Tunnelbeschränkungscode
#36766
17.05.2024 06:45
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drstraleman
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Hallo zusammen,
ich habe einen Kunden, der in seinen Beförderungspapieren für UN3295, 3, II den Tunnelbeschränkungscode (C/E) anstatt (D/E) einträgt.
Nun wäre das formal falsch, der Code (C/E) ist aber restriktiver als (D/E) und wäre damit sogar „besser“. Ich denke jedoch, dass es falsch ist.
Gibt es diese Möglichkeit der Tunnelcode Abwertung?
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: drstraleman]
#36767
17.05.2024 06:57
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Jacob Madsen
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Moin Zusammen,
ich sehe diese Möglichkeit nicht. Wie Du schon geschrieben hast, ist die Angabe (C/E) falsch. Da gibt es nicht mehr hinzuzufügen. Maßgeblich sind die Informationen aus Kap. 3.2 ADR
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Jacob Madsen]
#36768
17.05.2024 09:13
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M.A.T.
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Hallo, ganz mit J Madsen. Gruß M.A.T.
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: drstraleman]
#36770
22.05.2024 10:46
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DJSMP
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Wie bereits beschrieben, darf kein "besserer" Tunnelcode eingetragen werden sondern der, der wirklich in Tabelle A Kap. 3.2 des ADR steht.
Ich kann auch davon berichten, dass schon LKW mehrere Stunden an der Weiterfahrt gehindert wurden, weil im Beförderungspapier ein falscher Tunnelcode eingetragen war. Damals ging es um UN 3082. Dem Gefahrgut war vorher ein Tunnelcode "(E)" zugeordnet, bevor man auf (-) ging. Mein Kunde konnte nicht rechtzeitig alle 5000 Positionen korrigieren, so dass der LKW nach dem 30.06. mit "altem" Tunnelcode unterwegs war.In der Nähe von Deggendorf blieb der LKW 4 Stunden stehen, bis ein neues Beförderungspapier mit korrektem "(-)" zur Inspektionsstelle gebracht wurde.
Und wenn hier falscherweise sogar "(C/E)" anstatt "(D/E)" drin steht, ist für mich eine Untersagung der Weiterfahrt in einer Kontrolle ein sehr realistisches Szenario.
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: DJSMP]
#36772
22.05.2024 12:11
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Gerald
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Hallo DJSMP, der Beitrag gefällt mir sehr, da er ein praktisches Beispiel zeigt. Welches man gut in der Ausbildung verwenden kann, vor allen Dingen im Gb Lehrgang und der Auffrischungsschulung.
Leider sind sollche Beispiele seltener geworden. Danke!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Gerald]
#36773
22.05.2024 12:31
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Claudi
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Verhältnismäßigkeit der Maßnahme?
Durch den falschen Tunnelcode (ob (E) statt (-) oder (C/E) statt (D/E)) wird das Sicherheitsniveau nicht gefährdet. Es ist nicht richtig - ja. Es muss korrigiert werden - ja. Aber die Weiterfahrt zu untersagen ist schon krass. Womöglich wäre die restliche Strecke nicht mal durch Tunnel gegangen?
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Claudi]
#36779
22.05.2024 15:10
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Gerald
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Hallo Claudi, Aber die Weiterfahrt zu untersagen ist schon krass. Mag ja sein, nur waren wir nicht vor Ort, und somit wäre ich vorsichtig mit so einer Aussage. Du weißt ja nicht, wie der Fahrzeugführer reagiert hat bzw. was so der Kontrollierende an dem Tag erlebt hat. Ich bin ehrlich, ich möchte nicht ein Kontrollbeamter für Gefahrgutrecht sein, denn was diese so erleben, das ist schon manchmal grenzwertig. Leider dachte ich immer, das bei der Beförderung von der Klasse 1 bzw. Klasse 7, da gibt es vielleicht eine Schmerzgrenze, alles in Ordnung ist, aber das ist nicht so. Ich habe so manches Bild von Kontrollen auf dem Rechner, und da sind Bilder dabei, wo ich mir gesagt hätte, wo kommt so was vor. Und wenn ich an meine Auffrischungsschulungen so denke, was so mancher Teilnehmer in der Schulung aus der Praxis erzählt, dann muss ich schon sagen, warum kann sowas überhaupt in der Praxis vorkommen, oder sind die entsprechenden Vorschriften wirklich so unbekannt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Gerald]
#36794
29.05.2024 08:06
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Wolfgang
Großmeister
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
natürlich muss der in den Vorschriften angegebene Tunnelcode verwendet werden. Das ist doch klar. Leider kenne ich die Umstände dieses Falls nicht, da ich nicht dabei war. Und auf Angaben von Anderen - welche eventuell noch nicht mal selbst Beteiligte am Vorgang waren - verlasse ich mich auch nicht. Jedoch denke ich, dass ein Forum auch gerade dazu da ist, mögliche Konstellationen zum Thema Gefahrguttransport zu diskutieren. Das wäre hier, ob ein "verschärft" im Beförderungspapier angegebener Tunnelcode zu einer Transportuntersagung führen sollte. Und da bin ich der gleichen Meinung, wie Claudi. Denn Schutzziel der Vorschriften ist die sichere Beförderung des Gefahrgutes. Wieso wäre denn dieses Schutzziel in einem solch dargelegten Fall gefährdet? Eine Möglichkeit, den rechtskonformen Zustand wieder herzustellen, wäre z. B. dafür zu sorgen, dass der betreffende Passus im Beförderungspapier geändert wird, wenn jemand der Meinung ist, dass durch den - meiner Meinung nicht sicherheitsrelevanten Verstoß - die sicher Beförderung des Gefahrgutes bei einer Weiterfahrt gefährdet wäre. Und grundsätzlich ist bei allen eingeleiteten Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das ist nicht ein Kann, sondern ein Muß! Und Gerald, sorry, aber was Kontrollierende am Tag erlebt haben oder wie der Fahrzeugführer reagiert, kann und darf nicht als Grundlage in behördliche Maßnahmen einfließen.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 29.05.2024 09:17.
