IMO und begrenzte Mengen
#33383
05.09.2022 09:24
|
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 4
Cowboy501
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 4 |
Guten Morgen
Mein Unternehmen wird damit beginnen, Parfümprodukte in begrenzter Menge von Calais in Frankreich nach Dover in Großbritannien zu versenden. Wir sind uns nicht sicher, ob wir ein IMO-Deklarationsformular für begrenzte Mengen benötigen. Vielleicht kann mir jemand die richtige Richtung weisen, um diese Informationen herauszufinden.
Vielen Dank!
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33384
05.09.2022 09:55
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,887
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,887 |
Grüß Gott, Cowboy501, dazu reicht ein kurzer Blick in 3.4.1.2 IMDG. Dort steht unter .5, welche Inhalte aus Teil 5 auch bei LQ anwendbar sind. Wenn Sie die doppelte Logik dort beachten sehen Sie, daß 5.4 nicht freigestellt ist. Ein Beförderungspapier für den Seeverkehr ist also auch bei 3.4 vonnöten. Vielleicht wäre auch der Kanaltunnel - Le Shuttle - eine Möglichkeit, wenn es ohnehin nur um begrenzte Mengen geht? Viel Erfolg M.A.T.
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33387
05.09.2022 10:43
|
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 328
Michael
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 328 |
UN 1950 sieht schlecht aus (brennbar) UN 1266 bis 250l
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33388
05.09.2022 10:48
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,887
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,887 |
Hallo, Cowboy501 sobald Sie Ihre UN-Nrn. haben, bitte auch im Handbuch von le Shuttle nachschauen. Das legt stoffspezifisch fest, was geht und was nicht. Es ist zu empfehlen, vorher tel. abzuklären, ob es Einschränkungen gibt. In F ist das unter +33 (0) 321 00 64 65, in GB unter +44 (0) 1303 282 244. Außerdem: falls Sie per Straße in GB weiterbefördern und den London Orbital im Osten benutzen, dann müssen Sie fürs Dartford Crossing ebenfalls Einschränkungen und Vorgaben beachten. Die gibt es dort zusätzlich zur ADR-Tunnelkategorie "C". Gruß M.A.T.
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Michael]
#33396
05.09.2022 14:56
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,001
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,001 |
UN 1950 sieht schlecht aus (brennbar) UN 1266 bis 250l UN1950 ist auch als brennbar durch den Tunnel zugelassen - Erlaubte Transportmenge auf maximal 1500kg brutto pro Transporteinheit beschränkt - wenn als "normales GG" befördert. LQ ist durch den Tunnel immer möglich.
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33397
05.09.2022 15:00
|
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 4
Cowboy501
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 4 |
Nach dem, was ich herausgefunden habe, kann alles, was wir versenden wollen, unter ID8000 kategorisiert werden. ( Lotionen, Parfums, usw.) Da ID8000 nicht unter ADR aufgeführt ist, muss dies nicht deklariert werden, wenn es nur über die Straße transportiert wird ( Eurotunnel ). Wenn es die Klassifizierungskriterien des ADR nicht erfüllt und nicht namentlich genannt ist, dann ist es auf der Straße kein Gefahrgut Ein ID8000 Consumner Commodity, wie in § 171.8 definiert, ist ein Material, das in einer Form verpackt und vertrieben wird, die für den Einzelhandelsverkauf oder den Verbrauch durch Einzelpersonen zum Zwecke der Körperpflege oder des Haushaltsgebrauchs geeignet ist. Vielen Dank für die Hilfe. 
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33399
05.09.2022 15:07
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,887
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,887 |
Hallo, Cowboy501 da wäre ich vorsichtig. Gerade weil diese Klassifizierung in Europa nicht existiert, die Artikel jedoch schon, ist eine Klassifizierung unter hier üblichen UNNR zumindest zu prüfen. Wenn es danach (ADR/IMDG/RID) tatsächlich kein GG ist, gut. Und ich würde in jedem Fall mit Eurotunnel abklären, wie die das sehen. Denn das Handbuch sagt u.A.: S. 3: Genehmigungs- und Verbotsvorbehalt für beliebige Güter S. 5: Nicht in der Liste aufgeführt Güter sind verboten.
Daß alles unter ID 8000 klassifiziert werden kann mag stimmen, gilt aber ausschließlich für Luft. Und "kann" darf nicht gleichgesetzt werden mit "ist zu", denn diese Nummer tritt hinter anderen zurück, wenn die Definitionen erfüllt sind. Gruß M.A.T.
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: M.A.T.]
#33400
05.09.2022 15:58
|
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 4
Cowboy501
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 4 |
Vielen Dank M.A.T.
Ich werde sicherheitshalber beim Personal des Eurotunnels nachfragen. Alles wird für den Endkunden einzeln verpackt.
