Nunja, bei dieser ganzen Diskussion scheint eins unterzugehen. Die Gefahrgutvorschriften sind nur EIN Aspekt in diesen Geschichten, weitere Aspekte sind die Normen und Vorschriften im Elektrobereich und die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Die vorab zu klärende Frage ist (Arbeitsschutz!):
Sind die Ladegeräte und die Akkus für den Betrieb in KFZ zugelassen?
Da gibt es so einige Normen, die zu beachten sind, unter anderem zur EMV-Verträglichkeit und zu elektromagnischen Feldern sowie die DIN VDE 0100-717 und weitere ECE-Normen, u.a. zur Festigkeit der Einbauten.
Diese Normen erfordern unter anderem die Freigabe der Geräte durch den Hersteller für den Einbau / die Verwendung in Kraftfahrzeugen, z.B. Servicefahrzeuge, Fahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz.
Anders gesagt: steht in der Gebrauchs- / Montageanleitung des Herstellers nichts von "Fahrzeug" drin, darf das Gerät auch nicht im Fahrzeug montiert / betrieben werden.
Wenn etwas drin steht, dann müssen die dort genannten Montage und Betriebsvorschriften sowie die DIN VDE und die ECE-Normen beachtet werden, das erfordert Fachkenntnisse.
Und erst dann nähern wir uns so langsam an den Betrieb und damit an die Gefahrgutvorschriften an ...
Warum wollen die denn während der Fahrt laden? Warum laden die nicht über Nacht? Vielleicht weil sie Angst um ihr Gebäude haben? Warum werden nicht so viele Akkus angeschafft, so dass immer einige voll sind und andere unter Aufsicht im Unternehmen oder auf der Baustelle sicher geladen werden können?
Das sind Fragen des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes, die über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung abgefrühstückt werden müssen, bevor es an die Umsetzung geht.
Wir betreuen einen Farbhändler, der im Winter eine gewisse Temperatur auf der Ladefläche benötigt, dass seine Farben nicht verderben. Der Hersteller der eingebauten Heizung hat die Verwendung beim Transport von Gefahrgut explizit schriftlich verboten. Dennoch nutzt das Unternehmen das, weils nicht anders geht.
Das mit dem "weils nicht anders geht" ist, meiner Erfahrung nach, eine Standard-Ausrede um nichts investieren zu müssen. In diesem Fall: es gibt für ADR-Fahrzeuge zugelassene (Flüssiggas-) Laderaumheizungen, die entweder zugeladen oder fest montiert werden.