SAG-04
#36376
06.02.2024 07:56
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Chemikus
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Hallo Forum, wir haben demnächst die erste Sendung nach Saudi-Arabien und ich bin im Zuge dessen auf die Sondervorschrift SAG-04 gestoßen.
SAG-04 Eine vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsstellen ist für die Beförderung der nachfolgend genannten Güter erforderlich:
[...]
(b) Chemische Produkte, mit Ausnahme von Parfümerieprodukten und Kohlendioxid, fest (Trockeneis)
Das ist leider so schwammig formuliert, in der Regel hat man ja eh alle erforderlichen Genehmigungen. Hat jemand von euch da evtl. Erfahrungswerte? LG
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Re: SAG-04
[Re: Chemikus]
#36377
06.02.2024 09:50
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M.A.T.
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Hallo, die Formulierung ist m.E. nicht besonders schwammig. Wenn man unsicher ist ob ein Produkt "chemisch" ist oder nicht, fragt man bei der Behörde an. Alles andere wäre wohl wenig vernünftig. Das würde ich für alle Sendungen so sehen, die nicht einen Gegenstand sondern einen Stoff jedweden Aggregatzustandes haben. Ausnahme ist vielleicht Luft unter Druck. Möglicherweise finden Sie in den dortigen Hinweisen und hier weitere Infos. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: SAG-04
[Re: Chemikus]
#36378
06.02.2024 12:20
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Andreas_K
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Hallo,
"in der Regel hat man ja eh alle erforderlichen Genehmigungen"
Woher, wenn ihr vorher noch nie Kontakt zu den zuständigen Regierungsstellen Saudi Arabiens hattet?
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Re: SAG-04
[Re: Andreas_K]
#36379
06.02.2024 12:26
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Woher, wenn ihr vorher noch nie Kontakt zu den zuständigen Regierungsstellen Saudi Arabiens hattet?
 M.A.T.
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Re: SAG-04
[Re: Chemikus]
#36380
06.02.2024 14:06
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Chemikus
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Danke für die schnellen Antworten.
normalerweise ist im IATA öfter vermerkt an welche "Regierungsstelle" man sich wendet. Ist in der SAG-04 auch unter Abschnitt a.) aufgeführt. Die Angabe wie sie dort aufgeführt ist bringt einen daher finde ich nicht direkt weiter.
"in der Regel hat man ja eh alle erforderlichen Genehmigungen" habe ich auf den Export bezogen gehabt. Stimmt für den Import in Saudi-Arabien jetzt nicht das stimmt und war unglücklich formuliert.
Falls noch jemand einen Hinweis hat gern melden.
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Re: SAG-04
[Re: Chemikus]
#36381
06.02.2024 14:12
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Wieso bringt die dortige Angabe Sie nicht weiter? Sowohl dort wie in meinen verlinkten Quellen sind die Kontaktdaten genannt. Den Kontakt aufnehmen müßten Sie natürlich noch. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: SAG-04
[Re: M.A.T.]
#36382
07.02.2024 08:32
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Andreas_K
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Mich interessiert das Thema, da wir auch Kunden in Saudi Arabien haben.
Bin gespannt, wie es weiter geht, und freue mich auf weitere Informationen.
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Re: SAG-04
[Re: Andreas_K]
#36409
14.02.2024 11:12
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Re: SAG-04
[Re: Andreas_K]
#36523
11.03.2024 11:19
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Andreas_K
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weitere Information, auf die ich gestoßen bin:
"So muss der Versender bei einem Transport nach Saudi Arabien eine Erklärung abgeben, dass er die Sendung auf eigene Kosten zurückbefördert, wenn diese nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ankunft am Bestimmungsort abgeholt wird (IATA-DGR, Kapitel 2, SAG-02)."
Wie gibt man diese Erklärung ab? Als Geschäftsbrief den Begleitpapieren beifügen?
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Re: SAG-04
[Re: Andreas_K]
#36530
13.03.2024 09:06
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DJSMP
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weitere Information, auf die ich gestoßen bin:
"So muss der Versender bei einem Transport nach Saudi Arabien eine Erklärung abgeben, dass er die Sendung auf eigene Kosten zurückbefördert, wenn diese nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ankunft am Bestimmungsort abgeholt wird (IATA-DGR, Kapitel 2, SAG-02)."
Wie gibt man diese Erklärung ab? Als Geschäftsbrief den Begleitpapieren beifügen? Das kann formlos erfolgen. Ich würde mich hier am englischen Text der SAG-02 orientieren. Ich würde das auch auf Firmenpapier drucken. Eine Unterschrift ist nirgends gefordert, macht aber sicher einen guten Eindruck ("gesiegelt und gestempelt").
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SP A70
von M.A.T. - 19.02.2025 09:46
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