Hallo Marco,
genau so wie Du es geschrieben hast, habe ich es gemeint.
Es wäre schon sehr merkwürdig, unter die GHS-Piktogramme ein Herstellerpiktogramm zu mischen.
Genau darum ging es in der Ausgangsfrage von Christin. Du siehst also, es gibt wahrscheinlich doch welche, die ihr Firmenlogo gern noch im GHS-Piktogramm unterbringen möchten!
Wir hatten hier im Forum (habe den Beitrag leider noch nicht gefunden), da wollte jemand im Gefahrzettelmuster nach ADR Absatz 5.2.2.2.2 sein Firmenlogo noch mit rein nehmen. Ja, was es nicht alles gibt.