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Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #33182 15.08.2022 14:34
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Hallo Moerser,

danke für die interessante Beurteilung der Kontrollbehörden.
Damit wird durch das Auspacken des Händlers aus der "zusammengesetzten Verpackung" und Platzierung im Regal der Informationsfluss zum Sachverhalt "Gefahrgut" amtlich genehmigt unterbrochen.
Für den Privatkunden ist es wegen den Freistellungsmöglichkeiten nach 1.1.3.1 a praktisch sowieso nie von Bedeutung.
Letztendlich ist in diesem Fall die Qualität der Verpackung entscheidend und nicht die formale Kennzeichnung.

Es wäre interessant, ob das in dieser Form auch für Handwerker akzeptiert wird. An welcher Stelle des Prozesses müsste der Baumarkt prüfen, um welche Zielgruppe es sich handelt, die Ware selbstständig aus dem Regal nimmt?
Oder darf der Handwerker durch die "Auflösung der zusammengesetzten Verpackung" durch den Händler dann auch davon ausgehen, dass er ohne LQ-Kennzeichnung / Außenverpackung transportieren darf
(Bsp. Spraydosen, Kleingebinde Reinigungsmittel usw.)?
Hat sich das Kontrollgremium dazu auch Gedanken gemacht?

Grüße, Peter

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: Peter06] #33183 15.08.2022 16:23
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Ursprünglich geschrieben von: Peter06

Hat sich das Kontrollgremium dazu auch Gedanken gemacht?

Grüße, Peter


Da kann ich dir leider keine Auskunft zu geben, ich bin ja keine Kontrollbehörde, auch möchte ich dahingehend natürlich keine schlafende Hunde wecken.

Wenn der Handwerker eine größere Menge zur Bestückung seines Lagers selbst im Baumarkt abholt, haben wir immer genug Versandfähig gepackte Ware vorrätig.

Ich kann aber vom baumarktpersonal oder von den Verkäuferinen nicht verlangen, dass sie in Erfahrung bringen ob ein Kunde privat oder gewerblich handelt und ob der Gewerbekunde mit dem Bauschaum zur Baustelle oder in sein Lager fährt.

Wenn der Gewerbetreibende sich an den Profikunden-Betreuer wendet, oder die Ware online zur Abholung bestellt, sind die Chancen schon größer, das er an jemanden gerät, der sich noch an den Inhalt der regelmäßigen Unterweisungen erinnert. crazy

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #33184 15.08.2022 16:39
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Ursprünglich geschrieben von: moerser
e wecken.

Wenn der Handwerker eine größere Menge zur Bestückung seines Lagers selbst im Baumarkt abholt, haben wir immer genug Versandfähig gepackte Ware vorrätig.

Ich kann aber vom baumarktpersonal oder von den Verkäuferinen nicht verlangen, dass sie in Erfahrung bringen ob ein Kunde privat oder gewerblich handelt und ob der Gewerbekunde mit dem Bauschaum zur Baustelle oder in sein Lager fährt.
...


Hallo, ich finde, dieses Argument paßte gut zu "einzelhandelsgerecht verpackt"? Eine Dose Rohrreiniger, oder Sprühflasche Unkrautvernichter auf der einen Seite, auf der anderen eine Großpartie von allem, oder eine Palette Waschflüssigkeit für Fliesen? Praktisch in Analogie zu den 240 Liter Brennstoff oder ungefähr unterhalb der 1000 Punkte. Nach dem, was ich im Baumarkt sehe, kaufen kleine Handwerker auch dort ihren Bedarf, und nicht nur im Großhandel.
Gruß
M.A.T.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #33187 16.08.2022 07:44
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Claudi Offline
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Das war ja ganz am Anfang die Diskussion, muss der Baumarkt prüfen, weil er Verlader wäre, wenn jemand was im Markt kauft, rausträgt und danach wegfährt - ob privat, zur "Baustelle" oder ins Lager der Firma.

Darauf ist man in dem Erfahrungsaustausch oder was dort veranstaltet wurde gar nicht eingegangen - zumindest nach dem feedback der Behörde.

Meine Sichtweise hab ich hier ja schon dargelegt.

Was hat also dieser wertvolle Erfahrungsaustausch gebracht? Fall II dürfte selten sein.

Fall I: Einzelverpackungesn stellste ins Real, wie sie sind. "muss der Händler dafür Sorge tragen, dass nur nach ADR ordnungsgemäße Packungen in das Regal eingeräumt und somit folglich zum Verkauf angeboten werden" <-- die Begründung würde ich gern mal erfahren. Wenn der Einzelhandel falsche Sachen, z. B. immer noch zu finden: Desinfektionsmittel 10 L in wabbeligen nicht zugelassenen Kanistern, angeliefert bekommt, muss er dann umfüllen, nachlabeln oder sowas? Ok, gehe wir mal vom Ideal aus: GG kommt korrekt an.

Zusammengesetzte Verpackungen packste aus und stellst den Inhalt einzeln rein (und damit ist die GG-Kennzeichnung weg).

<--- welche glorreiche Erkenntnis hat das jetzt gebracht? Auf das Thema "Privat/ Handwerk/ Freistellung oder nicht" wurde gar nicht eingegangen.

Erinnert mich an einen Erfahrungsaustausch (keine Kontrollbehörden), an dem ich mal teilgenommen habe. Da wurde über Probleme diskutiert, die es so gar nicht gibt in der Praxis (weil es davor bereits angewendete Freistellungen und SVen gibt, die den Großteil der Alltagstransporte erschlagen und eben freistellen).

