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Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen #36543 14.03.2024 14:55
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Hallo zusammen,

nachdem ich schon längere Zeit stiller Mitleser bin habe ich nun auch einmal eine Frage, bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.

Wir haben einige Kanister und Stahlfässer mit UN1263 (in nicht begrenzten Mengen), diese befinden sich zusammen mit drei Feuerlöschern UN1044 auf einer Palette. Laut Trenntabelle darf GG-Klasse 2.2 nicht zusammen mit Gütern der Klasse 3 in einer Beförderungseinheit transportiert werden, ich finde bei den UN-Nummern auch keine Sondervorschrift, die das aushebeln könnte. Ist es also wirklich so, dass ich verpackte Feuerlöscher nicht neben verschlossene Farbdosen in einen Container stellen darf? Irgendwie kommt mir das komisch vor...

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Chris

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: CMM] #36547 15.03.2024 08:56
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Claudi Online
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Hallo,

ich wüsste auch nix, was das aushebelt.

Sieh es mal so: Druckbehälter + etwas, was gut brennt. D.h. im Falle eines Unfalles/ Feuer brennt die Farbe, der Druck in den Druckbehältern steigt und irgendwann bersten die, fliegen durch die Gegend, durchschlagen etwas, lösen andere Ereignisse aus - das möchte man auf See nicht.
Ob die Druckbehälter jetzt Feuerlöscher sind oder "normale" Gasflaschen macht bzgl. des Berstens keinen Unterschied.
Ein berstender Feuerlöscher hat vermutlich auch keine nützliche Löschwirkung, um im Brandfall die Auswirkungen abzumildern.

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: Claudi] #36548 15.03.2024 13:30
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Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort und Erläuterung, so gesehen macht das dann ja auch Sinn. Die Feuerlöscher wurden in einen separaten Container gepackt, somit sollte nun alles seine Richtigkeit haben. 👍

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: CMM] #36552 15.03.2024 15:04
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M.A.T. Offline
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Hallo, CMM,
vielleicht schauen Sie mal in 7.3.4.1 - ich lese das so, daß für "entfernt von" durchaus die Möglichkeit einer genehmigten Zusammenpackung in einen Container besteht.
Gruß
M.A.T.

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: CMM] #36554 15.03.2024 15:32
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Gerald Offline
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Hallo Chris,
mal ein Beispiel aus der Praxis.

In der Gela 04/2020 war auf der Seite 6 "Praxis pur: Bild des Monats" ein Container abgebildet, welcher aus Japan kam und ein Druckgefäßes mit DIFLUORMETHAN (Gas als Kältemittel R32)
der Klasse 2.1, UN 3252 als einziges Ladegut im Container hatte. Ist schon ein interessanter Fall gerade für die Ausbildung gewesen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: M.A.T.] #36557 15.03.2024 18:30
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, CMM,
vielleicht schauen Sie mal in 7.3.4.1 - ich lese das so, daß für "entfernt von" durchaus die Möglichkeit einer genehmigten Zusammenpackung in einen Container besteht.
Gruß
M.A.T.


Das ist möglich, aber a) aufwendig (Antrag, Bearbeitungsdauer), b) kostet, c) Entscheidung ungewiss, da man sicher darlegen muss, warum man diese Sachen in einem Container befördern "muss"/ möchte und d) die Reederei muss mitspielen

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: M.A.T.] #36569 18.03.2024 18:29
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, CMM,
vielleicht schauen Sie mal in 7.3.4.1 - ich lese das so, daß für "entfernt von" durchaus die Möglichkeit einer genehmigten Zusammenpackung in einen Container besteht.
Gruß
M.A.T.


Mit einer behördlichen Genehmigung habe ich auch eher keine positiven Erfahrungen gemacht. Ich habe auch noch keine behördliche Genehmigung gesehen, die die Trennvorschriften ausgehebelt hätte. Ich wüsste auch nicht, warum man das aushebeln müsste. Der Container ist wochenlang unterwegs. Da kommt niemand ran. Die restriktiven Trennvorschriften im Seeverkehr haben ihren Sinn (Vorbeugen).

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: Gerald] #36570 18.03.2024 18:32
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Chris,
mal ein Beispiel aus der Praxis.

In der Gela 04/2020 war auf der Seite 6 "Praxis pur: Bild des Monats" ein Container abgebildet, welcher aus Japan kam und ein Druckgefäßes mit DIFLUORMETHAN (Gas als Kältemittel R32)
der Klasse 2.1, UN 3252 als einziges Ladegut im Container hatte. Ist schon ein interessanter Fall gerade für die Ausbildung gewesen.


Danke für das Beispiel. Das ist im Seeverkehr keine Seltenheit, da der Container eben nach dem ersten Gefahrgut häufig für weitere Zuladung "geschlossen" hat. Ich habe auch mal ein Foto gesehen, wo in einem 20 Füßer eine einzelne Holzkiste in der Mitte stand und mit gaaaaaanz viel Holz in alle Richtungen gegen die Wände verpallt war.

Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen [Re: DJSMP] #36614 03.04.2024 21:47
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
[quote=M.A.T.]..... Ich habe auch noch keine behördliche Genehmigung gesehen, die die Trennvorschriften ausgehebelt hätte. Ich wüsste auch nicht, warum man das aushebeln müsste. Der Container ist wochenlang unterwegs. Da kommt niemand ran. Die restriktiven Trennvorschriften im Seeverkehr haben ihren Sinn (Vorbeugen).


Es gab mal eine D/BAM/SEE-001, die hat die Zusammenladung in einer Beförderungseinheit bei "entfernt von" und einer räumlichen Trennung von 3m zugelassen. Ein Stoff fest , der andere flüssig, der flüssige im Container an der Tür. Hat sich aber anscheinend nicht durchgesetzt.

Ausnahmen von den Trennvorschriften für einzelne Transporte gibt es immer mal wieder, eine Allgemeinverfügung ist mir auch nicht bekannt.

Gruß
Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)

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