Ersteller einer IMO-Erklärung
#34396
02.02.2023 15:59
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Tommasch63
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Es ist eine IMO-Erklärung (Gefahrgut im Seeverkehr) zu erstellen. Muss der Unterzeichner selbst Gefahrgutbeauftragter für den Seeverkehr sein oder genügt eine Unterweisung durch den GB (Seeverkehr)?
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Tommasch63]
#34397
02.02.2023 16:03
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M.A.T.
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Hallo, Im IMDG-Code sehe ich dazu keine Anforderung, daß ein Gb unterzeichnen muß. Über die vom Versender als Unterzeichner nachzuweisenden Kenntnisse (eine "Unterweisung" reicht keineswegs aus) sind m.E. die Tabelle 1.3.1.5, Nr. 5, und die Forderung aus 1.3.1.2.2 aussagekräftig. Gruß M.A.T.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Tommasch63]
#34398
02.02.2023 16:09
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Michael
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Hallo,
ich gehe davon aus, wir sprechen über die Erstellung und Unterzeichnung der IMO-Erklärung selbst und nicht von der Unterzeichnung des Packzertifikates als Teil davon.
Für die Erstellung der IMO-Erklärung kenne ich keine vorgeschriebene Qualifikation oder Unterweisung. Grundsätzlich liegt das Risiko darin, was dort unterschrieben wird und wofür man letztendlich (als Firma) dann haftet. Liest man sich das einmal richtig durch, bestätigt man neben der Korrekten Verpackung in den richtigen zugelassenen Verpackungen auch die korrekte Klassifikation des Gefahrgutes.
Dies kann aufgrund von Gottvertrauen durch einen Prister oder durch Fachqualifikation durch einen Chemiker geschehen.
Im Falle eines Zwischenfalls zahlt derjenige, der hier falsche Angaben gemacht und unterschrieben hat. In der Seeschiffahrt kann diese Haftung dann auch sehr leicht nach US-Recht in kraft treten, wonach man dann erst einmal für das ganze Schiff und die komplette Ladung haftbar gehalten werden kann.
Kurzum sollte man sich erst einmal die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll ist, diese Erklärung selber erstellen zu wollen oder ob man dies nicht lieber Dritten überlässt.
Leider wird die IMO oft als eine Art Transportpapier sehr freizügig als Nebenleistung erstellt ohne sich der Risiken bewusst zu sein, die damit verbunden sind.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Michael]
#34400
02.02.2023 16:18
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Was Michael schreibt kann ich tendentiell nur bestätigen. Das ist keine Formalie. M.A.T.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Tommasch63]
#34402
02.02.2023 16:41
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Tommasch63
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Hallo miteinander, vielen Dank bis hierher. Ich war und bin mir der Bedeutung der IMO-Erklärung bewusst und suchte jemanden, der den potentiellen Versender auf IMDG-Basis unterweisen kann. Ein Referent der DEKRA sagte mir dann, dass nur ein GB(SEE) die IMO-Erklärung unterschreiben darf... Dies konnte ich im Regelwerk jedoch nicht nachvollziehen. Damit bestärken Ihre Antworten meine Auffassung. Es bleibt natürlich das Problem, wer unterweist meinen Kollegen fachlich korrekt... Selber bin ich nur GB (Straße). Es geht um eine einmalige Aktion mit einer Palette... Nochmals vielen Dank.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Tommasch63]
#34403
02.02.2023 16:48
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Hallo ...sagte mir dann, dass nur ein GB(SEE) die IMO-Erklärung unterschreiben darf... Dies konnte ich im Regelwerk jedoch nicht nachvollziehen. Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Gerne übersehen werden 5.4.1.4.3.5 und 5.4.1.5.11. Dazu ggf. Forderungen der Reederei, die nicht im IMDG-Code stehen. Für eine einzelne Aktion würde ich mich eher an eine Fachspedition wenden, die sowas regelmäßig macht, statt ein Risiko im Haus einzugehen. Gruß M.A.T.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Tommasch63]
#34405
03.02.2023 14:47
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Hallo miteinander, vielen Dank bis hierher. Ich war und bin mir der Bedeutung der IMO-Erklärung bewusst und suchte jemanden, der den potentiellen Versender auf IMDG-Basis unterweisen kann. Ein Referent der DEKRA sagte mir dann, dass nur ein GB(SEE) die IMO-Erklärung unterschreiben darf... Dies konnte ich im Regelwerk jedoch nicht nachvollziehen. Damit bestärken Ihre Antworten meine Auffassung. Es bleibt natürlich das Problem, wer unterweist meinen Kollegen fachlich korrekt... Selber bin ich nur GB (Straße). Es geht um eine einmalige Aktion mit einer Palette... Nochmals vielen Dank. Wie bereits schon geschrieben, wird eine Schulung/Unterweisung nach 1.3 IMDG-Code benötigt, um ein Beförderungsdokument Seeverkehr erstellen und unterschreiben zu dürfen. Ein GB See ist etwas ganz anderes. Falls der Threadersteller hierzu Bedarf hat, bitte gern per E-Mail bei mir melden. Aus Sachsen-Anhalt zu unserem Schulungsstandort zu kommen sollte machbar sein.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: M.A.T.]
#34406
03.02.2023 15:19
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rtjum
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Hallo ...sagte mir dann, dass nur ein GB(SEE) die IMO-Erklärung unterschreiben darf... Dies konnte ich im Regelwerk jedoch nicht nachvollziehen. Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Gerne übersehen werden 5.4.1.4.3.5 und 5.4.1.5.11. Dazu ggf. Forderungen der Reederei, die nicht im IMDG-Code stehen. Für eine einzelne Aktion würde ich mich eher an eine Fachspedition wenden, die sowas regelmäßig macht, statt ein Risiko im Haus einzugehen. Gruß M.A.T. denke die meisten Speditionen werden das ablehnen, denn auch die unterschreiben die korrekte Klassifizierung etc und müssen sich dabei auf Angaben von anderen verlassen.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: rtjum]
#34407
03.02.2023 21:38
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Claudi
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Aufpassen, man braucht ggf. einen GB See, auch wenn man nur 1x eine Seeversendung durchführt und die Befreiungen aus §2 GbV nicht greifen...
Was die Unterschrift angeht: im Zweifel muss der GF unterschreiben, wenn er das Risiko auf sich nehmen möchte - sonst bleibt die Sendung stehen.
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Re: Ersteller einer IMO-Erklärung
[Re: Claudi]
#34411
06.02.2023 00:02
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Es ging hier erst einmal um die schulische Voraussetzung, um eine IMO Erklärung unterschreiben zu dürfen. Das andere kommt dann auch noch… 😉
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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