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Re: UN1057 SV658 [Re: Claudi] #32349 19.04.2022 09:06
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
@moerser

Feuerzeuge als Werbeartikel finde ich aus dem Grund des aufwendigen Versandes unangenehm...

Pack die beiden FZ in eine Schachtel (es spricht ja gar nix dagegen, die zusammen in eine IP zu "füllen" und die Schachtel kommt in den Transportkarton.


Dummerweise sind das keine Werbegeschenke, diese blöden Feuerzeuge können bei uns im Onlineshop bestellt werden. crazy

Und wenn ich nun sage das wir für den Versand von zwei Einwegfeuerzeugen a 59 Cent noch eine zusätzliche Schachtel benötigen..........,
dann brauche ich schon einen konkreten Verweis auf eine Vorschrift. mad

Re: UN1057 SV658 [Re: moerser] #32351 19.04.2022 10:30
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Könntest dich diesbezüglich an das GG-Referant beim BMVD wenden, um deren Rechtsauslegung zu erfragen oder dich festlegen, ob du die Feuerzeuge als Gegenstand von den Innenverpackungen ausgenommen siehst oder dann doch die in keinem Fall falsche zusätzliche Schachtel oder ähnl. als Innenverpackung nimmst (wie wäre es mit ordentlich dick in Luftpolsterfolie eingewickelt?).

Leider ist das GG-Recht oft interpretationswürdig, aber auch seitens der Überwachungsbehörden. Leg es für dich fest. Was kann passieren? Verpack es so, dass es möglichst sicher ist und die FZ gut geschützt sind. Das ist nen Transportkarton. Dann wird wahrscheinlich nichts passieren und im Zweifel vertrete deine festgelegte Sichtweise mit Begründung gegenüber Behörden. Wenn man sieht, dass du dir Gedanken gemacht hast, ist das schon die halbe Miete.

Re: UN1057 SV658 [Re: moerser] #32354 19.04.2022 12:06
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Hallo, erfahrungsgemäß erhält man von der zuständigen Landesbehörde - die sind ja für den Vollzug zuständig - schnellere und eventuell auch praktikablere Antworten. Ob das auch für NRW gilt weiß ich allerdings nicht. HH wäre jedenfalls eine gute Adresse.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: UN1057 SV658 [Re: M.A.T.] #32356 19.04.2022 13:00
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In NRW habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Anfrage an den Bund weitergeleitet wird.

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