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Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: Gerald] #32680 10.06.2022 13:02
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moerser Offline
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Und aus dem BAG wird zum 01.01.2023 das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). smile

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?4

Zuletzt bearbeitet von moerser; 10.06.2022 13:05.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: moerser] #32683 10.06.2022 18:44
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HaraldB Offline
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Guten Tag,

habe mir heute noch mal die Kartons angeschaut. Unglaublich... Raute teilweise nur 7x7 cm und mit Klebeband überklebt.
Was mich aber irretiert ist, das Versandstück ist mit Umverpackung beschriftet. Meiner Meinung nach falsch da SV 653 zweiter Strich "die Flaschen sind in einer Außenverpackung......"

Wie könnte so etwas im worst case bei einer Kontrolle ausgehen?

VG
Harald

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: HaraldB] #32684 10.06.2022 19:18
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Hallo, dürfte von den Verantwortlichkeiten abhängen. Schauen Sie mal in die Anl. 7 unter F. Die einzelnen Owi sind mit "I" bewertet und liegen im mittleren dreistelligen Bereich. Also nicht Portokasse. Außerdem Unterbrechung der Beförderung bis zur Behebung des Mangels, was betriebswirtschaftlich wohl noch unangenehmer wäre.
Gruß
M.A.T.

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: HaraldB] #32687 13.06.2022 08:15
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: HaraldB
Guten Tag,

habe mir heute noch mal die Kartons angeschaut. Unglaublich... Raute teilweise nur 7x7 cm und mit Klebeband überklebt.
Was mich aber irretiert ist, das Versandstück ist mit Umverpackung beschriftet. Meiner Meinung nach falsch da SV 653 zweiter Strich "die Flaschen sind in einer Außenverpackung......"

Wie könnte so etwas im worst case bei einer Kontrolle ausgehen?

VG
Harald


Diese Unart mit "Umverpackung" fällt mir auch immer wieder auf. Ich habe mal ein Design für einen Kunden für eben diese SV653 erstellt und NICHT Umverpackung draufgeschrieben, weil das im Falle der SV653 keine Umverpackung ist sondern eine Außenverpackung. Mit einem Lieferanten habe ich auch schon diskutiert, der hat das aber nicht eingesehen.
Ich sehe in dem Wort Umverpackung keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Überkennzeichnung, es besteht dadurch keine Gefährdung also: meinetwegen, aber ich bleibe immer auf dem Standpunkt: das ist keine UV.

Was der Grund sein könnte: man kann die Flaschen auch als normale Gasflaschen nach P200 befördern. Dann wäre der Karton eine UV und müsste mir UN1013, Gefahrzettel 2.2 und Umverpackung beklebt sein - vielleicht ist das schon mal eine "Vorbereitung" dafür? Oder jemand kann halt Umverpackung und Außenverpackung nicht unterscheiden.

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: Claudi] #32690 13.06.2022 20:14
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HaraldB Offline
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Hallo Claudi,

danke für Deine Einschätzung. Ich sehe es wie Du, es handelt sich um eine Außenverpackung. Die Beschriftung in meinem Fall mit "Umverpackung" ist nach meiner Einschätzung Unwissenheit wenn man die ganze "Vorgschichte" betrachtet.
In der Praxis oder auch bei Schulungen bekomme ich immer wiede mit dass die Begriffe "Außenverpackung bzw. Zusammengesetzte Verpackung und Umverpackung" ständig verwecheselt werden.
Bin mal gespannt ob mein Kunde seinen Lieferanten anspricht und was dabei herraus kommt.

Harald

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: HaraldB] #32691 13.06.2022 20:18
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Hallo, HaraldB
die mögliche Owi liegt darin, daß zB die Kennzeichnung verdeckt oder unzureichend groß ist, oder eine Verpackung / Umverpackung nicht korrekt verwendet wird. Wenn man die Owi im Bußgeldkatalog nachverfolgt, findet man die verschiedenen GGVSEB-Verweisungen auf die ADR-Fundstellen, gegen die verstoßen werden kann.
Gruß
M.A.T.

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: Claudi] #32692 14.06.2022 11:02
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ursprünglich geschrieben von: HaraldB
Guten Tag,

habe mir heute noch mal die Kartons angeschaut. Unglaublich... Raute teilweise nur 7x7 cm und mit Klebeband überklebt.
Was mich aber irretiert ist, das Versandstück ist mit Umverpackung beschriftet. Meiner Meinung nach falsch da SV 653 zweiter Strich "die Flaschen sind in einer Außenverpackung......"

