Hallo, ein
Beispiel hat für festen Klärschlamm die UN 2811.
Ohne Laboranalyse kann m.E. aufgrund der vielen verschiedenen möglichen Einleiter keine generelle Aussage getroffen werden. Auch nicht die, K. sei "kein GG".
Gruß
M.A.T.
Nachtrag. die Einstufung als 19 08 05 ohne "*" sollte natürlich auch berücksichtigt werden; auch wenn sie formal nicht auf die EU-Binnenlandrichtlinie abstellt.