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Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG #36393 08.02.2024 13:08
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

unser Kunde hat einen Gabelstapler mit eingebauter Nassbatterie (UN2794 Batteries, wet filled with acid) zum Versand per See nach Brasilien.
Der Stapler ist in die UN3171 klassifiziert.
Die Ersatzbatterie wird in einer separaten Kiste als UN2794 deklariert verpackt.

-Die SV961 .5 hat der Kunde bereits bestätigt.
-Die SV971 - hat der Kunde ebenfalls bestätigt.

Der Stapler wird in eine Kiste verpackt (Vollumschließung). Sind Hinweise auf der Kiste bzw. ein Beförderungsdokument erforderlich. Ich konnte in den Vorschriften keinen Hinweis dazu finden.

Ich würde auf dem LS vielleicht noch angeben, dass der Transport gemäß der SV388, 961 .5 und 971 des IMDG-Codes erfolgt.


Zusatz: Wie verhält es sich beim vorgelagerten Straßentransport gemäß ADR ?


Danke im Voraus für eure Hilfe.

VG
Uwe73

Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 08.02.2024 13:19. Bearbeitungsgrund: Zusatz
Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Uwe73] #36396 08.02.2024 17:50
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Claudi Offline
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Hallo,

du musst nur für die separate Ersatzbatterie eine IMO-Erklärung ausstellen, für den Stapler mit eingebauter Batterie nicht.

Antwort auf
Der Stapler wird in eine Kiste verpackt (Vollumschließung). Sind Hinweise auf der Kiste bzw. ein Beförderungsdokument erforderlich. Ich konnte in den Vorschriften keinen Hinweis dazu finden.


Nein, wenn nach SV961 freistellbar, dann keine Hinweise/ Aufkleber/ IMO-Erklärung nötig.

Freiwillige Angabe z. B. auf der IMO für de Ersatzbatterie denkbar oder auf anderen Dokumenten.

ADR
Stapler UN3171 freigestellt nach SV666.
Ersatzbatterie eigentlich freigestellt nach SV598 - nun ist deine Batterie(verpackung) aber beklebt (Gefahrzettel 8 + UN2794 + "Batteries, wet, filled with acid")
Hier würde ich auf die SV598 verzichten und <1000 Punkten versenden (Batteriegewicht x 1 = Punkte)

Man könnte bei der Batterie ggf. auch nen Vermerk kleben "IMDG-Code only", ADR freigestellt nach SV598/ excepted acc. to SP 598 und den Vorlauf als Nicht-Gefahrgut gestalten.
Hinweis "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1" <--? vielleicht in Lieferpapiere, aber in ein Beförderungspapier kann man das nicht eintragen, da es kein Gefahrgut-Beförderungspapier gibt

Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Claudi] #36398 09.02.2024 09:37
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Uwe73 Offline OP
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Hallo Claudi,

vielen Dank wieder mal für deine super Erläuterungen. Klasse.

Ich werde die Ersatzbatterie tatsächlich "normal" versenden, dass heißt ADR im Vorlauf nach 1.1.4.2 unter 1000 Punkte und Kennzeichnung, Belabelung des Versandstücks entsprechend IMDG-Code + IMO-Erklärung.

Die zweite von dir aufgeführte Variante ist auch eine interessante Möglichkeit auf die Freistellung nach ADR zurückzugreifen. Das behalte ich mal im Hinterkopf.

Danke nochmals.

VG
Uwe73

Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Claudi] #36400 09.02.2024 11:56
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Peter06 Offline
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ADR
Stapler UN3171 freigestellt nach SV666.

Hallo,

die Freistellung des Staplers nach ADR würde ich nach SV 388 begründen.
Die in SV 666 genannten Bedingungen treffen nach meiner Ansicht nicht zu auf Stapler = Fahrzeug mit Nassbatterie als Antrieb.

Oder liege ich da falsch?

Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Peter06] #36401 09.02.2024 12:36
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M.A.T. Offline
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Hallo, Peter06
sehe ich wegen des vorletzten Absatzes in der 388 genauso.
Gruß
M.A.T.

Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: M.A.T.] #36402 09.02.2024 20:12
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Claudi Offline
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Die SV388 selbst begründet keine Freistellung für UN3171 sondern definiert nur, was unter UN3171 (und UN3166) zuzuordnen ist.

Im vorletzten Abschnitt der SV388 "Gefährliche Güter, wie Batterien, Airbags, Feuerlöscher, Druckgasspeicher, Sicherheitseinrichtungen und andere integrale Bauteile des Fahrzeugs [unser Gefahrgut], die für den Betrieb des Fahrzeugs oder für die Sicherheit seines Bedienpersonals oder der Fahrgäste erforderlich sind..." besagt, dass eben in einer UN3171/ UN3166 weiteres Gefahrgut verbaut sein darf, welches nicht gesondert gefahrgutrechtlich betrachtet werden muss.

Diese Passage gibt es auch im IMDG-Code und auch da passiert die (teilweise) Freistellung nicht aufgrund SV388.

Der Stapler selbst bleibt UN3171.
"Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien,
Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, und für Geräte, die durch Nassbatterien oder Natriumbatterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden."

