Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
#35101
30.05.2023 10:59
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alexbla
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Hallo zusammen, wenn ich das richtig verstanden habe, kann man zukünftig den Grundlehrgang "Versender (A)" nur noch als Präsenzschulung machen?! S.h.: Kommentierung / Auslegungen zu NfL 2022-2-713Die Refresher-Lehrgänge gehen aber nach wie vor online? Eine Begründung dazu würde mich mal interessieren. Verstehe nicht ganz was das bringen soll, außer dass man es Leuten schwerer macht.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: alexbla]
#35103
30.05.2023 11:35
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M.A.T.
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Hallo, auch hier der (nicht ironische) Hinweis, beim LBA mal nachzuhaken. Die Formulierung ist allerdings m.E. eindeutig. Wenn ich auch selbst Präsenz für besser halte so ist die - mittlerweile - überwiegende Meinung von Kollegen, daß online genauso geht und unkomplizierter ist. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: alexbla]
#35104
30.05.2023 11:46
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BGG_17
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Hallo, Die Tätigkeit A setzt intensives Arbeiten mit den IATA-DGR voraus. Ich kann mir vorstellen, dass es sehr schwer ist da Fuß zu fassen, wenn man das das erste Mal in der Hand hat. Ein Dozent der einem da über die Schulter schauen kann und eventuell auf die richtige Stelle zeigen kann halte ich für durchaus sinnvoll. Es ist möglich, dass das auch der Gedankengang des LBA ist, da dies beim Refresher nicht nötig ist (vermutlich weil bereits Erfahrung mit dem Buch unterstellt werden kann).
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: BGG_17]
#35105
30.05.2023 11:51
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M.A.T.
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Hallo, dieselbe Argumentation sehe ich für die meisten Schulungen von Anfängern (auch Gb oder beauftragte Personen). Eine Fahrerschulung ist nach meiner Erfahrung ohne persönliche Begleitung durch den Referenten und Eingehen auf die einzelnen Fahrer nicht sinnvoll machbar. Daß die einmalige Schulung ohnehin nur ein Einstieg ist der danach vertieft werden muß wissen wohl alle. Der Weg hin zu virtuellen Schulungen ist aber m.E. beschritten und wird weiterführen. Vielleicht werden Angebote mit KI ja einmal so ausgefuchst, daß niemand mehr zu wissen braucht als das Stellen der richtigen Fragen online. Dann ist alles Bullerbü. Gruß M.A.T.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: alexbla]
#35129
01.06.2023 12:25
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DJSMP
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Zunächst einmal teile ich als Schulungsveranstalter die Meinung, dass man Grundschlungen der Versender Modul A mit vielen Gefahrgutklassen besser in Präsenz macht. Wir haben allerdings zwei Jahre lang auch Grundschulungen der PK 1 als Web-Seminar angeboten und das lief vollkommen problemlos. Das ist am Markt mittlerweile vollkommen üblich, egal ob man es jetzt als reines Web-Seminar oder als Hybrid-Schulung anbietet oder wie auch immer. Wir hatten uns ja hier schon mehrmals zu den Lernmethoden ausgetauscht. Man muss sich eben Gedanken machen, wie man die Teilnehmer 8 Stunden lang vor dem Monitor unterhält und man sicherstellt, dass auch alle mitkommen und mit dem Buch arbeiten können.
In diesem Zusammenhang finde ich diese Pauschalisierung "Grundschulung Modul A" vollkommen unangebracht. Es ist ja ein Unterschied, ob ich eine Grundschulung Modul A mit allen Klassen inklusive Klasse 7 habe oder ob nur eine Grundschulung Modul A für infektiöse Stoffe der Kategorie B und Trockeneis stattfindet.
Nun kommen wir zu dieser Kommentierung des LBA. Da werde ich emotional und habe den folgenden Text mehrfach entschärft... :-) Die Kompetenzen des LBA wurden ja bereits in Gerichtsverfahren beleuchtet. Offensichtlich ist die derzeitige Situation in Deutschland so gewollt. Da soll sich jeder seine eigenen Gedanken machen, inwieweit eine NfL oder eine Kommentierung Vorschriftencharakter entfaltet.
Bleiben wir bei den Fakten: Die Schulungsanbieter stellten ab Mitte 2022 einen Antrag auf Grundlage einer "alten" CBTA-NfL und der Bescheid genehmigte u.a. auch die Durchführung der Grundschulung Modul A als Web-Seminar. Ende 2022/Anfang 2023 wurde eine neue CBTA-NfL geschrieben, die bei den Bescheiden noch keine Berücksichtigung fand. Aber diese neue CBTA-NfL beinhaltete ein paar kleine aber feine Änderungen, die dem Schulungsveranstalter gleich mal die Laune verhagelte. U.a. wurde die Benennung von Modulen (z.B. Modul F) geändert, so dass man gleich wieder ein wenig ungeplante Arbeit an Formularen, Hompage etc. zu bewältigen hatte.
