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Versand Abfälle im Seeverkehr #31762 17.11.2021 12:25
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paul Offline OP
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Hallo,

im ADR/RID gibt es in 5.4.1.1.3 Bestimmungen zum Versand von Abfällen. Gibt für den Versand von Abfällen im Seeverkehr im IMDG auch entsprechende Hinweise ? Ich kann hierzu nichts finden...

Mit der Bitte um Hilfe

Re: Versand Abfälle im Seeverkehr [Re: paul] #31775 18.11.2021 08:59
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Claudi Offline
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Hallo,

ja gibt es: leider ist dieser Bereich im IMDG-Code nicht so "aufgeräumt" wie im ADR:

5.4.1.4.3 Ergänzungen zum richtigen technischen Namen in den Angaben über die gefährlichen Güter

.3
Abfälle: Bei gefährlichen Abfällen (außer radioaktiven Abfällen), die zum Zwecke der Entsorgung oder der Aufbereitung für die Entsorgung befördert werden, muss dem richtigen technischen Namen der Begriff „ABFÄLLE“/ „WASTE“ vorangestellt werden, sofern dies nicht schon Bestandteil des richtigen technischen Namens ist;

Re: Versand Abfälle im Seeverkehr [Re: Claudi] #31779 18.11.2021 10:43
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paul Offline OP
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Super! Danke

Re: Versand Abfälle im Seeverkehr [Re: paul] #31782 18.11.2021 14:16
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M.A.T. Offline
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Hallo, daran denken, daß auch die GGVSee in § 6(5) Nr. 2 und der IMDG Code in 2.0.5.3.2 dokumentatorische Vorgaben machen.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand Abfälle im Seeverkehr [Re: M.A.T.] #31791 19.11.2021 10:12
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Claudi Offline
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2.0.5.3.2 IMDG-Code erfüllt man zumindest aus europäischer Sicht "sowieso", wenn man sich an die generellen Regelungen zur grenzüberschreitenden Verbrinung von Abfällen hält, also Annex VII-Information bei Abfällen der grünen Liste oder bei gefährlichen Abfällen entsprechendes Notifizierungsverfahren mit Genehmigungsunterlagen.


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