Hallo Uwe73,
Nun möchte ich eine bauartgeprüfte Verpackung ( 4G oder 4GV) verwenden, die z.B. spezifische Einschränkungen für die Innenverpackungen mit Flüssigkeiten vorsieht.
In Abschnitt 3.4.1 steht " ...unterliegen keinen anderen Vorschriften ....mit Ausnahme der entsprechenden Vorschriften von: a) bis h)" . In Deinem Fall würde (wie Du schon geschrieben hast) d) und f) für die Verpackung einzuhalten sein!
Und diese Vorschriften des Abschnitt 3.4.1 d) z.b. 4.1.1.1; 4.1.1.2; 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 müssen dann erfüllt werden, ob Du dazu eine bauartgeprüfte Verpackung nimmst, spielt
keine Rolle. Nur die Einhaltung von Abschnitt 3.4.1 d) und f) ist gefordert.