Nur 4 Monate später überlegt man sich in Raunheim, dass die Grundschulung Modul A als Web-Seminar vielleicht doch keine gute Idee ist und wirft zu einer NfL noch eine Kommentierung dieser NfL raus. Dann braucht man meiner Meinung nach auch gar keine Spielregeln mehr zu machen, sondern arbeitet auf Basis der "Vorgaben" aus Raunheim. Wir haben in Deutschland schon irgendwie eine komische Rechtsauffassung!
Nun kommen wir mal darauf zurück, was in dieser Kommentierung so drin steht: "Zusätzlich zu den unter Punkt 4 aufgelisteten Modulen werden Grundschulungen für das Modul (A) ebenfalls ausschließlich als Präsenzschulung genehmigt". Ich sehe hier überhaupt kein (kurzfristiges) Verbot für die Durchführung von Web-Seminar-Schulungen in diesem Bereich, so lange das Schulungsunternehmen eine Genehmigung für die Durchführung als Web-Seminar besitzt. Möglicherweise werden die Genehmigungen irgendwann diesbezüglich geändert. Aber mitten im Jahr den Schulungsveranstaltern sowas für bereits geplante Web-Seminare zu verbieten, wäre schon starker Tobak!
Ich weiß nicht, wie ich das alles finden soll. Es fühlt sich willkürlich an..
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: DJSMP]
#35380
11.07.2023 15:59
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urainer
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urainer
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Moin, nun hat das LBA die Termine zu Modul (A) bekannt gegeben: Schulungsorganisationen, die eine Genehmigung haben, Grundschulungen für das CBTA-Modul (A) als Online-Schulung durchzuführen, dürfen diese bis zum 14. August 2023 weiter nutzen. Ab dem 15. August 2023 verlieren diese Genehmigungen ihre Gültigkeit, wie das LBA auf Nachfrage mitteilt. Aktuell werden bereits keine Genehmigungen für diese Schulungsform mehr erteilt.
Nach dem 15. August 2023 dürfen keine weiteren Grundschulungen für das Modul (A) in Form von Online-Schulungen durchgeführt werden. Der Punkt ist m.E., dass Unternehmen in Treu und Glauben in die Beständigkeit erteilter Genehmigungen, Zeit, Ideen und Hirnschmalz sowie ordentlich Geld investiert haben, um hier eine gute Performance zu erreichen. Und die mit dem Format Online-Schulung sich auch dem gesellschaftlichen Diskurs ökologischer Verantwortung und klimafreundlicher Ausrichtung stellen. Cum grano salis: Mit der NfL 2022-2-713 erstickt ausgerechnet eine Behörde, die einem Ministerium unterstellt ist, das sich auch um „Digitales“ kümmert, diese kleine (digitale) Innovation im Keim und untergräbt das Vertrauen in geltendes Recht. Als Argument nennt Raunheim u.a., dass das Schulungsmodul A auch praktische Einheiten enthalte (Kartons sind zu falten und zu kennzeichnen). Deshalb sei zur Erhöhung der Flugsicherheit praktischer Unterricht erforderlich. Empirisch belegt die Behörde diese These gegenüber den Schulungsunternehmen, die ihr Geschäftsmodell auf digitale Formate ausgerichtet haben und denen nun für das Modul A die Genehmigung entzogen wird, nicht. Es hat ein „Gschmäckle“, wenn die Behörde vorab eine Kommentierung herausgibt und erst im Nachgang sich mit den betroffenen Schulungsunternehmen schriftlich per Aufhebungsbescheid in Verbindung setzt. Gute Kommunikation geht anders!
Zuletzt bearbeitet von urainer; 12.07.2023 10:26.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: ]
#35381
11.07.2023 16:08
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M.A.T.
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Hallo, urainer, Für eine Erstschulung ist m.E. die Präsenz unbedingt notwendig (schon damit nichts anderes in der Zeit gemacht wird). Was allerdings das Vorgehen der Behörde hier angeht, so kann ich es sachlich nicht nachvollziehen. Gruß M.A.T.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: M.A.T.]
#35383
11.07.2023 17:40
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Claudi
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Also ich habe bisher in keinem besuchten IATA-Lehrgang Kartons gefaltet (oder es schon wieder vergessen ¯\_(ツ)_/¯ ). Und ein Versender A muss keine Kartons falten, dass machen die B-Verpacker (ja, es gibt vielfach Kombikurse A+B, aber es geht ja grad nur um reine A-Kurse).
