Hallo,
zu Meldepflichten und Gefahrstoffrecht etc. können Kollegen hier sicher mehr sagen, aber zur Einstufung rate ich, mit den CAS beim UBA nach WGK zu suchen. Motorenöle können umweltgefährlich sein, müssen aber nicht. Ansonsten über den Flammpunkt (nur sicherheitshalber, dürfte bei Mot-Öl viel zu hoch sein) und ggf. Tox-Werte und Ätzwirkung die GG-Einstufung checken.
Bei Lagerung die entsprechenden TRGS, falls eingestuft, heranziehen, und das Landesrecht. Für Hessen könnte, soweit ich mich erinnere, das Ministerium für Soziales und Integration weiterhelfen, oder die
Regierungspräsidien.
Viel Erfolg
M.A.T.