Hallo M.A.T.;
Antwort auf
Wenn Sie in der Zugmaschine nur ein Tank-Gefahrgut und keines auf dem Hänger haben ist es richtig, daß vorne und hinten an der Beförderungseinheit die Warntafeln mit Kemlerzahl und UN-Nummer dieses Gefahrgutes angebracht sind.


Ja, das stimmt schon, steht in Absatz 5.3.2.1.6, aber leider in manchen Lehrbüchern bzw. Folien anders. Da ist vorn (in dem Fall am Fahrzeug) und hinten (in dem Fall am Anhänger) die orangefarbene Tafel nach Absatz 5.3.2.1.1! Natürlich an den beiden Seiten, wo das Gefahrgut im Tank ist die Kemlerzahl). Der Absatz 5.3.2.1.6 greift aber nur, wenn nur ein Stoff befördert wird.

@ Anna, im Bezug ein Fach 80/UN 3266 unten nur die 3266 ohne UN, wäre auch der Platz nicht da.


Gruss aus Unterfranken

Gerald