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UN1170 SV 144: Definition wässrige Lösung #34834 05.04.2023 09:41
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Elisa_P Offline OP
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Nach der SV144 sind wässrige Lösungen mit <24% Alkoholanteil nicht als GG zu betrachten.

Aber wie ist hier eine wässrige Lösung definiert? Welcher Anteil Wasser? Welche weiteren Inhaltsstoffe? Ist ein Andicker/Gelbildner erlaubt? Wenn ja, welche Viskosität ist noch denkbar?

Leider habe ich dazu keine Angaben im ADR gefunden. Gibt es vielleicht Erfahrungen dazu?
Danke!

Re: UN1170 SV 144: Definition wässrige Lösung [Re: Elisa_P] #34836 05.04.2023 12:10
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Phi_l Offline
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Hallo Elisa,

praktische Erfahrung habe ich mit der SV 144 nicht, aber "wässrige Lösung mit <24% Alkoholanteil" fasse ich so auf, als dass es eine auf Wasser basierende Lösung von maximal 24 Vol.-% Ethanol ist und auch sonst ohne weitere brennbare Flüssigkeiten oder andere Stoffe mit weiteren Gefahreneigenschaften gemischt (Achtung, die SV darf nur für die UN Nummern verwendet werden, denen sie auch zugeordnet ist!). Stoffe, die nicht zu einer Erhöhung der Gefährdung führen -wie Andicker oder Gelbildner- wären demnach meiner Ansicht nach zulässig, sofern diese nicht zur Abtrennung einer flüssigen Phase mit mehr als 24 Vol.-% Ethanol (beispielsweise durch Syneräse) führen.

Neben der SV 144 gibt es gerade durch das Andicken brennbarer Flüssigkeiten aber auch eine allgemeine Freistellungsmöglichkeit in 2.2.3.1.5.1 ADR (Freistellung für viskose (brennbare) flüssige Stoffe), sofern der Flammpunkt nicht geringer als 23°C ist.

LG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 05.04.2023 12:14.
Re: UN1170 SV 144: Definition wässrige Lösung [Re: Phi_l] #34838 05.04.2023 12:22
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
Hallo Elisa,

praktische Erfahrung ....als 23°C ist.

LG Phil

Hallo, Zustimmung in allen Punkten. Die Freistellungen nach 1.1.3 sind ja hier wahrscheinlich nicht relevant. Ggf. greift auch die SV 601, wenn die UNNR paßt und nicht nur die 1170 zutrifft.
Gruß
M.A.T.

Re: UN1170 SV 144: Definition wässrige Lösung [Re: Phi_l] #34839 05.04.2023 13:51
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Elisa_P Offline OP
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Danke für die Einschätzung. Die Bestimmung der Auslaufzeit ist in Arbeit, dann sind wir wohl auf dem richtigen Weg. Bleibt die Gebindegröße von 450l als Einschränkung, aber die Fertigwaren sind raus.

Re: UN1170 SV 144: Definition wässrige Lösung [Re: Elisa_P] #35606 21.08.2023 10:26
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blauerClaus Offline
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Hallo Elisa,

seid Ihr Händler oder Erzeuger dieser "wässrigen Lösung"?

Einige Hersteller nehmen das mit den <24% und dem Flammpunkt nicht so genau, damit Sie die SV144 verwenden können.

Wir hatten den Fall, dass unsere wässrige Lösung gem. dem SDB mit <24% Ethanol unter Pos. 3.2 angeben war, aber bei einer internen Überprüfung mit einem Aräometer mit (Ethanolskala und nicht Glykolskala) mehr Ethanol im Produkt war wie angeben.

Das Material haben wir im Labor mit einem L.2 Test testen lassen, da wir sicher gehen wollten das Produkt richtig zu lagern und zu transportieren.
Da die Weiterbrennbarkeit gegeben war haben wir den Flammpunt ermitteln lassen.
Auch dieser stimmte der Wert nicht mit den Sicherheitsdatenblatt des Hersteller überein, so dass wir aus der SV 144 raus waren.

Unser Lagerbestand musste komplett neu gelabelt werden, da wir jetzt Gefahrgut mit Klasse 3 im Lager hatten.

Ich bin übrigens über den VOC Anteil des Produktes misstrauisch geworden, da dieser mit mit einem Wert von 28-34 % angeben war, was mit den <24% Ethanol Anteil nicht übereinstimmen kann.

Der Hersteller hat, nach dem sich seine eigenen Testergebnisse auch so ausgefallen sind das Sicherheitsdatenblatt entsprechend geändert.

Mein Tipp: Wenn der Ethanol Anteil dicht an 24% liegt, der VOC Anteil viel höher als 24% liegt und noch andere Brennbare Stoffe, wenn auch in sehr geringen Mengen enthalten sind, ruhig mal einen Labortest vom Lieferanten einfordern oder ggf. selbst in Auftrag geben.

Viele Grüße
Claus


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