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Gefahrgut im Führerhaus? #3314 14.10.2005 11:46
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Hallo, in unserem Unternehmen tauchte die Frage auf ob es erlaubt ist kleine Mengen Gefahrgut mit im Führerhaus zu transportieren. Konnte die Frage nicht beantworten, in der ADR habe ich nichts gefunden. Weiß jemand ob es da eine Regelung gibt?

Re: Gefahrgut im Führerhaus? #3315 17.10.2005 11:20
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pepe Offline
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Hallo Herr kollege,

Gefahrgut im Fahrerhaus ist erst mal schlecht. Das ist eine Praxis, die immer mal wieder angewendet wird, da das Fahrerhaus bei Kontrollen als Privatraum gesehen wird und durch die Behörden nicht betreten werden darf.

Hier gibt es ein großes ABER. Was für ein Gefahrgut ist es? Welche Schäden kann der Fahrer davontragen wenn es zum Unfall kommt? Wie sieht es aus mit der Sicherung des Gutes?...

Also Fragen über fragen.

Das ADR spricht von Beförderungseinheiten, eine Beförderungseinheit setzt sich immer zusammen aus einer LAdefläche und einem Motor, damit ergibt sich schon die Kennzeichnungspflicht (natürlich in Abhängigkeit nach 1.1.3.6 ADR) und die Gefahrstoffverordnung ist hier auch noch zu konsultieren. Je nach dem was für ein Gafhrgut befördert wird ist auch die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.
Ich rate jedem davon ab, so zu handeln, da bei einem Schadensereignis der Fahrer dem Gut ungeschützt ausgesetzt ist.

Die Gefahrgutvorschriften sind ja zum Schutz der beteiligten Personen erlassen worden, ind dass ist nicht mehr gegeben, wenn die Brühe im Fahrerhaus untergebrachht wird.

Ich hoffe ihnen einige Denkanstöße gegeben zu haben

mfg

Re: Gefahrgut im Führerhaus? [Re: pepe] #3316 17.10.2005 12:51
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Rupert Offline
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Hallo!
Ich kann in einigen Punkte pepe nicht zustimmen.
Für mich spricht von den Gefahrgutvorschriften her nichts gegen eine Beförderung im Führerhaus.
Es kann z.b. auch sein das Gefahrgut für den Privatgebrauch oder als Ausrüstungsgegenstand mitgeführt wird, generell aber sollte die Ladefläche dafür verwendet werden.
Konkretes Beispiel was ich einmal erlebt habe:
Ein Fahrer liefert 30 to Gefahrgut im Tankzug bei uns ab und kauft für sich privat 1 Liter Produkt welches Gefahrgut ist und verstaut es neben den Ausrüstungsgegenständen.
Das Beförderungspapier ändert er ordnungsgemäß auf "leeres Tankfahrzeug" - aber muss er nun auch das privatgekaufte Produkt eintragen oder darf er gleichzeitig die Freistellung für Privatpersonen nützen ?


Have a nice day!
Re: Gefahrgut im Führerhaus? [Re: Rupert] #3317 18.10.2005 08:34
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pepe Offline
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Da habe ich wohl was falsch verstanden,

es geht, glaube ich nicht um eine Flasche Scheibenreiniger oder Holzschutzlassur, die der Fahrer beim Baumarkt so eben mitnimmt.

Ich bin davon ausgegangen, dass dieses Gut für reine Transportzwecke zum Empfänger im Fahrerhaus mitgeführt wird.

Gruß

Pepe

Re: Gefahrgut im Führerhaus? [Re: pepe] #3318 18.10.2005 12:49
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TDamm Offline
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Hallo Herr Heisler,

ich kenne keine Pflicht im Gefahrgutrecht, dass diese Güter ausschließlich auf einer Ladefläche eines LKW transportiert werden müssen. Denkt man da zum Beispiel an diagnostische Proben oder andere Medizinprodukte die Gefahrgut darstellen, kann ich mir schon vorstellen, dass diese wohl in der Fahrgastzelle befördert werden. Allerdings gebe ich Herrn Pepe dahingehend recht, dass man es nicht übertreiben soll. Mir sind auch Fälle bekannt, wo mal eben Gasflaschen ohne richtig verschlossen zu sein ungesichert so auf der Rückbank des Kleintransporter rumkullerten. Meines Erachtens kommt es darauf an, ob ich das Gefahrgut dort sicher Befordern kann oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Gefahrgut im Führerhaus? [Re: TDamm] #3319 19.10.2005 09:40
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Anonym
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Anonym
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Hallo,

vielen Dank für die Antworten! Zusammenfassend kann man dann wohl sagen: Es ist nicht direkt verboten, aber nicht unbedingt ratsam. Diese Ansicht teile ich übriegens auch.
Also nochmal danke für Ihre Hilfe, hat mir weitergeholfen!

Gruß

c.h.


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