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Kennzeichnung Kanister auf Palette #35980 14.11.2023 12:18
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Geschätztes Forum und Kollegen,
da meine Recherchen kein befriedigendes Ergebnis liefern, stelle ich die Frage mal an die Fachschaft.

Eine Palette ist bestückt mit 30 x 5 Liter Kunststoffkanister (Bauartgeprüft) UN 1170 ETHANOL (ETHYLALKOHOL), 3, II, (D/E) und 20 x 5 Liter Kunststoffkanister (Bauartgeprüft) UN1307, XYLENE, 3, III, (D/E).
Die Palette ist mit Klarsichtfolie als Umverpackung gewickelt, Kanister sind schlecht sichtbar. Die Kanister mit Xylol fallen unter 3.4 ADR, die Kanister mit Ethanol nicht, somit Gefahrgut.

1. Frage: Muss auch auf die einzelnen Kanister mit Ethanol die ADR-Transportkennzeichnung (Gefahrenzettel 3 + UN-Nummer) angebracht werden, obwohl die Palette mit Umverpackung doch dass Versandstück ist?
Ist das gemeint mit Eintrag 5.1.2.2 ADR?

2. Frage: Werden im Beförderungspapier die Kanister mit Xylol als Gefahrgut geführt, da mit dem Ethanol zusammengepackt wurde, oder wird davon nur das Bruttogewicht der begrenzten Menge (LQ) ausgewiesen?

3. Frage: Wenn aus Frage 2 das Xylol als Gefahrgut geführt wird, muss dann zusätzlich auch die UN1307 auf die Umverpackung und zusammen mit Gefahrenzettel 3 direkt auf die Xylol-Kanister?

Kurz gefragt: Was muss auf die Kanister und auf die Umverpackung an Transportkenzeichnungselemente und was ins Beförderungspapier?


Vielleicht steh ich nur auf dem Schlauch, aber eure Hilfe wäre sehr willkommen.

VG
ADRlasse

Re: Kennzeichnung Kanister auf Palette [Re: ADRlasse] #35981 14.11.2023 12:48
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo ADRlasse,
Ursprünglich geschrieben von: ADRlasse

Die Kanister mit Xylol fallen unter 3.4 ADR, die Kanister mit Ethanol nicht, somit Gefahrgut.

Falsch - Deine Kanister sind hier ala Einzelverpackung, da zugelassen, angegeben und auf der Umverpackung verpackt. Eine Beförderung als begrenzte Menge (LQ) nach 3.4 ADR ist ausschließlich in zusammengesetzten Verpackungen erlaubt.

Ursprünglich geschrieben von: ADRlasse

1. Frage: Muss auch auf die einzelnen Kanister mit Ethanol die ADR-Transportkennzeichnung (Gefahrenzettel 3 + UN-Nummer) angebracht werden, obwohl die Palette mit Umverpackung doch dass Versandstück ist?
Ist das gemeint mit Eintrag 5.1.2.2 ADR?


Eine Umverpackung stellt im Bereich Gefahrgut niemals ein Versandstück dar, sondern lediglich eine Transport- und Sicherungshilfe. Sieh Dir hierzu bitte die Begriffsbestimmungen - Umverpackung und Versandstück - im ADR, oder jedem anderen Regelwerk, an
Alle in einer Umverpackungen enthaltenen Versandstücke müssen alle laut ADR angegebenen Kennzeichnungen und Markierungen erhalten.

Ursprünglich geschrieben von: ADRlasse

2. Frage: Werden im Beförderungspapier die Kanister mit Xylol als Gefahrgut geführt, da mit dem Ethanol zusammengepackt wurde, oder wird davon nur das Bruttogewicht der begrenzten Menge (LQ) ausgewiesen?

3. Frage: Wenn aus Frage 2 das Xylol als Gefahrgut geführt wird, muss dann zusätzlich auch die UN1307 auf die Umverpackung und zusammen mit Gefahrenzettel 3 direkt auf die Xylol-Kanister?

Kurz gefragt: Was muss auf die Kanister und auf die Umverpackung an Transportkenzeichnungselemente und was ins Beförderungspapier?


Vielleicht steh ich nur auf dem Schlauch, aber eure Hilfe wäre sehr willkommen.

Frage 2 sollte damit beantwortet sein.
Frage 3. Sofern nicht alle erforderlichen Kennzeichnungen und Markierungen sichtbar sind müssen alle Gefahrgutrelevanten Angaben aller in der Umverpackung enthaltenen Gefahrgüter außen reproduziert werden.
- UN Nummer/n
- Gefahrzettel

Im Beförderungsdokument müssen, zumindest in der derzeitigen Konstellation, alle Gefahrgutrelevanten Angaben aufgeführt sein. Also sind beide UN Nummern vollumfänglich aufzuführen.
Es sei denn Du verpackst die Xylene-Kanister nach 3.4 in entsprechend. Dann würde für diesen Teil tatsächlich die Angabe der Bruttomasse im Beförderungsdokument ausreichen

Gruß

Re: Kennzeichnung Kanister auf Palette [Re: gefahrgutbaer] #35982 14.11.2023 13:01
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Claudi Offline
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Noch als Ergänzung:

Antwort auf
Frage 3. Sofern nicht alle erforderlichen Kennzeichnungen und Markierungen sichtbar sind müssen alle Gefahrgutrelevanten Angaben aller in der Umverpackung enthaltenen Gefahrgüter außen reproduziert werden.
- UN Nummer/n
- Gefahrzettel


+ Wortlaut "Umverpackung"

Wenn alles (repräsentative) von außen sichtbar ist, dann ist nichts auf der Folie anzubringen/ zu beschriften.

Wenn als LQ gepackt würde, dann auch die Ausrichtungspfeile, die auf den LQ-Kartons nötig sind, auf der Umverpackung wiederholen, sofern nicht alles sichbar ist.

Re: Kennzeichnung Kanister auf Palette [Re: gefahrgutbaer] #35983 14.11.2023 14:00
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ADRlasse Offline OP
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Hallo gefahrgutbaer,

ich glaube, es jetzt verstanden zu haben.
Die Kanister mit Xylol müssen gleich den Ethanol-Kanister mit UN-Nummer und Gefahrenzettel 3 gekennzeichnet werden, da sie als Einzelverpackung zählen und somit ebenso im Beförderungspapier als Gefahrgut ordnungsgemäß aufgeführt werden.
Würde ich das Xylol in extra Kartons packen, könnte ich die Kartons dann als LQ kennzeichnen (+ 2xPfeile nach oben), das LQ zusammen mit dem Gefahrenzettel 3 für das Ethanol auf der Umverpackung mit aufführen und auch im Beförderungspapier als LQ führen.

Tausend Dank für deine Mühe smile

VG
ADRlasse


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