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe Richard
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33403
05.09.2022 16:27
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,001
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,001 |
ID 8000 und dann "kein Gefahrgut, kein ADR/IMDG-Code" draus machen geht schief.
ID8000 gibt es im ADR/ IMDG-Code nicht. Es gibt auch keine generelle komplette Freistellung für einzelhandelsgerecht abgepackte Waren.
Materialien der ID8000 haben auch eine UN-Nummer (anhand chem.-physikalischer Eigenschaften) und werden unter Umständen in ID8000 umklassifiziert um Transporterleichterungen für Einzelhandelswaren zu nutzen. Man muss diese Eigenschaften kennen (z. B. Flammpunkt, Siedebeginn bei Klasse 3), ist es eine Spraydose + welches Treibmittel... und nach ADR bzw. IMDG-Code klassifizieren. Wie M.A.T. sagt. Bei Parfümerieerzeugnissen liegt die UN1266 nahe, Nagellack hat man manchmal auch in UN1263 + man braucht die Verpackungsgruppe. Spraydosen wären UN1950.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man die Produkte als LQ verpacken und versenden, also ähnlich, wie man es auch bei ID 8000 machen würde. Das geht problemlos durch den Eurotunnel oder per Fähre - in diesem Fall aber mit IMO-Erklärung und Containerkennzeichnung.
|
|
Re: IMO und begrenzte Mengen
[Re: Cowboy501]
#33409
06.09.2022 11:23
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,669
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,669 |
Nach dem, was ich herausgefunden habe, kann alles, was wir versenden wollen, unter ID8000 kategorisiert werden. ( Lotionen, Parfums, usw.) Da ID8000 nicht unter ADR aufgeführt ist, muss dies nicht deklariert werden, wenn es nur über die Straße transportiert wird ( Eurotunnel ). Wenn es die Klassifizierungskriterien des ADR nicht erfüllt und nicht namentlich genannt ist, dann ist es auf der Straße kein Gefahrgut Ein ID8000 Consumner Commodity, wie in § 171.8 definiert, ist ein Material, das in einer Form verpackt und vertrieben wird, die für den Einzelhandelsverkauf oder den Verbrauch durch Einzelpersonen zum Zwecke der Körperpflege oder des Haushaltsgebrauchs geeignet ist. Vielen Dank für die Hilfe. Hallo Cowboy501, diese Herangehensweise ist komplett falsch. Eine ID8000 ist eine Vereinfachung für Konsumgüter bestimmter Klassen im Luftverkehr und USA, die es so weder im ADR noch im IMDG-Code gibt. Das bedeutet, dass dieses Gefahrgut für diese beiden Verkehrsträger unter der ursprünglichen Einstufung zu deklarieren ist, also z.B. Spraydosen unter UN 1950, Parfüm unter UN 1169, usw. Und für diese Gefahrgüter muss dann im Einzelfall entscheiden werden muss, ob eine Erleichterung als begrenzte Menge nach 3.4 ADR/IMDG-Code möglich ist oder ein Regelversand ansteht. Dass ID 8000 kein Gefahrgut nach ADR oder IMDG-Code sei, ist kompletter Blödsinn! Wenn nun die Beförderung via Fähre erfolgt, dann findet der IMDG-Code Anwendung. Das bedeutet, dass auch eine IMO-Erklärung erstellt werden muss. Wenn die Beförderung über den Tunnel geht, dann sind die Bedingungen von Eurotunnel Freigt anwendbar, ich nenne sie auch gern das "Tunnel-ADR": Seite des Tunnelbetreibers--> dort klicken auf: Dangerous goods policy German VersionIn diesem Dokument ist genau festgelegt, welche Gefahrgüter und in welcher Menge pro Transporteinheit durch den Tunnel dürfen. EIne Transporteinheit ist ein Lastwagen oder eine Anhänger. Ein Lastwagen mit angekoppeltem Anhänger stellt zwei Transporteinheiten dar. Die Menge für Spraydosen wurde bereits angesprochen. Für das andere Gefahrgut muss das separat geprüft werden. Falls die Güter unter begrenzten Mengen nach 3.4 ADR/IMDG-Code befördert werden, gilt hinsichtlich der Dokumentation Folgendes: "Für Gefahrgüter, die gemäß den ADR-Bestimmungen für begrenzte Mengen, freigestellte Mengen / Mindermengen oder jeglichen anderen speziellen Regelungen transportiert werden und keine Dokumente erfordern, ist keine Anmeldung am Check-in erforderlich. Allerdings ist bei einer Anmeldung dieser Güter eine komplette ADR-Erklärung erforderlich." Hier ist eine Rücksprache mit dem Spediteur/Fuhrunternehmen sinnvoll.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|