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Produkt in falschen/ überfüllten Fässern #36835 06.06.2024 08:21
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Claudi Offline OP
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Hallo,

hat jemand eine Idee, wie man folgende "Kuh vom Eis kriegt"?

Ein Produkt, welches derzeit als UN3077 eingestuft ist, wurde heiß/ geschmolzen in Fässer abgefüllt und kühlte dann ab/ wurde hart. Die Fässer sind gar nicht für Feststoffe zugelassen, sondern nur für Flüssigkeiten und die Fässer sind auch zu schwer, ca. 1 Tonne jeweils.
Es handelt sich um eine Entsorgung.

Nun muss aber eine größere Stückzahl dieser Fässer von A nach B.
Jemand dort kam auf die Idee, diese Fässer in für UN3077 geeignete Bigbags zu packen. Dem habe ich entgegnet, dass die Zulassung der Bigbags für lose/ eingeschüttete Ware besteht, nicht für Fässer. Außerdem wurden die Bigbags auch wieder überfüllt und sollten liegend auf Palette befördert werden - ging so gar nicht.
Von den Bigbags habe ich also abgeraten.

Die Fässer aufsägen und den Inhalt zu Brocken zerschlagen will man nicht aufgrund der entstehenden Stäube, die problematisch werden würden...

Man könnte Bergungsfässer nutzen, aber dafür sind die Fässer wohl zu schwer. Bergungs-IBC? Ob das mit Fässern klappt? Die Fässer müssten auch wieder innerhalb der IBC gesichert werden.


Meine Idee wäre, das ganze als lose Schüttung zu befördern in einer Mulde aufgrund der RSEB:

"7-2.2 Eine Beförderung in loser Schüttung schließt nicht aus, dass das Gut in zusätzlichen Umschließungen (Verpackungen ohne gefahrgutrechtliche Bauartzulassung) enthalten ist. Dabei müssen jedoch alle einschlägigen
Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden"

Die Sondervorschriften für lose Schüttung von UN3077 sind ja relativ leicht einzuhalten. Nun müssen die Fässer trotzdem irgendwie in der Mulde gesichert werden, dass sie nicht herumrollen/ umfallen/ gegen die Wandungen schlagen. Ob man das irgendwie hinbekommen kann?

Hat noch jemand eine Idee, außer einer Einzelausnahme nach §5 GGVSEB?

Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: Claudi] #36836 06.06.2024 09:55
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MarcelHH Offline
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Hallo Claudi,

ich denke ich würde den Umstand beim zuständigen Amt erläutern und eine Ausnahmegenehmigung für die Beförderung in den UN-Fässern (welche für Flüssigkeiten zugelassen sind) anfordern.
Der Hinweis Entsorgung dürfte entscheidend wichtig für die Ausnahmegenehmigung sein, vielleicht gibt das Amt noch ein paar Punkte mit auf die zu beachten wären.
Ein bisschen Papierkrieg, aber wahrscheinlich die "einfachste" Variante um nicht zu lange in Richtung Materialzustand zu denken.

Ansonsten ggf. am Lagerort erwärmen damit das Material wieder flüssig wird und im Anschluss flüssig/temperiert transportieren (UN3082).

Lieben Gruß,
Marcel


Beste Grüße,
Marcel
Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: MarcelHH] #36837 06.06.2024 10:40
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: MarcelHH

Ansonsten ggf. am Lagerort erwärmen damit das Material wieder flüssig wird und im Anschluss flüssig/temperiert transportieren (UN3082).



Das geht technisch nicht und erwärmt wäre es möglicherweise UN3257.

Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: Claudi] #36838 06.06.2024 14:45
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TDamm Offline
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Hallo Claudi,

nimm einfache nicht ADR zugelassene Fässer. Dann sind die keine ADR Verpackung sondern nur eine Umschließung. Dir Fässer auch nicht als Versandstück kennzeichnen und Bezetteln. Danach nach Vc1 oder VC2 in loser Schüttung befördern,

Grüße Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: TDamm] #36842 06.06.2024 18:56
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Claudi Offline OP
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Das Zeug ist schon drin, aber die Fässer sind außerhalb ihrer Zulassung, d.h. wie nichtzugelassen anzusehen.
Ich befürworte auch die Lösung in Mulde als lose Schüttung - was ja nach RSEB ausdrücklich geht und die am wenigsten umständliche Lösung sein dürfte.

Danke für deine Sichtweise @TDamm!

Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: Claudi] #36891 17.06.2024 07:21
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ATHI Offline
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Moin, in der Mulde oder Container würde ich die nicht transportieren. Die kullern dann von rechts nach links. Der Bergungs-IBC wäre die beste Wahl. Da passen 4 Fässer rein.


_________
Gruß
André
Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: ATHI] #36892 17.06.2024 07:50
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Claudi Offline OP
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Volumenmäßig schon, aber gewichtsmäßig?

1 Fass wiegt 1 Tonne. Und es geht wohl um eine größere Stückzahl, so 60-70 meine ich.

Irgendwie muss man die Fässer bei der Muldenvariante sichern.

Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: Claudi] #36894 17.06.2024 08:16
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Irgendwie muss man die Fässer bei der Muldenvariante sichern.


Auch wenn die Fässer sehr schwer sind, gebe ich Dir da vollkommen recht. Und sehe zwei Möglichkeiten der Sicherung der Fässer.

1. Ihr verwendet Luftsäcke, sieh mal unter Rothschenk.

2. Ihr verwendet ein Ladungssicherungsnetz.

Es würde aber auch gehen, wenn die Fässer in der Mulde sind, dann die Zwischenräume mit Sand ausfüllen.

Klar ist es mit einem Aufwand verbunden, und ich weiß ja nicht über welche Entfernung der Transport geht, aber vielleicht könnt ein Bekleitfahrzeug zur Absicherung den Transport bekleiden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: ATHI] #36895 17.06.2024 12:08
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M.A.T. Offline
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Hallo, nach meiner Seefahrtwahrnehmung werden Fässer idR stehend und 50% versetzt (Muster B statt Soldatenstau oder abhängig von Verhältnis Durchmesser Fässer zu lichte Weite Mulde/Container) transportiert, ob auf Ladefläche, Containerboden oder in Mulde. Lerräume auffüllen mit passendem Material. Soldatenstau kann für sehr schwere Fässer sinnvoller sein, wenn die Gesamtbelastung des Bodens bzw. der Mulde erreicht würde (Gewichtsgrenze eher als Flächengrenze erreicht).
Liegenden Faßtransport habe ich noch nie erlebt.
M.A.T.

Nachtrag: erstklassige, praxistaugliche Vorschläge enthält das Containerhandbuch des GDV; natürlich auch die bekannten CTU und Reedereihandbücher (speziell HALO).

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 17.06.2024 12:28. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Produkt in falschen/ überfüllten Fässern [Re: M.A.T.] #36896 17.06.2024 12:33
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Claudi Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 1,991
Normalerweise sind Fässer auch Stückgut und müssen sogar aufrecht gestaut werden im Gefahrgutbereich.

Hier handelt es sich aber um lose Schüttung und um das Schüttgut sind nur "zufällig" Fässer drum herum. Ob man stellt/ legt wird wohl am besten jemand verantwortliches vor Ort entscheiden und Abwägung aller Parameter (Größe Mulde, Fässer, Gewichte etc.).

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