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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: matigol] #35512 04.08.2023 11:07
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Da auf dem Bef.papier kein Datum und auch keine Menge/ Stückzahl stehen muss, könnte man einmalig ein Befpapier per Hand ausdrucken und den Fahrzeugen mitgeben, die das Leergut befördern + Info an die Fahrer.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: matigol] #35513 04.08.2023 11:08
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Hallo, matigol,
in diesem Fall scheint mir die benutzte Software nicht ganz auf dem Niveau der Vorschriften zu sein.
Eine passende Software weist nicht nur UNNR-spezifisch auf mögliche Ausnahmen / Erleichterungen hin, sondern stellt deren Wortlaut auch zur Entscheidung durch die Anwender (die allerdings auch kenntnisreich sein müssen) zur Verfügung. Selbst einfache Umsetzungen, die "nur" das Beförderungspapier erstellen, gibt es, die solche Detailtiefe bieten.
Gruß
M.A.T.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: matigol] #35516 04.08.2023 12:51
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Hallo matigol,
Antwort auf
Die gibt ansich nur die komplette Gefahrgut Kennzeichnung aus(mit UN Nummer, techn. Benennung usw)


Du könntest den Absatz 5.4.1.1.6.1 nutzen, ich gehe mal davon aus, dass das Eure Software hinbekommt. Ansonsten musst "LEER, UNGEREINIGT" per Hand ergänzen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: Claudi] #35517 04.08.2023 13:18
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Da auf dem Bef.papier kein Datum und auch keine Menge/ Stückzahl stehen muss, könnte man einmalig ein Befpapier per Hand ausdrucken und den Fahrzeugen mitgeben, die das Leergut befördern + Info an die Fahrer.



Vielen Dank, ich denke das ist ganz praktikabel und für 4-5 Transporte/Jahr dieser Art, wäre das der geringste Aufwand.


Unsere Software ist tatsächlich auf dem Gebiet nicht sonderlich gut. Wir hatten auch jahrelang den Lieferschein als Beförderungspapier verwendet, bei dem jede Position die gesamte Gefahrgutkennzeichnung aufgelistet hatte. In absehbarer Zeit wird die Software aber durch 3 große Buchstaben ersetzt. Ob das besser wird bleibt abzuwarten wink

Vielen Dank für alle Antworten und ein schönes WE

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: matigol] #35519 04.08.2023 14:09
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Ursprünglich geschrieben von: matigol
In absehbarer Zeit wird die Software aber durch 3 große Buchstaben ersetzt. Ob das besser wird bleibt abzuwarten wink

Vielen Dank für alle Antworten und ein schönes WE


Viel Vergnügen. Multis oder stoffspezifische Bestimmungen aus anderen Regeln (GGAV, RSEB, ...) empfiehlt es sich, wie ich so höre, immer manuell zu prüfen. Und die Einarbeitung der zweijährlichen Revisionen wird auch einen gewissen Zeitraum benötigen, so daß in der Übergangszeit immer genau zu schauen ist, welcher Stand genutzt und downstream gefordert wird.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: M.A.T.] #37167 29.07.2024 12:43
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Hallo,
die EU hat den Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1762 vom 5. Juni 2024 , für Deutschland ist es im Bezug Straße die

RO–a–DE-1 Betrifft: Zusammenpackung und -ladung von Pkw-Teilen der Einstufung 1.4G mit bestimmten gefährlichen Gütern (n4)
RO–a–DE-2 Betrifft: Ausnahme von der Vorschrift, nach der für bestimmte Mengen gefährlicher Güter im Sinne von 1.1.3.6 (n1) ein Beförderungsdokument und ein Frachtbrief mitzuführen sind
RO–a–DE-3 Betrifft: Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen (leer und ungereinigt)
RO–a–DE-5 Betrifft: Zusammenpackungszulassung

bei allen Vier ist das Ablaufdatum nach derzeitigem Stand 30. Juni 2027!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: Gerald] #37169 29.07.2024 13:09
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Hallo, Gerald,
interessant finde ich, daß die EU hier die deutsche GGAV 20 unter Binnenschiffahrt (IW–bi–DE-1) einordnet. Da frage ich mich, wie genau oder treffend deren Einordnung der ganzen anderen nationalen Ausnahmen in dieser EU-Veröffentlichung ist. Holzauge sei wachsam - man muß wirklich jede dieser Ausnahmen im O-Text lesen um sicher zu sein, sie richtig anzuwenden.
Gruß
M.A.T.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: M.A.T.] #37174 29.07.2024 15:36
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
daß die EU hier die deutsche GGAV 20 unter Binnenschiffahrt (IW–bi–DE-1) einordnet.


Ich habe mir mal den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/1198 DER KOMMISSION vom 21. Juni 2023 angesehen, da stand die GGAV 20 auch schon an dieser Stelle auf Seite 16/17!

Da bleibt einen nichts weiter übrig, den Kompletten Durchführungsverschluss zu lesen. Mich würde schon mal interessieren was man sich dabei gedacht hat?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: Gerald] #37177 29.07.2024 15:51
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Hallo, Gerald,
über die Gedankengänge dort möchte ich keine Zeit verschwenden, bin allerdings zufrieden, daß zumindest der ursprüngliche Plan scheiterte, die Umsetzung der biennialen Revisionen über die Amtssprachenübersetzungen im EU-Amtsblatt zu regeln. Je weniger die EU beim Gefahrgutrecht im Detail mitredet, umso besser aus meiner subjektiven Sicht.
Gruß
M.A.T.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: M.A.T.] #37494 30.09.2024 13:07
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Hallo,
EU-Akzeptanz von Änderungen zur Binnenlandrichtlinie heute im ABl. der EU.
M.A.T.

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