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: Claudi] #33188 16.08.2022 08:41
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Der "Erfahrgungsaustausch" fand wieder zwischen Personen statt, die keine Ahnung vom richtigen Leben, geschweige denn den Abläufen in einem Baumarkt haben. Und die getroffenen Feststellungen entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage. Zudem würden wir die Ergebnisse, wenn sie moerser nicht dankenswerter Weise hier veröffentlichen würde, gar nicht kennen.

Ich wäre da entspannt. Im Falle des Falles müsste man hier den Behörden eben mal ihre Grenzen aufzeigen und das gerichtlich klären. Dass das der kleine Malerbedarf nicht kann, ist mir auch klar. Aber eine der großen Baumarktketten könnte hier schon mal dazwischen hauen.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: Claudi] #33189 16.08.2022 09:48
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Das war ja ganz am Anfang die Diskussion, muss der Baumarkt prüfen, weil er Verlader wäre, wenn jemand was im Markt kauft, rausträgt und danach wegfährt - ob privat, zur "Baustelle" oder ins Lager der Firma.

<--- welche glorreiche Erkenntnis hat das jetzt gebracht? Auf das Thema "Privat/ Handwerk/ Freistellung oder nicht" wurde gar nicht eingegangen.


Ganz am Anfang ging es darum, dass die Kontrollbehörde verlangt hatte, dass wir Akkus größer als 100 Wh nur mit 9a belabelt an den Kunden übergeben dürfen, da die Entnahme aus dem verschlossenen Schrank (Diebstahlschutz) und Übergabe an dem Kunden uns zum Verlader machen würde.

Da ist zumindest schon mal vom Tisch.


Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Fall I: Einzelverpackungesn stellste ins Real, wie sie sind. "muss der Händler dafür Sorge tragen, dass nur nach ADR ordnungsgemäße Packungen in das Regal eingeräumt und somit folglich zum Verkauf angeboten werden" <-- die Begründung würde ich gern mal erfahren. Wenn der Einzelhandel falsche Sachen, z. B. immer noch zu finden: Desinfektionsmittel 10 L in wabbeligen nicht zugelassenen Kanistern, angeliefert bekommt, muss er dann umfüllen, nachlabeln oder sowas? Ok, gehe wir mal vom Ideal aus: GG kommt korrekt an.


Da die Ware in der Regel übers Zentrallager in die Märkte kommt, sind wir in der Regel auch Absender, Verlader und Empfänger, von daher habe ich schon ein Augenmerk darauf, dass die GG korrekt angeliefert werden.

Wenn der wabbelige nicht zugelassene Kanister in einer geprüften Kiste, die auch für wabbelige Innenverpackungen zugelassen ist, als zusammengesetzte Verpackung kommt, dürfte der wabbelige Kanister mit Desinfektionsmittel unbelabelt ins Regal veräumt werden. wink


Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Zusammengesetzte Verpackungen packste aus und stellst den Inhalt einzeln rein (und damit ist die GG-Kennzeichnung weg).


Ist ja auch Ok so.

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
<--- welche glorreiche Erkenntnis hat das jetzt gebracht? Auf das Thema "Privat/ Handwerk/ Freistellung oder nicht" wurde gar nicht eingegangen.


Wie gesagt, das war gar nicht Thema der Kontrolle. wink

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: DJSMP] #33190 16.08.2022 09:53
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Der "Erfahrgungsaustausch" fand wieder zwischen Personen statt, die keine Ahnung vom richtigen Leben, geschweige denn den Abläufen in einem Baumarkt haben. Und die getroffenen Feststellungen entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage. Zudem würden wir die Ergebnisse, wenn sie moerser nicht dankenswerter Weise hier veröffentlichen würde, gar nicht kennen.

Ich wäre da entspannt. Im Falle des Falles müsste man hier den Behörden eben mal ihre Grenzen aufzeigen und das gerichtlich klären. Dass das der kleine Malerbedarf nicht kann, ist mir auch klar. Aber eine der großen Baumarktketten könnte hier schon mal dazwischen hauen.


Im Prinzip haben die viel TamTam gemacht und am Ende genau das bestätigt, was schon lange gängige Praxis ist. crazy

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #33191 16.08.2022 14:54
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Aber gängige Praxis und Forderung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn das zur Regel wird, braucht der Regaleinräumer im Baumarkt dann eine 1.3 ADR Schulung als Verpacker, um beurteilen zu können, ob die angelieferten Gebinde den Vorgaben des Erfahrungsaustauschs entsprechen. Das kann es doch nicht sein.

Und was passiert denn, wenn die Kontrollbehörde bei einer Begehung Gebinde findet, die nicht so sind wie der Erfahrungsaustausch sagte? Auf welcher rechlichen Grundlage will man denn dann eine Nachbesserung fordern?

Verstehe ich alles nicht...

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: DJSMP] #33192 16.08.2022 15:02
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Hallo, DJSMP,

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
...

Verstehe ich alles nicht...


Erinnert mich an einen Satz von einem früheren Träger des Deutschen Gefahrgutpreises: Gefahrgutrecht kann man nicht verstehen, nur glauben. Oder so ähnlich; gefällt mir unverändert gut.

Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: M.A.T.] #33196 17.08.2022 07:51
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Claudi Offline
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Also ich möchte mal ne Lanze für das Gefahrgutrecht berechen: das meiste davon ist schon recht stringent und nachvollziehbar. Die Auslegung der Beteiligten (inkl. Kontrollbehörden oder von Leuten, die nicht so nah an der Praxis sind) ist das, was manchmal für Diskussionen (auch positive!) führt.

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