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Re: Defintion Verantwortlichkeiten
[Re: Uwe73]
#36599
28.03.2024 13:45
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M.A.T.
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... Sorry das ich in meiner Formulierung von einem Großbehälter gesprochen habe. Mit der korrekten Formulierung Druckfass wäre es etwas einfacher gewesen. Hallo, Uwe73 ich fand es gut, mal einen umgangssprachlicheren Begriff zu lesen. In den Vorschriften werden ja meist nur "offizielle" und nicht "übliche" Bezeichnungen gebraucht. Gruß M.A.T.
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Re: Defintion Verantwortlichkeiten
[Re: Uwe73]
#36600
28.03.2024 14:54
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Wolfgang
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Hallo Uwe73, Hallo Gefahrgutgemeinde,
aus den bisher gelesenen Nachrichten kann ich nicht erkennen, ob das vom Großhändler erhaltene Druckgefäß eventuell noch weiter zu einem eventuellen Kunden etc. transportiert werden soll. Dann würde 4.1.6.10 ADR nämlich nicht zur Anwendung kommen können. Erlaubt sind ja nur Beförderungen zur Prüfung oder Entsorgung und Zwischenbeförderungen zur Prüfung oder Entsorgung.
Gruß Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 28.03.2024 14:58.
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Re: Defintion Verantwortlichkeiten
[Re: Wolfgang]
#36607
03.04.2024 06:15
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DJSMP
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Hallo Uwe73,
was war denn der ursprüngliche Grund für deine Anfrage hier? Was soll denn mit dem Druckfass geschehen?
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Re: Defintion Verantwortlichkeiten
[Re: Uwe73]
#36610
03.04.2024 07:25
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aw_
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Mahlzeit,
Dein Druckfass entspricht einer Einzelverpackung und kann per ADR so befördert werden, und alles was man drumherum zimmert ist eine Umverpackung. Das geht natürlich auch.
Die Wiederkehrende Prüfung entnimmt man aus der P200, Tabelle 1 oder 2 (je nach UN-Nummer) Spalte 9 (Prüffrist). Ob man dieses Gas im Druckfass befördern darf, entnimmt man dem 'x' aus Spalte 7.
Die Prägung im Schild z.B. 2013/10 zeigt die letzte Prüfung des Druckfasses an. Sollte die Frist abgelaufen sein, erfolgt die Beförderung gem. 4.1.6.10 - wie bereits erkannt.
jetzt schaust du in die GGVSEB nach den Pflichten und schon sollte klar sein wer was zu tun hat. Die Befüllung des Behälters obliegt dem Gaseabfüller. gruss..aw
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Re: Defintion Verantwortlichkeiten
[Re: Wolfgang]
#36762
14.05.2024 11:08
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Uwe73
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Hallo Wolfgang,
sorry, hatte nicht mehr auf dem Schirm, dass noch weitere Beiträge zum Thema platziert wurden:
Das Druckfass bekommen wir vom Lieferanten, wird intern für unseren Kunden einem Projekt zugeordnet, ggf erfolgt noch eine Umverpackung und wird dann dem Endkunden zur Verfügung gestellt. Damit ist das Thema auch für mich dann gemäß ADR (4.1.6.10) schwierig umzusetzen. Der IMDG Code geht ja hier etwas allgemeiner in der Formulierung um.
Danke für deinen Beitrag.
VG Uwe73
Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 14.05.2024 11:26.
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Re: Defintion Verantwortlichkeiten
[Re: aw_]
#36763
14.05.2024 11:25
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Uwe73
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Hallo aw_
Danke für deine Antwort.
In den Beiträgen wurden ja die Beteiligten benannt und erläutert.
Vielen Dank an Alle für die vielen und ausführlichen Beiträge !!
VG Uwe73
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