wir sollen einen Tankcontainer (Bild ist anbei) abholen und zum Kunden transportieren.
Die Tankcontainer sind leer, ungereinigt. Der Transport erfolgt über sogenannten Wechselaufbau (ADR 1.2.1), der auf Stützbeinen steht. Umgangssprachlich auch Wechselbrücke gemeint.
Wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich die Tafel mit der Kennzeichnung der Gefahren (ADR 5.3.2.1.7).
Dazu müssen noch die Großzettel jeweils an beiden Seiten und hinten angebracht werden.
Wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich die Tafel mit der Kennzeichnung der Gefahren (ADR 5.3.2.1.7).
Dazu müssen noch die Großzettel jeweils an beiden Seiten und hinten angebracht werden.
Ich würde den Absatz 5.3.2.1.5 Bemerkung (Menge kleiner 3 000L) nehmen, da nach Abschnitt 1.2.1 Wechselaufbau dem Container gleichgestellt ist.
Nachtrag:
Damit es nicht Falsch verstanden wird, hat drstraleman im Bezug des Absatzes 5.3.2.1.7 vollkommen Recht. Mein Hinweis bezog sich auf den Absatz 5.3.2.1.2 (Kemlerzahl)!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 13.05.202311:16.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Transport UN1836 Kl 8 VP1
[Re: Gerald]
#3504013.05.202311:40
Die mit dem Rotwein, wo sich Herr Kemler nach einem langen Tag dieses System ausgedacht hat? So kenne ich die Legende. Solche Anekdoten muss man erhalten/ pflegen.
Re: Transport UN1836 Kl 8 VP1
[Re: Claudi]
#3504414.05.202311:04
Hallo, Gerald, der frühere Admin und Gela-Chefredakteur U. Heins hat in einem früheren Beitrag ein bißchen was dazu geschrieben. Gömmel selbst schreibt dazu nur, daß auf der gemeinsamen Tagung 1973 das System mit der Gefahrnummer, die sich aus Klassennummern zusammensetzt, beschlossen worden sei. Die Warntafel wird gelegentlich im englischsprachigen Raum auch heute noch als Kemler plate oder Kemler panel bezeichnet. Gruß M.A.T.