Re: Retoure für Gefahrguttransport
[Re: M.A.T.]
#34426
08.02.2023 08:14
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StefanMUC1
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Ja, es wurde wohl versucht, aber m.E. nicht wirklich sinnvoll und nicht durchgängig, wohl den Umständen geschuldet. Spanngurte über Faßrundungen - vor allem über mehrere - sind erfahrungsgemäß nicht rüttelsicher. Sie neigen nach einer gewissen Zeit (auf holprigen Straßen) zum abrutschen zwischen die Fässer. Darum ist Standard hier, oben auf den Fässern Paletten mit Gurten niederzuzurren. Oder (zeitraubender) kreuzende Buchten, die so in zwei Richtungen halten. Für die Anschauung jedenfalls ein sehr hilfreiches Bild, und Dank an Gerald dafür. Gruß M.A.T. Genau, das Gurten über Faßrundungen wird nicht funktioniert haben. Deshalb Paletten beschaffen, richtig sichern und dann in die Schweiz weiterfahren lassen wäre m.E. die richtige Entscheidung gewesen.
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Re: Retoure für Gefahrguttransport
[Re: M.A.T.]
#34429
08.02.2023 10:37
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Andreas_K
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Ladungssicherung ist nicht wirklich mein Thema, also wieder was dazugelernt. Besten Dank dafür!
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Retoure für Gefahrguttransport
[Re: Andreas_K]
#34458
09.02.2023 15:41
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Wolfgang
Großmeister
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
ich stimme StefanMUC1 zu. Da ich die näheren Umstände zum vorliegenden Fall nicht kenne, möchte ich mich auch nur grundsätzlich zum Thema äußern. Wenn ich als kontrollierende Behörde bei einem Transport mit größeren Mengen Gefahrgut die Ladungssicherung bemängeln würde, käme das Fahrzeug nur noch begleitet durch mich oder eine andere zuständige Behörde zum Absender zurück. Oder die Mängel werden vor Ort so beseitigt, dass danach ein rechtskonformer Transport stattfinden kann. Egal ob es sich um LaSi handelt oder der Zustand von Verpackungen bemängelt wird. Und zwar aus folgenden Gründen:
1) Was ist, wenn es wegen des nicht rechtskonformen Zustandes auf der Rückfahrt zum Absender/Verlader aufgrund der unzureichenden LaSi zum Gefahrgutaustritt kommt? Wer ist dann eventuell für seine Entscheidungen mitverantwortlich? 2) Kontrollbehörden sind auch für die Gefahrenabwehr zuständig. Und wenn ich ein Gefahrgutfahrzeug mit Mängeln wieder in den öffentlichen Verkehrsraum lasse, sorge ich doch selbst für eine Gefahr. 3) Die Strafen sind erst einmal nachrangig zu betrachten. Wichtig ist, dass erst einmal keine Gefahr mehr besteht oder entsteht. Das ist das Schutzziel der Gefahrgutregelungen.
Gruß Wolfgang
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Re: Retoure für Gefahrguttransport
[Re: Wolfgang]
#34460
09.02.2023 19:25
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Gerald
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Held der Gefahrgutwelt
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OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde, eigentlich hatte ich den Link reingesetzt, dass Referenten ein Beispiel mit Bildern für die Ausbildung haben. Denn in den Präsentationen von mir, tausche ich schon mal die Bilder aus. Sonst wird es für die Teilnehmer langweilig. Das Problem ist aber, an neue Bilder zu kommen. Denn leider hören gerade bei den Gefahrgutkotrolltrupps auf Grund des Alters welche aus, die in der Vergangenheit Bilder ins Forum bzw. in eine Fachzeitschrift u.ä. gestellt haben. Aber so ist nun mal der Lauf der Zeit.
Und wenn jemand genauere Informationen braucht, dann geht er auf meinen Link und am Ende des Beitrages steht dann, wo man vielleicht weitere Informationen bekommt. Übrigens habe ich in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Retoure für Gefahrguttransport
[Re: Wolfgang]
#34477
12.02.2023 14:09
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StefanMUC1
Vollmitglied
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
ich stimme StefanMUC1 zu. Da ich die näheren Umstände zum vorliegenden Fall nicht kenne, möchte ich mich auch nur grundsätzlich zum Thema äußern. Wenn ich als kontrollierende Behörde bei einem Transport mit größeren Mengen Gefahrgut die Ladungssicherung bemängeln würde, käme das Fahrzeug nur noch begleitet durch mich oder eine andere zuständige Behörde zum Absender zurück. Oder die Mängel werden vor Ort so beseitigt, dass danach ein rechtskonformer Transport stattfinden kann. Egal ob es sich um LaSi handelt oder der Zustand von Verpackungen bemängelt wird. Und zwar aus folgenden Gründen:
1) Was ist, wenn es wegen des nicht rechtskonformen Zustandes auf der Rückfahrt zum Absender/Verlader aufgrund der unzureichenden LaSi zum Gefahrgutaustritt kommt? Wer ist dann eventuell für seine Entscheidungen mitverantwortlich? 2) Kontrollbehörden sind auch für die Gefahrenabwehr zuständig. Und wenn ich ein Gefahrgutfahrzeug mit Mängeln wieder in den öffentlichen Verkehrsraum lasse, sorge ich doch selbst für eine Gefahr. 3) Die Strafen sind erst einmal nachrangig zu betrachten. Wichtig ist, dass erst einmal keine Gefahr mehr besteht oder entsteht. Das ist das Schutzziel der Gefahrgutregelungen.
Gruß Wolfgang
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