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Claudi]
#36801
31.05.2024 08:57
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DJSMP
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Verhältnismäßigkeit der Maßnahme?
Durch den falschen Tunnelcode (ob (E) statt (-) oder (C/E) statt (D/E)) wird das Sicherheitsniveau nicht gefährdet. Es ist nicht richtig - ja. Es muss korrigiert werden - ja. Aber die Weiterfahrt zu untersagen ist schon krass. Womöglich wäre die restliche Strecke nicht mal durch Tunnel gegangen? Über die fehlende Verhältnismäßigkeit sind wir uns einig. Der Fall war aber so. Und du kannst gern mal die Liste der eingeschränkten Tunnel in Bayern durchgehen und die Wahrscheinlichkeit einer Tunneldurchfahrt in Bayern auswürfeln. Damals war nur die Pferseer Unterführung in Augsburg eingeschränkt. Mittlerweile ist die A3 Katzenbergtunnel Würzburg dazu gekommen.
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Wolfgang]
#36802
31.05.2024 08:59
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DJSMP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
natürlich muss der in den Vorschriften angegebene Tunnelcode verwendet werden. Das ist doch klar. Leider kenne ich die Umstände dieses Falls nicht, da ich nicht dabei war. Und auf Angaben von Anderen - welche eventuell noch nicht mal selbst Beteiligte am Vorgang waren - verlasse ich mich auch nicht. Jedoch denke ich, dass ein Forum auch gerade dazu da ist, mögliche Konstellationen zum Thema Gefahrguttransport zu diskutieren. Das wäre hier, ob ein "verschärft" im Beförderungspapier angegebener Tunnelcode zu einer Transportuntersagung führen sollte. Und da bin ich der gleichen Meinung, wie Claudi. Denn Schutzziel der Vorschriften ist die sichere Beförderung des Gefahrgutes. Wieso wäre denn dieses Schutzziel in einem solch dargelegten Fall gefährdet? Eine Möglichkeit, den rechtskonformen Zustand wieder herzustellen, wäre z. B. dafür zu sorgen, dass der betreffende Passus im Beförderungspapier geändert wird, wenn jemand der Meinung ist, dass durch den - meiner Meinung nicht sicherheitsrelevanten Verstoß - die sicher Beförderung des Gefahrgutes bei einer Weiterfahrt gefährdet wäre. Und grundsätzlich ist bei allen eingeleiteten Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das ist nicht ein Kann, sondern ein Muß! Und Gerald, sorry, aber was Kontrollierende am Tag erlebt haben oder wie der Fahrzeugführer reagiert, kann und darf nicht als Grundlage in behördliche Maßnahmen einfließen.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang, auch alles richtig was du sagst. In der Sache sind wir uns ja einig. Die Verhältnismäßigkeit war n eben nicht gegeben. Zu den Angaben an sich: Ich bin Gefahrgutbeauftragter des Absenders, der für die Erstellung des Beförderungspapiers mit falschem Tunnelcode verantwortlich war. Die Angaben kommen also aus erster Hand. Wenn es nicht gegen Datenschutz verstoßen würde, könnte ich auch den Anhörungsbogen der Polizeiinspektion zur Verfügung stellen. :-)
Zuletzt bearbeitet von M_Hess; 04.06.2024 08:45.
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H372
von PeterT - 10.12.2024 09:57
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