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Erforderliche Datenblätter für Motorenöl aus Oman #32367 20.04.2022 07:32
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Wolfgang Offline OP
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Hallo Forenteilnehmer/innen,

gestern hatte ich eine Anfrage des zuständigen Gewerbeamtes wegen einer Gewebeanmeldung. Der zukünftige Gewerbetreibende will Synthetisches Motorenöl der Sorte 15W40 aus dem Oman nach D einführen. Danach lagern und aus dem Lagerraum/Geschäftsraum heraus verkaufen oder versenden. Über das Motorenöl gibt es ein ein MSDS Datenblatt aus dem Oman in englischer Sprache. Die Mitarbeiterin bei der Gewerbeanmeldung hat vermutet, dass "Gefahrgut" das Hauptthema sei. Was aber nicht zutrifft, da es sich laut vorliegenden MSDS Blatt nicht um Gefahrgut handelt. Ich habe auch noch kein Motorenöl gesehen, das als Gefahrgut (zumindest nach ADR) eingestuft wurde, Abgesehen von den Mengen und Verpackungsgrößen habe ich folgende grundsätzliche Fragen: 1) Muss das Produkt bei einer Agentur/Behörde in der EU oder D vor der Einfuhr aus dem Oman grundsätzlich registriert bzw. angemeldet werden? 2. Welche Lagerungsvorschriften gibt es bezüglich von Synthetischen Motorenöl 15/W40 bzw. welche Behörden (in D und hier speziell Hessen) könnten angefragt werden oder sind zuständig? Mir würde z. B. die Untere Wasserbehörde einfallen.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Erforderliche Datenblätter für Motorenöl aus Oman [Re: Wolfgang] #32368 20.04.2022 08:02
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M.A.T. Offline
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Hallo,
zu Meldepflichten und Gefahrstoffrecht etc. können Kollegen hier sicher mehr sagen, aber zur Einstufung rate ich, mit den CAS beim UBA nach WGK zu suchen. Motorenöle können umweltgefährlich sein, müssen aber nicht. Ansonsten über den Flammpunkt (nur sicherheitshalber, dürfte bei Mot-Öl viel zu hoch sein) und ggf. Tox-Werte und Ätzwirkung die GG-Einstufung checken.
Bei Lagerung die entsprechenden TRGS, falls eingestuft, heranziehen, und das Landesrecht. Für Hessen könnte, soweit ich mich erinnere, das Ministerium für Soziales und Integration weiterhelfen, oder die Regierungspräsidien.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Erforderliche Datenblätter für Motorenöl aus Oman [Re: M.A.T.] #32369 20.04.2022 13:39
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Wolfgang Offline OP
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Hallo M.A:T.,

vielen Dank für die Antwort. Aus der CAS-Nummer habe ich über das UBA die WGK bekommen. Und noch H 350 dazu. Zumindest konnte ich auf die Untere Wasserbehörde und an die zuständige Behörde für Arbeitsschutz verweisen.

Gruß Wolfgang


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