich gehe davon aus, dass das auch weiterhin gleich an der Verladestelle mitgegeben wird, um später das Dokument im Geltungsbereich des IMDG-Codes zu haben. Zum Thema Unterschriften und elektronische Signatur haben wir uns ja hier bereits ausgetauscht.

Zur Spediteursaubfrage an sich: Bei LKW (einzel oder Gliederzug) und Sattelzügen teilt der Spediteur dem Kunden häufig nicht oder nur mündlich mit, ob die Einheit an der Beladestelle dann auch wirklich in den Seeverkehr geht oder ob lediglich ein Zubringerfahrzeug beladen und die Seefrachtsendung später umgeladen wird. Dies hatte folgendes Szenario zur Folge: Der Spediteur organisierte für die Beförderung nach Nordeuropa ein Fahrzeug, welches ein schwedisches Kennzeichen trug und in der Nähe von München von einem Unternehmen X beladen wurde. Der Spediteur hatte zuvor mitgeteilt, dass die Sendung nochmals umgeladen wird. Somit wurden keine Placards angebracht und auch kein Packzertifikat ausgefüllt. Das Unternehmen war durch das schwedische Kennzeichen aufgeschreckt und telefonierte während der Beladung nochmals mit dem Spediteur. Ergebnis: Nein, das ist ein Zubringerfahrzeug, was nicht auf die Fähre fährt. Folglich fuhr man ohne Placards und ohne Packzertifikat uns sicherte auch nur nach EN12195/VDI 2700. Drei Monate später flatterte dem Unternehmen ein Anhörungsbogen aus Rostock ins Haus. "Bei der Kontrolle im Seehafen Rostock wurden folgende Verstöße nach IMDG-Code festgestellt:
- kein Packzertifikat ausgestellt (Fahrzeug wurde bei Ihnen beladen)
- keine Placards angebracht.
Zum Glück wurde die LaSi nicht beanstandet. Der CTU Code kennt für die Ostsee auch teilweise höhere Kräfte, die abzusichern sind.

Das war nur ein Beispiel von mehreren die wir zu diesem Thema hatten. Seitdem lassen sich meine Kunden immer schriftlich bestätigen, ob die Einheit auf die Fähre geht oder ob nur ein Zubringerfahrzeug beladen wird. Nach meiner Einschätzung ist es für die spätere Seereise völlig unerheblich, ob nun das Packzertifikat bereits im Straßenvorlauf da sein muss oder nicht. Ja, es ist im Straßenvorlauf (oder Nachlauf) nicht mehr erforderlich. Aber an der Praxis wird das wenig ändern bis wir digital sind.

Re: ADR 2023 [Re: DJSMP] #34116 13.12.2022 15:03
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...Das Packzertifikat ist kein ADR-Dokument mehr. Das ist richtig. Aber ich gehe davon aus, dass das auch weiterhin gleich an der Verladestelle mitgegeben wird, ...
Nein, eben nicht, deshalb frage ich hier ja. Ein Kunde fragte uns, wie wir das sehen, weil er das so versteht, dass er das (aus welchen Gründen auch immer) jetzt nicht mehr mitgeben muss.

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
... Nach meiner Einschätzung ist es für die spätere Seereise völlig unerheblich, ob nun das Packzertifikat bereits im Straßenvorlauf da sein muss oder nicht. Ja, es ist im Straßenvorlauf (oder Nachlauf) nicht mehr erforderlich. Aber an der Praxis wird das wenig ändern bis wir digital sind. ...
Ganz genau, nach meiner Auffassung ist es bis zum Seeschiff im Überseehafen nicht mehr erforderlich. Aber die Antwort so klar zu bekommen ist eine Herausforderung. Irgendwie wird dieser spezielle Kunde das dahin kriegen. Wie, das ist mir egal, ob elektronisch oder per Postkutsche, wenn nicht da, dann nach mir die Sintflut, weil ich nur für den Vorlauf verantwortlich bin.

Die anderen Sachen, die du geschrieben hast sind höchst interessant, vielen Dank dafür, aber mich betreffend eine komplett andere Baustelle. Mit Teilladungen und umladen habe ich nichts am Hut. Aber deine Ausführungen sind natürlich absolut nachvollziehbar.

Re: ADR 2023 [Re: Kanonenjupp] #34117 13.12.2022 15:18
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...Das Packzertifikat ist kein ADR-Dokument mehr. Das ist richtig. Aber ich gehe davon aus, dass das auch weiterhin gleich an der Verladestelle mitgegeben wird, ...
Nein, eben nicht, deshalb frage ich hier ja. Ein Kunde fragte uns, wie wir das sehen, weil er das so versteht, dass er das (aus welchen Gründen auch immer) jetzt nicht mehr mitgeben muss.


Ist er denn neben GGVSEB auch Beteiligter nach GGVSee/IMDG-Code? Wie will er es denn sonst hinschicken? Original unterschriebenes Dokument, welches DANACH eingescannt und per E-Mail verschickt oder gefaxt wird, sollte gehen. PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur geht auch. Unterschrift als Abziehbildchen ins Packzertifikat eingefügt oder Name anstelle der Unterschrift in gGoßbuchstaben geht nach meiner Affassung nicht.

Re: ADR 2023 [Re: DJSMP] #34118 13.12.2022 15:35
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...Das Packzertifikat ist kein ADR-Dokument mehr. Das ist richtig. Aber ich gehe davon aus, dass das auch weiterhin gleich an der Verladestelle mitgegeben wird, ...
Nein, eben nicht, deshalb frage ich hier ja. Ein Kunde fragte uns, wie wir das sehen, weil er das so versteht, dass er das (aus welchen Gründen auch immer) jetzt nicht mehr mitgeben muss.


Ist er denn neben GGVSEB auch Beteiligter nach GGVSee/IMDG-Code? Wie will er es denn sonst hinschicken? Original unterschriebenes Dokument, welches DANACH eingescannt und per E-Mail verschickt oder gefaxt wird, sollte gehen. PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur geht auch. Unterschrift als Abziehbildchen ins Packzertifikat eingefügt oder Name anstelle der Unterschrift in gGoßbuchstaben geht nach meiner Affassung nicht.


Das ist seine Sache, wenn er uns "nur" für den Vorlauf misbraucht. Er wird schon wissen, was er tut...

ADR/RID/ADN 2023 [Re: Kanonenjupp] #34120 14.12.2022 11:00
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Grüß Gott miteinander,
die EU hat am 20.9 die Aktualisierung dieser drei Vorschriften auf den Stand 2023 beschlossen und dies im Amtsblatt vom 9.12.22 verkündet. Soweit also Mitgliedstaaten das 2023er Recht aufgrund der Binnenlandrichtlinie umsetzen, kann es ab dem 30.12 dort angewandt werden.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2023 [Re: Kanonenjupp] #34121 14.12.2022 11:04
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Das ist seine Sache, wenn er uns "nur" für den Vorlauf misbraucht. Er wird schon wissen, was er tut...


Jetzt hab ichs verstanden... ;-)

Referenten-Entwurf GGVSEB 2023 [Re: DJSMP] #34122 14.12.2022 14:50
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Hallo, eine Petitesse am Rande: der Entwurf spricht von "Bußgeldbewährung". Kommt da ein neues Werkzeug aus dem Sanktionsbaukasten der Überwachungsorgane auf uns zu?
Nur mal so gefragt whistle
Gruß
M.A.T.

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