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Entsorgung Lackreste flüssig #31181 13.07.2021 09:26
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Paddl Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgut-Gemeinde smile

Ich habe eine Frage zur Entsorgung flüssiger Lackreste.

Mir ist aufgefallen das bei uns im Betrieb flüssige Lackabfälle unter UN 3175 abgeholt werden. Meiner Meinung ist das falsch.
Ich würde die flüssigen Lackabfälle in der Kl.3 unter UN 1993 abfahren lassen. Jetzt habe ich aber das Problem das die Lackreste im IBC abgeholt werden. Laut Verpackungsanweisung Sondervorschrift P001 ist ein Transport nur in Kanistern bzw. Fässern erlaubt.

Gut, das dürfte hoffentlich nicht das Problem sein das Umzustellen aber vielleicht habt Ihr Erfahrung in dieser Geschichte und Ihr lasst auch Lackabfälle (flüssig) entsorgen? Unter welcher UN Nummer? Vielleicht auch in IBC´s?

Bin für jede Hilfe und Anregung dankbar!

Grüße aus dem hohen Norden!

Re: Entsorgung Lackreste flüssig [Re: Paddl] #31182 13.07.2021 12:46
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Phi_l Offline
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Hallo Paddl,

die UN 3175 erscheint mir auch seltsam, laut Klassifizierungscode F1 würde es sich ja um einen entzündbaren festen anorganischen Stoff ohne Nebengefahr handeln, und damit sind in der Regel gebrauchte Putzlappen und Desinfektionstücher oder ähnliches gemeint, die eben eine entzündbare Flüssigkeit "aufgesogen" haben.

Sofern die Lackreste noch flüssig sind, wäre es in der Tat ein Stoff der Klasse 3, wobei auch Lackreste zur UN 1263 FARBE gezählt werden können, schließlich ist beim Transport eine möglichst spezifische, passende UN Nummer zu wählen. Falls "eure" UN 1263 dann noch in die VG II fällt und der Dampfdruck bei 50°C höchstens 110 kPa beträgt, würde das ADR auch IBCs zulassen (IBC02).

Theoretisch fallen mir noch folgende Möglichkeiten ein:
a) Das brennbare Lösemittel sicher verdunsten lassen, eingetrocknet handelt es sich dann oft entweder um kein Gefahrgut oder "nur" noch umweltgefährdendes der Klasse 9.
b) Den Lack mit einer geeigneten Flüssigkeit verdünnden und dadurch den Flammpunkt und Dampfdruck entsprechend senken, um eine Eintragung wählen zu dürfen, die IBCs zulässt.

Viele Grüße
Philipp

PS: Abgesehen vom Gefahrgutrecht halte ich das Sammeln flüssiger Lackreste in einem, möglicherweise nicht ableitfähigen IBC aus Sicht des Arbeitsschutzes potentiell für bedenklich. Die Gefahr geht schließlich nicht primär von der Flüssigkeit aus, sondern von dem entzündbaren Dampf-Luftgemisch, dass sich im Leerraum des IBC bildet....

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 13.07.2021 12:52.
Re: Entsorgung Lackreste flüssig [Re: Phi_l] #31184 13.07.2021 15:10
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Claudi Online
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UN3175 ist wirklich unpassend, das wären feste Stoffe mit flüssigen Stoffen getränkt, z. B. Lappen mit Lösemitteln.

Rein flüssige Lackreste wären wirklich in UN1263 am passendsten aufgehoben, UN1993 ist doch recht allgemein, wobei die Maßnahmen am Ende wohl auf das Gleiche hinaus laufen.
Verpackungsgruppe: ggf. Flammpunkt bestimmen lassen oder anhand SDB der Inhalte die "schlimmste" VG nehmen. Wenn keine VG I drin ist, wird das Gemisch nicht plötzlich VG I. Gleiche Vorgehensweise bei der Sache mit dem Dampfdruck.

Man kann ja einen Metall-IBC 31A nehmen und den dann beim Lagern erden mittels Erdungskabeln.

Re: Entsorgung Lackreste flüssig [Re: Paddl] #31195 19.07.2021 11:21
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Ursprünglich geschrieben von: Paddl
Hallo liebe Gefahrgut-Gemeinde smile

Ich habe eine Frage zur Entsorgung flüssiger Lackreste.

Mir ist aufgefallen das bei uns im Betrieb flüssige Lackabfälle unter UN 3175 abgeholt werden. Meiner Meinung ist das falsch.
Ich würde die flüssigen Lackabfälle in der Kl.3 unter UN 1993 abfahren lassen. Jetzt habe ich aber das Problem das die Lackreste im IBC abgeholt werden. Laut Verpackungsanweisung Sondervorschrift P001 ist ein Transport nur in Kanistern bzw. Fässern erlaubt.

Gut, das dürfte hoffentlich nicht das Problem sein das Umzustellen aber vielleicht habt Ihr Erfahrung in dieser Geschichte und Ihr lasst auch Lackabfälle (flüssig) entsorgen? Unter welcher UN Nummer? Vielleicht auch in IBC´s?

Bin für jede Hilfe und Anregung dankbar!

Grüße aus dem hohen Norden!


Schau mal bitte, ob die SV 650 "Abfälle, die aus Verpackungsresten, verfestigten und flüssigen Farbresten bestehen..." zutreffend ist. Dann wird das UN 1263 ABFALL FARBE, 3, II , (D/E). Wenn das aber komplett flüssig ist, muss man dann über die IBC 02 statt der IBC 06 gehen!

Re: Entsorgung Lackreste flüssig [Re: Claudi] #31250 23.07.2021 09:47
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Paddl Offline OP
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Danke für eure Antworten und entschuldigt meine späte Antwort.

Ok, bei dem Dampfdruck hab ich ein kleines Problem. Z.B. ist in dem SDB von dem Verdünner, der noch in den Lackresten flüssig ist, der Dampfdruck bei 20° C mit 11,6 hPa angegeben. Im ADR ist ja immer von 50° C und 110 hPa die Rede. Der Dampfdruck wird ja nicht bei 40° 23,2 hPa betragen sondern eher exponential steigen.(Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege) Ich bin jetzt auch kein Mathematiker der das ausrechnen kann.
Vielleicht kann da noch wer was zu sagen.
Ansonsten ist geplant die Lackabfälle- flüssig- als Abfall UN 1263 zu entsorgen und nicht wie anfangs gedacht über die UN 1993.


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