Label am Container wer macht das grundsätzlich
#36010
17.11.2023 12:09
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fireman
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich habe hier einen Fall, dass ein IMO Label am Container fehlte bei Anlieferung beim Terminal in BRV. Dieses wurde aber letzendlich angeklebt aber nicht vom Fahrer.
Welche Aufgaben der Fahrer und generell In diesem Fall?
Danke & viele Grüße.
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: fireman]
#36011
17.11.2023 12:33
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M.A.T.
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Hallo, Anlieferung also über Straße, also GGVSEB. Die Fahreraufgaben stehen in § 28 und 29. Für die Container (nicht aber Trägerfahrzeug) ist m.E. nicht der Fahrer zuständig sondern der Verlader (§ 21). Siehe auch § 18 GGVSee. Gruß M.A.T.
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: M.A.T.]
#36012
17.11.2023 13:24
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fireman
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Vielen Dank für Antwort....
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: fireman]
#36013
17.11.2023 13:49
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Gerald
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Hallo fireman, Welche Aufgaben der Fahrer und generell In diesem Fall? Bei der Anlieferung zum Terminal in BRV greift ersteinmal das ADR bzw. die GGVSEB! Die Pflichten des Fahrzeugführers stehen in der GGVSEB §29, und hier steht zur Kennzeichnung nur was unter der Ziffer 9, und da geht es um die Absätze 5.5.2.3.1 und 5.5.3.6.1. Da Du aber nicht geschrieben hast, um welche Label es geht, könnten diese Absätze zu treffen! Da ist der Verlader gemäß §21 Absatz 2 Ziffer 4 bzw.der Befüller Absatz 2 Ziffer 3a verantwortlich. Sollte der Fahrzeugführer die Aufgaben des Verlades wahrgenommen haben, dann greift §21 (2) Ziffer 4!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: Gerald]
#36014
17.11.2023 14:30
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Claudi
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Der, der den Container belädt - siehe Unterschrift auf dem Containerpackzertifikat.
Der Fahrer ist üblicherweise nicht für die Placards am Container zuständig. Auch das Vorgehen, dem Fahrer Aufkleber zu übergeben und er soll sie dann irgendwann irgendwie anbringen, ist so riskant für den Belader/ Unterschreiber des CPZ.
Aufkleber können auch mal abfallen (Sprühkleber hilft!). Wichtig ist, im Falle von Behördenbeanstandungen ein Verfahren nachweisen zu können, wie man als Belader sicherstellt, dass beim Ausgang die Container korrekt beklebt sind.
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: Claudi]
#36015
17.11.2023 17:58
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Jacob Madsen
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Hallo Claudi, die Placards müssen gem. IMDG-Code über den Abschluss der Beladung hinaus drei Monate Aufenthalt im Seewasser überstehen. Da reicht es nicht die Behörden zu überzeugen, dass beim Ausgang am Verladeort alles in Ordnung war. Wie Du schon sagst, ist bei einem für den Seeverkehr bestimmten Container der "Verantwortliche für das Packen einer Güterbeförderungseinheit" gem GGVSee derjenige, der die Placards dauerhaft anbringen muss. Nicht der Fahrzeugführer. Geduldete Praxis ist es zwar, dass in deutschen Fährhäfen (in Containerhäfen sieht es schon wieder anders aus) die Fahrer Placards nachkleben. Nur diese Praxis ist mit Gefahren verbunden, wenn er es vergisst, unterlässt oder falsch macht.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: Jacob Madsen]
#36016
17.11.2023 18:34
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fireman
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Danke für die ausführliche Antwort
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: Jacob Madsen]
#36018
19.11.2023 16:15
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Claudi
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Hallo Claudi, die Placards müssen gem. IMDG-Code über den Abschluss der Beladung hinaus drei Monate Aufenthalt im Seewasser überstehen. Da reicht es nicht die Behörden zu überzeugen, dass beim Ausgang am Verladeort alles in Ordnung war. Wie Du schon sagst, ist bei einem für den Seeverkehr bestimmten Container der "Verantwortliche für das Packen einer Güterbeförderungseinheit" gem GGVSee derjenige, der die Placards dauerhaft anbringen muss. Nicht der Fahrzeugführer. Geduldete Praxis ist es zwar, dass in deutschen Fährhäfen (in Containerhäfen sieht es schon wieder anders aus) die Fahrer Placards nachkleben. Nur diese Praxis ist mit Gefahren verbunden, wenn er es vergisst, unterlässt oder falsch macht. Wenn die beauftragte Person das Verfahren glaubhaft darlegen kann, kann man gegen einev Vorwurf, dass an 1 Tag mal 1 Label gefehlt hat oder halt abgefallen ist, erfolgreich vorgehen. MA vor Ort sind nach OWiG nicht "greifbar", da nicht nach §9 OWiG für Pflichten des Unternehmens verantwortlich zu machen. Die bP kann nur regeln, organisieren, anweisen, prüfen, aber eben nicht 24/7. Dann fehlt zwar das Label bei der Kontrolle, aber es gibt keinen, dem man einen konkreten Pflichtverstoß nachweisen kann.
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: Claudi]
#36024
20.11.2023 09:41
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Der Schwarzwälder
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Hallo zusammen,
sehr wichtig ist die Plakatierung des Containers zu dokumentieren. Hatte schon den Fall, dass der Fahrer auf dem nächsten Parkplatz die Plakatierung abgemacht hat, um nicht als Gefahrguttransport von der Polizei angehalten zu werden.
Grüße
Peter
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
[Re: fireman]
#36037
21.11.2023 07:01
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Udo Freitag
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Moin, moin,
wie M.A.T. und Gerald schon richtig ausführten, wird der LKW auf der Straße angehalten, dann ist das ADR / die GGVSEB einschlägig. Für die Anbringung der Großzettel am Container sehe ich auch nur den Verlader in der Verantwortung. Sollte ein Großzettel im Verlauf der Beförderung auf der Straße abfallen, dann ist etwas falsch gelaufen. Da nützt es auch nicht, wenn Fotos gemacht werden die zeigen, dass der Großzettel am Abgangsort noch dran war. Die Großzettel müssen den gesamten Verlauf der Beförderung am Container verbleiben. Fallen sie unterwegs ab, dann Fehler und OWi.
Das Container- oder Fahrzeugpackzertifikat spielt im Straßenverkehr so gut wie keine Rolle mehr.
Gruß Udo
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