Hallo Peter,
Die Vorgaben der großen Sonderabfall-Verbrennungsanlagen schreiben Spannringfässer mit 1H2-Zulassung vor.
Selbst die ganz großen Entsorgungsunternehmen verwenden nur diese Fässer in zusammengesetzter Verpackung.
Nach GGAV Ausnahme 20 z. B. Nr. 2.5 geht das auch.
Wozu gibt es V-Verpackungen (6.1.5.1.7 ADR), wenn ich z. B. 4G-Kisten automatisch verwenden dürfte, weil sie ja zugelassen sind und solange ich die Verpackungsanweisung einhalte?
Die Zulassung einer Gefahrgutverpackung bezieht sich nur auf den geprüften Zustand (versandfertiger Zustand), den Zustand, der zur Prüfung vorgelegt wurde. Bei V-Verpackungen und nach 4.1.1.5.1 ADR kann man von dem Prüfzustand abweichen, aber das sind Sonderfälle.
Es zählen die Vorgaben der Verpackungsanweisung
und des Zulassungsscheins, d.h. des geprüften versandfertiges Zustands. Den Zulassungsschein hat kaum jemand, liest kaum jemand, d.h. das Thema "geprüfter Zustand" wird gern vergessen.
Siehe auch hier:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...tsoffkanister-lter-als-5-jahre#Post26862Ich weiß, dass das durchaus anders gehandhabt wird - ich bin auch schon 20 Jahre dabei und erinnere mich an meine Anfangsjahre, wo auch verpackt wurde und wir alles in UN4G-Kartons (nicht 4GV) gepackt haben - egal was für Innenverpackungen.
Hauptsache zusammengesetzte Verpackung und die Außenverpackung ist zugelassen, VG + Gewicht passen, Füllmenge Innenverpackung passt. Das ging auch nie schief, selbst im Lufttransport kam immer alles gut an, es wurde nie hinterfragt.
edit:
Die vorgeschlagene Lösung mit den Kanistern in ein S-Fass ist sicherlich recht sicher, kommt bestimmt heil an - das bezweifle ich auch gar nicht.
Kann man schon so machen. Aber die Frage ist: ist es formal zulässig?
Darf man es so machen?