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UN3082 als begrenzte bzw. freigestellte Menge #34853 13.04.2023 16:13
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fjs02 Offline OP
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Hallo,

wenn ich die UN3082 als begrenzte, oder auch als freigestellte Menge packe, muss dann auch das Label für Umweltgefährdende Stoffe (Fisch/Baum) drauf?

Ich denke schon , oder?

Gruß
fjs02

Re: UN3082 als begrenzte bzw. freigestellte Menge [Re: fjs02] #34855 13.04.2023 16:39
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Gerald Online
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Hallo,
Antwort auf
UN3082 als begrenzte, oder auch als freigestellte Menge packe, muss dann auch das Label für Umweltgefährdende Stoffe (Fisch/Baum) drauf?


Nein, steht in Abschnitt 3.4.1 e) (weil hier nicht genannt) bzw.Abschnitt 3.4.7 und in Abschnitt 3.5.4.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN3082 als begrenzte bzw. freigestellte Menge [Re: fjs02] #34867 14.04.2023 16:06
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DJSMP Online
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Ursprünglich geschrieben von: fjs02
Hallo,

wenn ich die UN3082 als begrenzte, oder auch als freigestellte Menge packe, muss dann auch das Label für Umweltgefährdende Stoffe (Fisch/Baum) drauf?

Ich denke schon , oder?

Gruß
fjs02


Bezüglich der Kennzeichnung umweltgefährdenden Stoffe im GefahrGUTrecht hat Gerald alles gesagt. Bitte beachten, dass ggf. der GHS Fisch aus dem GefahrSTOFFrecht auf die Endverbraucherverpackung muss!

Re: UN3082 als begrenzte bzw. freigestellte Menge [Re: DJSMP] #34873 17.04.2023 11:31
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brauni1964 Offline
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Aus transportrechtlicher Sicht nicht, aber bitte die Anforderungen der CLP-Verordnung beachten!
Wenn durch Transportkennzeichnung ausreichend auf die Gefahren hingewiesen wird, ist die Kennzeichnung mit GHS-Symbolen nicht erforderlich. Heißt im Umkehrschluss:
Ist das GHS-Symbol (Fisch/Baum) von außen nicht sichtbar, muss es wieder drauf.

Re: UN3082 als begrenzte bzw. freigestellte Menge [Re: brauni1964] #34875 17.04.2023 12:35
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Claudi Offline
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Die ECHA-Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 https://echa.europa.eu/de/guidance-documents/guidance-on-clp unterscheiden in 5.4.2 aber zwischen Produktverpackung und Transportverpackung

Antwort auf
CLP Article 33(2) should be interpreted as meaning that labelling according to CLP is required for the outermost layer of packaging that remains when the transport packaging is removed


Antwort auf
Normally, suppliers, including distributors, use one and typically more additional layers of packaging to make the transport of multiple chemicals more convenient and to ensure that the correct products are delivered to each location in good condition. Such transport packaging, used for the purpose of:
• protection of supply packages during transport and handling, and/or
• consolidation (combining several supply packages into a larger load for transport),
is thus outside the scope of the CLP Regulation and does not require a CLP label


Wir GG-Leute haben es bei zusammengesetzten Verpackungen meistens mit Verpackungen zu tun, die die eigentliche Produktverpackung schützen oder bündeln und am Ankunftsort entfernt werden - daher ist auf diesen reinen Transportkartons nach ECHA-Auslegung kein Gefahrstoffetikett erforderlich.


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