Wie ist zu kennzeichnen ?
#36453
26.02.2024 11:53
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AlfredE.
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Moin zusammen,
ich habe einen UN - kodierten Karton mit LQ Kennzeichnung erhalten. Es liegt kein Beförderungspapier vor.
Inhalt :
4 UN - kodierte Kanistern a´5 Litern ohne jegliche Gefahrgutkennzeichnung.
Ich möchte die Kanister einzeln weitersenden. Der einzige Hinweis auf Gefahrgut ist das LQ Kennzeichen auf dem Karton mit den 4 Kanistern.
Wie wäre der Weitertransport der einzelnen Kanister zu bewerkstelligen ?
Keine Kennzeichnung, reicht LQ oder muss Gefahrzettel nach Muster 9 + UN 3082 auf dem Kanister angebracht werden
und ein Beförderungspapier durch mich erstellt werden, wobei ich die dafür nötigen Daten ja eigentlich nicht habe ?
Gemäß Sicherheitdatenblatt aus dem Internet wäre es UN 3082.
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Wie ist zu kennzeichnen ?
[Re: AlfredE.]
#36454
26.02.2024 12:37
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M.A.T.
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Hallo, eine Frage: aus welcher Information konnten Sie den Schluß auf das SDB und damit die UNNR ziehen? CAS, Stoffbenennung, andere spezifische Kennzeichnungsnummer? Davon hängt ab, welche stoffspezifischen Vorgaben für den Weiterversand bestehen, ob beispielsweise die 5 L-Erleichterung nutzbar ist. Gruß M.A.T.
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Re: Wie ist zu kennzeichnen ?
[Re: AlfredE.]
#36455
26.02.2024 14:09
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Gerald
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Hallo AlfredE., ich habe einen UN - kodierten Karton mit LQ Kennzeichnung erhalten. Es liegt kein Beförderungspapier vor. Also irgendwie müssen die Kanister zu Dir in die Firma gekommen sein, und dann würde ich mal prüfen, wie diese Kartons in die Firma gekommen sind. Und den Verantwortlichen fragen, woher diese gekommen sind? Und es muss ja auch eine Rechnung vorhanden sein, so einfach bekommt man sollche Ware nicht kostenlos geschickt. So wie Du das geschrieben hast, ist das "Kaffeesatz lesen"!. Und hilft Dir auf keinen Fall weiter. Mit Vermutungen kommt man im Gefahrgutrecht nicht weiter.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wie ist zu kennzeichnen ?
[Re: Gerald]
#36459
26.02.2024 15:39
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AlfredE.
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Moin nochmal,
die Ware wurde beim Hersteller bestellt und durch eine Spedition geliefert.
Rechnung liegt ebenfalls vor.
Aus diesen Papieren geht der Produktname, also der Name unter dem verkauft wird, hervor.
Die Anlieferung erfolgt als LQ ohne Beförderungspapier.
Da es als LQ angeliefert wurde und ich keine weiteren Daten zum Gefahrgut hatte, habe ich den Produktnamen im
Internet nachgeschlagen und bin auf das Sicherheitsdatenblatt mit UN 3082 gekommen.
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Wie ist zu kennzeichnen ?
[Re: AlfredE.]
#36460
26.02.2024 15:55
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Gerald
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Hallo, die Ware wurde beim Hersteller bestellt und durch eine Spedition geliefert. Dann setze Dich Bitte mit dem Hersteller in Verbindung, der ist verpflichtet Dir das Sicherheitsdatenblatt zu liefern. Und Du siehst in der Lfd.Nr. 14 die Informationen, welche Du benötigst, der Rest ist Kaffeesatzlesen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wie ist zu kennzeichnen ?
[Re: Gerald]
#36461
26.02.2024 21:46
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Claudi
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Sollte es sich dann, nach Prüfung des SDB, wirklich als UN3082 herausstellen, kann das Produkt in Gebinden bis 5 L nach SV375 ADR komplett freigestellt werden - auch in Einzelverpackungen, d.h. keine Gefahrgutkennzeichnung. Was aber auf dem Kanister drauf sein muss (bereits jetzt schon): Gefahrstoffetikett mit GHS-Piktogrammen, H-/ P-Sätzen etc.
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Re: Wie ist zu kennzeichnen ?
[Re: Gerald]
#36483
01.03.2024 11:08
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AlfredE.
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Dankeschön für die Info´s
Gruß Alfred
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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