Moin,
gem. P903 können Option 2 können Lithiumbatterien mit einer Bruttomasse von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stossfesten Gehäuse:
a) widerstandsfähige Aussenverpackungen,
b) Schutzumschliessungen (z. B. vollständig geschlossene Verschläge oder Lattenverschläge aus Holz) oder
c) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen.
Die Zellen oder Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein, und die Pole dürfen nicht mit dem Gewicht anderer darüber liegender Elemente belastet werden.
Die Verpackungen müssen den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht entsprechen.
Wenn nun nach Punkt c) Paletten oder Gestelle benutzt werden kann ich dies dann auch als Palette oder Gestell im Beförderungspapier angeben?
Danke und Gruß