Wie könnte so etwas im worst case bei einer Kontrolle ausgehen?

VG
Harald


Diese Unart mit "Umverpackung" fällt mir auch immer wieder auf. Ich habe mal ein Design für einen Kunden für eben diese SV653 erstellt und NICHT Umverpackung draufgeschrieben, weil das im Falle der SV653 keine Umverpackung ist sondern eine Außenverpackung. Mit einem Lieferanten habe ich auch schon diskutiert, der hat das aber nicht eingesehen.
Ich sehe in dem Wort Umverpackung keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Überkennzeichnung, es besteht dadurch keine Gefährdung also: meinetwegen, aber ich bleibe immer auf dem Standpunkt: das ist keine UV.

Was der Grund sein könnte: man kann die Flaschen auch als normale Gasflaschen nach P200 befördern. Dann wäre der Karton eine UV und müsste mir UN1013, Gefahrzettel 2.2 und Umverpackung beklebt sein - vielleicht ist das schon mal eine "Vorbereitung" dafür? Oder jemand kann halt Umverpackung und Außenverpackung nicht unterscheiden.


Außerhalb des ADR gibt es eben keine SV 653. Da reicht schon eine Fahrt mit der Fähre nach UK. Dann werden die Flaschen zum Versandstück und die Kiste zur Umverpackung. Dann wäre "Umverpackung" korrekt.

Nach SV 653 ADR wäre aber die Kiste die Außenverpackung und mit dem Inhalt des Versandstücks. Ist alles etwas kompliziert. Kein Wunder, dass viele da nicht durchsehen...

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: DJSMP] #32693 14.06.2022 11:16
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
...
Außerhalb des ADR gibt es eben keine SV 653. Da reicht schon eine Fahrt mit der Fähre nach UK. Dann werden die Flaschen zum Versandstück und die Kiste zur Umverpackung. Dann wäre "Umverpackung" korrekt.

Nach SV 653 ADR wäre aber die Kiste die Außenverpackung und mit dem Inhalt des Versandstücks. Ist alles etwas kompliziert. Kein Wunder, dass viele da nicht durchsehen...


Hallo, DJSMP,
interessanter Punkt, die Kanaletappe. Was wäre dann mit der Begriffsbestimmung für Umverpackung im IMDG? Soweit die auf eine Kiste abstellt, wäre auch hier nach meiner Lesart eine vollwandige Umschließung vonnöten, was Bierflaschenträger ausschließt. "Umverpackung" würde ich darum auch beim Verkehr mit der Fähre nicht für zutreffend halten. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Gruß
M.A.T.

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: Claudi] #33822 07.11.2022 16:59
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Hallo zusammen,
bis jetzt war ich nur Leser dieses Themas. Nun habe ich aber mangels Erfahrung (stehe kurz vor der GB-Prüfung) noch eine Frage und schreibe somit meinen ersten Foreneintrag:

Wenn die CO2-Flaschen in einem Karton versendet werden, der alle Anforderungen nach SV 653 erfüllt, aber dieser Karton wiederum aus Ladungssicherungsgründen in eine oben offene, undurchsichtige Kunststoffkiste gelegt wird: gilt diese Kiste dann als Verpackung, oder ist das ein Mittel zur Ladungssicherung. Durch die Kiste soll vermieden werden, dass sich das Versandstück unkontrolliert auf der Ladefläche bewegt und vor Einwirkung durch andere Ladungsteile geschützt wird.

Oder anders gefragt: Muss ich die beschriebene Kiste wiederum zusätzlich kennzeichnen, obwohl die Kennzeichnung des Kartons darin beim Hineinsehen eindeutig zu erkennen ist?

Schöne Grüße
Curt

Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten [Re: GGCurt] #33824 07.11.2022 17:47
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Hallo und willkommen,
die Antwort steht, denke ich, in Ihrer Frage. "undurchsichtig" heißt, alle Kennzeichnungen etc. sind auf der sog. Umverpackung zu wiederholen; ich würde vermuten, daß auch beim Reingucken von oben die Kennzeichungen, die ja regelmäßig auf den Seiten angebracht sind, nicht unbedingt zweifelsfrei auszumachen sind. "Zur Ladungssicherung" heißt, es ist keine Verpackung sondern ein Hilfsmittel, damit wieder Umverpackung. Diese ist dann natürlich auf der Palette zu sichern, aber das dürfte klar sein.
Sicher könnte man hier noch weiter ausführen, was zu beachten ist, aber Ihre eigentliche Frage dürfte damit beantwortet sein, oder?
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 07.11.2022 17:49.
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