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Sondervorschrift A197 #32814 04.07.2022 16:23
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Natara Offline OP
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Hallo ihr Lieben,

bezüglich der Sondervorschrift A197 ist mir eine Sache noch nicht ganz klar.
Lt. dieser, darf der Stoff in einer Einzelverpackung oder einer Innenverpackung 5L oder 5 kg nicht übersteigen.
Wenn wir nun ein Packet haben, mit Kartuschen und pro Kartusche nicht über 5L kommen, aber insgesamt bei 9L von UN3082 im Paket haben.
Dürfen wir dies dennoch gemäß A197 versenden?
Vielen Dank.

Re: Sondervorschrift A197 [Re: Natara] #32815 04.07.2022 20:28
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Beiträge: 2,016
Claudi Offline
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Ja, dürft ihr nutzen.

Einzelverpackung = nur 1 Verpackungsschicht, nur ein Gefäß, d.h. max. 5 l/kg
Zusammengesetzte Verpackung = mehrere Innenverpackungen/ Innengefäße, je Innengefäß 5 L/kg, aber davon beliebig viele in einer Außenverpackung.

Es ist in der SP A197 keine maximale Menge je Versandstück genannt, daher kein Problem mit eurem Material.


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