Im ADR geht man dann zu SV666, im Seeverkehr zu SV961 oder 962 und erreicht dort die Freistellung durch die Worte "unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR/ dieses Code"

Ein Batterie-Stapler ist wie bei E-PKW UN3171 und die Freistellung erfolgt über SV666 - ohne zusätzliche Anforderungen (bei Verbrennern/ Hybriden müssen noch Bedingungen aus der SV666 erfüllt werden).
Würde die SV666 für E-Vehikel nicht gelten, käme man für beschädigte E-Vehikel (Batterien entsprechen nicht mehr 2.2.9.1.7) auch nicht auf die SV667, die unter (i) wieder auf die SV666 zurückführt.

Würde man schon allein aufgrund von "Gefährliche Güter, wie Batterien, Airbags, Feuerlöscher, Druckgasspeicher, Sicherheitseinrichtungen und andere integrale Bauteile des Fahrzeugs, die für den Betrieb des Fahrzeugs oder für die Sicherheit seines Bedienpersonals oder der Fahrgäste erforderlich sind..." freistellen können, würden man für für batteriebetriebene Fahrzeuge ja gar nicht auf die SV971/972 im Seeverkehr mit weiteren Auflagen kommen.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.02.2024 20:15.
Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Claudi] #36405 12.02.2024 10:57
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Peter06 Offline
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Hallo,

ich sehe das nicht ganz so wie Claudi.
SV 388 stellt Batterien als "gefährliches Gut" in Fahrzeugen frei.
Wie auch die anderen Teile (Airbags, Feuerlöscher, Druckgasspeicher...).
Folglich ist auch das ganze Fahrzeug darüber freigestellt wenn keine weitere Bedingung greift die irgendwo anders steht.

SV 667 kommt als Verweis zu zusätzlichen Bedingungen für Lithium-Batterien (was bei dem Stapler nicht zutrifft).

SV 666 behandelt nur zusätzliche Bedingungen für "Brennstoffe" im Fahrzeug. Die Batterie im Stapler ist aber kein Brennstoff.

Im IMDG gilt dann SV 971 zusätzlich.
SV 666 gibt es im IMDG überhaupt nicht.

Wie sehen das andere?

Grüße, Peter

Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Peter06] #36406 12.02.2024 13:59
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Claudi Offline
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Ok, SV667 brauchen wir hier nicht - richtig.

Am Ende ist es eine akademische Diskussion, ob Nassbatterie-Stapler nach ADR nach SV666 (weil es UN3171 Fahrzeuge sind) oder SV388 (weil die darin verbauten Batterien "nicht den übrigen Vorschriften des ADR unterliegen") freigestellt sind, da man keinen Hinweis auf die Grundlage der Freistellung in irgendwelchem Papieren geben muss.

Ich bleibe weiter bei SV666, da SV388 zu den Batterien eben nur sagt: "unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR". Damit ist weiterhin eine Zuordnung zu UN3171 gegeben, weil "Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien... angetrieben werden."
Die UN3171 kriege ich erst über SV666 freigestellt "Als Ladung beförderte Fahrzeuge ... unterliegen nicht den übrigen Vorschriften ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind". a)-d) enthalten keine für Nassbatterien geltenden zusätzlichen Vorschriften, also freigestellt.

Natürlich gibt es die SV666 im IMDG-Code nicht, sondern SV961 und ggf. 962. Hier wird also auch nicht durch SV388 IMDG-Code freigestellt sondern erst über SV961 (oder ggf. SV962).

Antwort auf
Im IMDG gilt dann SV 971 zusätzlich.


Wir haben bei einem Stapler aber kein UN3171 BATTERIEBETRIEBENES GERÄT sondern ein UN3171 BATTERIEBETRIEBENES FAHRZEUG (siehe Definition Fahrzeug in SV388).
SV971 greift entsprechend nicht, weil diese sich auf batteriebetriebene Geräte bezieht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 12.02.2024 14:04.
Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Claudi] #36407 12.02.2024 15:49
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

Danke nochmal für eure Beiträge.

Die abschließende Zusammenfassung und die Herleitungen geben dem Lesenden ein gutes Fundament mit.

VG
Uwe 73


Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 12.02.2024 15:54. Bearbeitungsgrund: Änderung Satz
Re: Gabelstapler UN3171 mit Nassbatterie / IMDG [Re: Claudi] #36408 12.02.2024 17:27
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Peter06 Offline
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Hallo Claudi,

danke für die akademische Diskussion.
Zum IMDG konnte ich jetzt was dazulernen, so fein habe ich es bisher nicht angeschaut.
Das ist auch mit ein Grund, warum ich mich hier einbringe.
(vielleicht können dann auch andere dazulernen)

Deine Argumentation zu SV 666 finde ich trotzdem etwas abstrahiert.
Natürlich muss man im Regelfall nicht auflisten auf welche SV man aufsetzt, Hauptsache freigestellt, da sind wir einig.

Grammatikalisch kann ich doch in SV 666 nicht daraus schließen dass wenn was nicht genannt wird in Absatz a bis d, dann gilt der einleitende Satz "ist freigestellt" trotzdem.
Zu Punkt d) wird in den Bemerkungen explizit auf die Definition für "frei von Brennstoffen" eingegangen.
Das gilt nur für Fahrzeuge die "normalerweise" Brennstoffe enthalten und durch besondere Maßnahmen entleert wurden.
Diejenigen welche grundsätzlich keine Brennstoffe haben sind darunter meiner Einschätzung nach nicht gemeint.

Eine ähnlich argumentative Logik ist im beigefügten Merkblatt der Wasserschutzpolizei Hamburg.
Die Formulierung der "Batteriebetriebenen Fahrzeuge" hebt auf den vorletzten Abschnitt in SV 388 ab.


Grüße, Peter

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