Dass man in der Zeit nichts anderes macht, kann man auch online kontrollieren - Kamera an (können Anwendungen auch, ohne dass jemand das Bild sieht wegen Privatsphäre, aber das Programm zeigt an, dass man wirklich da ist), mit Teilnehmenden gezielt interagieren, etc. Sowas macht man ja auch beim offline-Training, um zu schauen, ob die Leute nicht nur körperlich anwesend sind.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: alexbla]
#35600
18.08.2023 08:18
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Ich habe diese Woche offiziell einen Widerruf vom Widerruf erhalten und unsere Anerkennung gilt nun wieder uneingeschränkt, also auch für Web-Seminare Grundschulung Modul A. Da hat wohl jemand dem LBA mal die Grenzen aufgezeigt und mit dem Anwalt gedroht. 
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: Claudi]
#35601
18.08.2023 14:56
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Also ich habe bisher in keinem besuchten IATA-Lehrgang Kartons gefaltet (oder es schon wieder vergessen ¯\_(ツ)_/¯ ). Und ein Versender A muss keine Kartons falten, dass machen die B-Verpacker (ja, es gibt vielfach Kombikurse A+B, aber es geht ja grad nur um reine A-Kurse). Hallo Claudi, ich habe gesehen, dass du zwischendrin noch einen Beitrag abgegeben hast, den ich sehr interessant fand. Wenn du einem einem PK1 Kurs früher keine "Kartons gefaltet hast", finde ich das sehr bedauerlich. Denn nach unserer damaligen Auffassung deckte die PK1 die Verpackerpflichten mit ab. Und wir wissen ja selbst, das die Praxis besser als graue Theorie ist. Die praktischen Packübungen waren für die Teilnehmer schon damals ein Highlight des Kurses. Mit dem CBTA bieten wir bei den offenen Schulungen nur noch Kombi-Kurse A und B an, damit diese leidige Diskussion, ob a vielleicht auch B beinhalten könnte oder nicht, ein Ende hat. Und auch hier fände ich es sehr bedauerlich, wenn du da in deinem Kurs nicht mal praktisch ran darfst. Bei uns kommen bei unseren praktischen Packübungen die "reinen Verpacker B" dazu und dann verpacken alle gemeinsam. Häufig ist es ja so, dass die Markierung von A kommt und B nur aufklebt. Und dafür unterscheibt dann A auf der DGD, dass B alles richtig eingepackt und gekennzeichnet hat. Das befruchtet sich daher bei einer gemeinsamen Übung sehr gut. Ich meine es schon einmal in einem anderen Forum geschrieben zu haben: Auch bei unseren Web-Seminaren ist immer eine kleine Verpackungsübung dabei. Dabei bekommt der Teilnehmer im Vorfeld eine kleine 4G Kiste und Label mitgeschickt. Und in Break Out Rooms kannst du sogar unterschiedliche Packgruppen bilden, die die jeweilige Aufgabe gemeinsam erarbeiten und dann wird im Hauptraum begutachtet. Alles eine Frage der Herangehensweise. Wenn man natürlich als Lehrgangsveranstalter nur die Theorie der Präsenzschulung auf den Monitor überträgt und die Teilnehmer 8 Stunden mit "Beschallung" quält, dann wundere ich mich auch nicht darüber, dass man in Raunheim die Web-Seminare am liebsten wieder los werden wollte.
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Re: Grundschulung Modul A (Versender) nur in Präsenz?
[Re: DJSMP]
#35602
18.08.2023 15:01
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... Ich meine es schon einmal in einem anderen Forum geschrieben zu haben: Auch bei unseren Web-Seminaren ist immer eine kleine Verpackungsübung dabei. Dabei bekommt der Teilnehmer im Vorfeld eine kleine 4G Kiste und Label mitgeschickt. Und in Break Out Rooms kannst du sogar unterschiedliche Packgruppen bilden, die die jeweilige Aufgabe gemeinsam erarbeiten und dann wird im Hauptraum begutachtet. Alles eine Frage der Herangehensweise. Wenn man natürlich als Lehrgangsveranstalter nur die Theorie der Präsenzschulung auf den Monitor überträgt und die Teilnehmer 8 Stunden mit "Beschallung" quält, dann wundere ich mich auch nicht darüber, dass man in Raunheim die Web-Seminare am liebsten wieder los werden wollte. Hallo, DJSMP genau solches ist mir von einer erfolgreichen Luft-Trainerin schon am Beginn der Corona-Zeit berichtet worden. Die Resonanz bei den TN soll ebenfalls sehr positiv gewesen sein. Schöner Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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