Die Paletten wiegen min. 216Kg und max. 316Kg. Der Lieferant hat den gesamten Transport als Begrenzte Menge definiert und versendet (ins. 10 Paletten). Laut 3.4 sind wir doch bei max 30Kg pro Versandstück. Also pro Palette oder nicht? Ist die Lieferung falsch deklariert oder denke ich falsch?
Danke Gruß Dom
Re: Transport UN1993 LQ
[Re: Dom]
#3183501.12.202113:02
Die Palette ist ein Ladungssicherungsmittel (steht zwar nicht so im ADR, aber ich nutze schon den Begriff), aber bei der Nutzung Kapitel 3.4 muss es eine Zusammengesetzte Verpackung sein, und die Menge der Innenverpackung ist in Kapitel 3.2 in der Spalte 7a für die jeweilige UN-Nummer (in Deinem Fall 1 L) und die Gesamtmasse des Versandstücks Richtet sich nach Abschnitt 3.4.2 bzw. 3.4.3. Aber Vorsicht wir reden von Brutto, also mit Verpackung.
danke für eure Antworten. Um es zu spezifizieren handelt es sich um 170ml Einzelgefäße. Davon sind 6 Stück in einer Verkaufspackung. Davon wiederum 6 Stück in einem Karton und 36 Kartons auf einer Palette. Macht in der Summe rund 220 Liter / Kg als Nettomenge. Aus meiner Sicht ist dann die ganze Palette das Versandstück, da die ganzen Kartons auf der Palette eingestretcht sind und wir damit deutlich über 30 Kg kommen. Oder wäre hier die Verkaufspackung oder der Karton mit 6 Verkaufspackungen als Versandstück zu sehen? Auf so einem Karton befindet sich aktuell die LQ Kennzeichnung.
VG Dom
Re: Transport UN1993
[Re: Dom]
#3184101.12.202116:30
- 170ml Einzelgefäße = Innenverpackung (Tabelle 3.2, Spalte 7a, maximal 1 Liter je Innenverpackung erlaubt) - check - 36 Kartons = 36 Aussenverpackungen mit je 36 Innenverpackungen á 170 ml = versandfertige Aussenverpackungen darf das Bruttogewicht von 30 kg nicht überschreiten - 36 Aussenverpackungen auf einer Palette = Umverpackung. Gefahrgutrechtlich KEIN Versandstück
Du verpackst 36 Innenverpackungen, á 170 ml, in jeweils eine Aussenverpackung. Diese stellt das Versandstück nach 3.4 ADR dar. Die Umverpackung wird im Warenverkehr oder Seitens des Zoll als Versandstück angegeben. Nicht aber im Gefahrgut. Hier handelt es sich "lediglich" um eine Handlings- und/oder Sicherungshilfe.
Gruß Markus
Re: Transport UN1993
[Re: Dom]
#3184201.12.202116:31
Hallo Dom, sieh mal unter dem Link nach, da habe ich in meinem Beitrag einen Link im Bezug Kapitel 3.4 eingestellt, und in diesem steht, was Du bei Nutzung Kapitel 3.4 einhalten musst. Ich denke mal, dass hilft Dir bestimmt weiter.