Hallo,
welche in Anlage II des Sprengstoffgesetzes gelistet ist, zu handeln. ....Ich spreche nicht über die Transportbedingungen, da es unter Klasse 5.2 laufen würde,
Wenn der Stoff dem Sprengstoffgesetz unterliegt, und davon würde ich ausgehen, da es ein sonstiger explosionsgefährlicher Stoff nach SprengG §1 Absatz 4 Ziffer 1, 2 oder 3 ist. Bei der Beförderung greift das Sprengstoffgesetz und das ADR bzw. die GGVSEB. Auch bei der Lagerung greift das Sprengstoffgesetz. Weiter Angaben kann ich leider nicht machen, da ich nicht weiß, was es für ein Stoff ist. Auch glaube ich nicht, dass hier jemand genaue Angaben machen wird, da es hier vielleicht auch um die Haftung gehen könnte.
Kleiner Tipp, wende Dich mal an die
BAM Sprengstoffrecht bzw. an Deine zuständige Behörde im Bezug des Sprengstoffrechts, das ist in jedem Bundesland anders, im Freistaat Bayern ist es zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt.