Es dürfte sich dabei um eine UN3528 MACHINERY, INTERNAL COMBUSTION, FLAMMABLE LIQUID POWERED, 3 handeln.
Es gibt ne Freistellungsmöglichkeit über Special Provision A70, dann muss das Gerät aber gespült und völlig frei von Resten sein, außerdem darf keine Batterie enthalten sein.
Ggf. ist man von Markierung/ Kennzeichnung befreit, wenn durch Verpackung erkennbar, was es ist (A87).
Weitere Anforderungen stehen in der Packing Instruction PI 378. Shippers Declaration erforderlich, geschulte Versender/ Verpacker erforderlich - wie gefahrgutbaer schon schrieb. Wenn ihr das Knowhow nicht habt, dann könnt ihr euch eines externen Dienstleisters bedienen, der die Sendung für euch gefahrgutmäßig managt. Diese Firmen sitzen oft im Umkreis von Flughäfen, Stichwoort IATA DGR Verpackung, Dienstleister, Erstellung Shippers Declaration, DGD oder sowas in der Art.
Größere Spediteure im Luftfrachtbereich können sicher auch Kontakte herstellen.
Für den Vorlauf Straße im ADR die SV 363 beachten.